KanAm Grund: LEADING CITIES INVEST – Aktualisierte Verkaufsunterlagen

KanAm Grund: LEADING CITIES INVEST – Aktualisierte Verkaufsunterlagen
Immobilienfonds

Neuer Verkaufsprospekt – gültig ab 1. August 2023. Der Verkaufsprospekt für den LEADING CITIES INVEST wurde angepasst, da im BVI-Musterverkaufsprospekt der Risikohinweis zu den Versicherungslimits bei Naturkatastrophen aufgenommen wurde.

31.07.2023 | 08:38 Uhr

Bitte verwenden Sie ab dem 1. August 2023 für Ihre Beratung ausschließlich die neue Version (115/08.2023) und vernichten Altbestände. Sie können den neuen Verkaufsprospekt wie gewohnt online bestellen, die Auslieferung der gedruckten Dokumente erfolgt ab Mitte August.

Für den LEADING CITIES INVEST wurden neue regulatorische Anforderungen zum Thema Nachhaltigkeit für Finanzprodukte ab dem Jahr 2021 umgesetzt. Seit August 2022 wird der Fonds nunmehr nach Festlegung einer produktspezifischen Nachhaltigkeitsstrategie als nachhaltiges Produkt gemäß Art. 8 SFDR i.V.m. MiFID II (sog. Artikel-8-plus-Klassifizierung) eingestuft.

Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie führt zu erheblichem zusätzlichen administrativen und operativen Aufwand für die Kapitalverwaltungsgesellschaft, der in Art und Umfang bei Auflage des Fonds nicht bekannt war. Ab dem 1. August 2023 erhöht sich daher die Verwaltungsvergütung auf 1,0 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes und bleibt dabei im marktüblichen Rahmen und nach wie vor deutlich unter der zulässigen Verwaltungsvergütung von bis zu 1,5 %.

Aktualisierung Basisinformationsblatt zum 28. Juli 2023
Auf der Website des LEADING CITIES INVEST finden Sie immer das aktuelle Basisinformationsblatt für Ihre Beratung. Bitte verwenden Sie ausschließlich die dort veröffentlichte Version. Es wurde ganz aktuell zum 28. Juli 2023 angepasst.

Wir haben den LEADING CITIES INVEST aufgrund der aktuellen Daten auf einer Skala von 1 bis 7 in die Risikoklasse 1 eingestuft (vorher SRI 2), wobei 1 der niedrigsten Risikoklasse entspricht.

Aktuell umfasst das Immobilienportfolio des LEADING CITIES INVEST 41 Immobilien an 27 Standorten auf zwei Kontinenten. Einen detaillierten Überblick zum LEADING CITIES INVEST bietet Ihnen das aktuelle Fact-Sheet des Fonds. Wir bedanken uns für Ihr Interesse.



Hinweis: Diese Information stellt weder eine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung noch ein Angebot für den Erwerb eines Fondsanteils dar. Bei dieser Information handelt es sich ausschließlich um eine unverbindliche Information zu Marketingzwecken. Die in dieser Information enthaltenen Einschätzungen und Prognosen beruhen auf sorgfältigen Recherchen, jedoch kann die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Die historische Wertentwicklung des Sondervermögens ermöglicht keine Prognose für die zukünftige Wertentwicklung. Für den Erwerb von LEADING CITIES INVEST-Anteilen sind ausschließlich der aktuelle Jahres- und Halbjahresbericht, der Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen sowie das Basisinformationsblatt in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Diese Unterlagen sind kostenlos in deutscher Sprache bei der KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main und der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA in Hamburg sowie in elektronischer Form auf der Website erhältlich. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Auf der Website erhalten Sie zudem eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache als Download. Im Fall des grenzüberschreitenden Vertriebs kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.
Informationen über die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte gemäß der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2988) finden Sie auf der Website. Bei der Entscheidung, in den Fonds zu investieren, sollten alle Eigenschaften und Ziele des Fonds gemäß des Verkaufsprospekts berücksichtigt werden.

Diesen Beitrag teilen: