Aufgrund investmentrechtlicher Anforderungen wurde der Verkaufsprospekt für den LEADING CITIES INVEST aktualisiert.
04.11.2019 | 11:33 Uhr
Der neue Verkaufsprospekt steht Ihnen zum Download und zum Bestellen auf der Website des LEADING CITIES INVEST zur Verfügung. Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch diese Version (Artikelnummer 115/11.2019) bei den Gesprächen mit Ihren Anlegern und vernichten Sie Ihre Altbestände.
Zweck der Änderungen ist
1) die sich aus dem vorgesehenen Austritt des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (BREXIT) für
die Besonderen Anlagebedingungen des LEADING CITIES INVEST ergebenden
Folgen umzusetzen, indem das Vereinigte Königreich Großbritannien und
Nordirland in die Liste der Staaten außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraums gemäß § 1 Abs. 2 und § 6 BAB aufgenommen werden, sobald
das Vereinigte Königreich nicht mehr EU-Mitgliedstaat ist und
2) die Regelung zu Vergütungen, Kosten und Aufwendungen des Fonds
nach § 12 BAB an die von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht aktualisierten »Musterbausteine für
Kostenklauseln Offener Immobilien-Sondervermögen« anzupassen. § 12 BAB
wird branchenweit redaktionell angepasst, um die von
Immobilien-Sondervermögen verwendeten Regelungen zu Vergütungen, Kosten
und Aufwendungen leichter vergleichen zu können.
Die Änderungen traten zum 1. November 2019 in Kraft.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei den Gesprächen mit Ihren Anlegern und
danken Ihnen für Ihr großes Engagement im Rahmen des laufenden
CashCalls.
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