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Mit Geldmarktfonds immer flüssig: Der „BNP Paribas MONE ETAT“ – jetzt unabhängig geprüft

Geldmarktfonds sind beliebt, aber nicht ohne Risiko: In vielen Fonds liegen Assets, bei denen ein Ausfallrisiko beim Emittenten besteht.

07.04.2021 | 09:47 Uhr

  • Der „BNP Paribas MONE ETAT“ entspricht den Regeln des Sozialgesetzbuches IV (SGB IV) und wurde dazu mit einem Transparenzbericht von Rödl & Partner unabhängig ausgestattet.

Immer mehr Investoren nutzen Geldmarktfonds: Sie gelten als günstiger und sicherer Parkplatz für Anlegergelder und als höchst flexibles Instrument im Liquiditätsmanagement – gerade in Zeiten negativer Einlagenzinsen und sinkender Freibeträge. Geldmarktfonds eignen sich daher als laufende Anlage für die jederzeit verfügbare Finanzreserve und als kurzfristige Zwischenstation für freie Gelder, oft schon ab einer Anlagedauer von nur einem Tag. Die Renditen sind überschaubar und zur Zeit negativ, dafür ist durch die kurze Laufzeit das Kursrisiko dieser Fonds sehr gering.

Dennoch sind Geldmarktfonds nicht vollkommen risikolos: Sie investieren in kurzfristige Anleihen und Obligationen, bei denen auch immer ein Ausfallrisiko beim Emittenten besteht. Im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit bedeutet dies einen teilweisen oder totalen Verlust des eingesetzten Anlegerkapitals. Viele institutionelle und semi-institutionelle Anleger wollen aber die Gewissheit, dass ihre liquiden Mittel krisenfest in Geldmarktfonds liegen, die den Vorschriften der Geldmarktreform 2018 entsprechen. Die 2018 in Kraft getretene EU-Verordnung 2017/1131 soll Anleger besser gegen finanzielle Krisen absichern und sicherstellen, dass die Rückgabeforderungen der Investoren immer und vollständig erfüllt werden können.

Die unabhängige Prüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat in Verbindung mit dem jetzt erstellten Transparenzbericht bestätigt, dass der „BNP Paribas MONE ETAT“ als reiner Geldmarktfonds allen Vorgaben entspricht, wie sie etwa Stiftungen, Kirchen, Verbände und ähnliche Investoren erfüllen müssen. Die Auswahl der Wertpapiere für den Fonds „BNP Paribas MONE ETAT“ entspricht den Regeln des Sozialgesetzbuches IV (SGB IV) und damit auch den Vorgaben zu Werterhalt und Wertuntergrenze: Zu jedem Zeitpunkt müssen mindestens 70 Prozent der angelegten Beträge als Wertguthaben vorhanden sein. Für den Tag der voraussichtlichen Inanspruchnahme des Wertguthabens muss mindestens die Summe der angelegten Beträge ausgekehrt werden. Die erworbenen Anleihen müssen von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft, des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz stammen. Gemäß Verkaufsprospekt dürfen höchstens 20 Prozent des Fondsvermögens innerhalb der Asset-Klasse Aktien investiert werden. Diese Vorgaben hat der Fonds im Berichtszeitraum von 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 uneingeschränkt eingehalten.

Eine ausführliche Darstellung, wie der Fonds investiert ist, eine Qualitätsanalyse der eingesetzten Produkte sowie weitere Informationen zum Risiko- und Ertragsprofil finden sich unter www.transparenzbericht.com

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