KanAM Grund: Steuerliche Behandlung des KanAm grundinvest Fonds

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Immobilienfonds

Die Besteuerung von abwickelnden Fonds ist leider gegenüber den Vorjahren durch das neue Investmentsteuergesetz (InvStG) noch komplizierter geworden.

13.07.2018 | 15:52 Uhr

Mit dem Newsletter vom 06.07.2018 wurden Investoren über die Auszahlung im KanAm grundinvest Fonds in Höhe von 3,01 EUR pro Anteil per 10.07.2018 informiert.

Da es einige Irritationen bezüglich der steuerlichen Behandlung gab, möchten wir für Gespräche mit Kunden das Wesentliche nochmal zusammenfassen:

Die Besteuerung von abwickelnden Fonds ist leider gegenüber den Vorjahren durch das neue Investmentsteuergesetz (InvStG) noch komplizierter geworden.

Ausschüttungen eines Investmentfonds sind nach dem neuen Investmentsteuergesetz (InvStG) steuerpflichtig. Für Offene Immobilienfonds sind grundsätzlich sogenannte Teilfreistellungen (60 bzw. 80%) der Ausschüttungen vorgesehen. Aufgrund fehlender Übergangs- bzw. Anwendungsvorschriften können für den KanAm grundinvest Fonds leider keine dieser Regelungen geltend gemacht werden. Bedingt durch die Abwicklung des Sondervermögens können hierfür maßgebliche Kriterien (Immobilienquote mindestens 51%) nicht eingehalten werden.

Nunmehr ist, wie beschrieben, im ersten Schritt von den depotführenden Stellen auf den Gesamtbetrag der Ausschüttung (Euro 3,01) die 25% Kapitalertragssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer einzubehalten und an die zuständige Finanzverwaltung abzuführen.

Nach Ablauf des Kalenderjahres müssen die depotführenden Stellen den Kapitalertragsteuereinbehalt überprüfen und berichtigen. Für die Berechnung gilt im wesentlichen folgende Formel:

  • Anteilspreis am Ende des Kalenderjahres (per 10.07.2018: 10,36 EUR)
  • Abzüglich Anteilpreis zu Beginn des Kalenderjahres (13,22 EUR)
  • Zuzüglich während des Kalenderjahres zugeflossene Ausschüttung (Stand 10.07.2018: 3,01 EUR/Anteil)
  • = tatsächliche Bemessungsgrundlage für die finale KapESt-Belastung (Stand 10.07.2018: 0,15 EUR/Anteil)

Das bedeutet, je nach Wertentwicklung im 2. Halbjahr 2018 erhöht oder reduziert sich der derzeitige steuerpflichtige Anteil an der Ausschüttung i.H.v. 0,15 Euro/je Anteilschein für das 1. Halbjahr 2018. Die depotführenden Institute sind, wie bereits erwähnt, nach Ablauf des Kalenderjahres zu einer Berichtigung des derzeit vorzunehmenden Steuereinbehalts (auf Euro 3,01) verpflichtet.

Im Ergebnis werden somit voraussichtlich die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge nach Ablauf des Kalenderjahres im Wesentlichen erstattet werden.

Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung der Ausschüttung finden Sie auf der Website des KanAm grundinvest Fonds.

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