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FAQs

Rechtliche Rahmenbedingungen von Investmentfonds
Altersvorsorge mit Investmentfonds

Was genau ist ein Investmentfonds?
Ein Fonds ist nichts anderes als ein von verschiedenen Anlegern zusammengesammeltes Vermögen. Offiziell wird von "Sondervermögen" gesprochen. Deutsche Investmentfonds haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, hier ist der Fonds also weder eine AG noch eine GmbH, sondern einfach nur ein separates Vermögen, eben ein "Sondervermögen", das vom Firmenvermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt gehalten wird. Ausnahme davon ist die Investmentaktiengesellschaft (nach InvG Kap. 3).

Was ist eine Investmentaktiengesellschaft (InvAG)?
Im Gegensatz zu einer KAG, bei der mit Auflage eines Investmentfonds das Sondervermögen (Fondsvermögen) in Anteilscheinen verbrieft wird und separat von einer Depotbank verwahrt wird, werden bei einer InvAG zur Verbriefung des Anlagevermögens Anlageaktien begeben. Das Anfangskapital der Gesellschaft beträgt wie bei KAGen mindestens 300.000 €, muss jedoch in Form von Unternehmensaktien begeben werden. Das Vermögen der InvAG wird nach Anlageaktien und Unternehmensaktien getrennt.

InvAGen unterliegen insbesondere den Bestimmungen des InvG Kap.3. Die ersten Gesellschaften dieser Art wurden in Deutschland 2005 aufgelegt. Im Ausland existiert diese Rechtsform in ähnlichen Ausprägungen schon viel länger.

Was ist eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) oder Fondsgesellschaft?
Eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) ist ein Unternehmen, das einen oder mehrere Investmentfonds auflegen kann. Man spricht häufig auch von Fondsgesellschaft oder Investmentgesellschaft. Bei der Verwaltung der Investmentfonds handelt die KAG im eigenen Namen und für gemeinsame Rechnung aller Anteilinhaber. Über die Rechte der Anleger stellt die KAG eine Urkunde, den sogenannten Anteilschein, aus.

Die meisten deutschen Kapitalanlagegesellschaften sind entweder Tochtergesellschaften von Banken (z.B. DWS, Cominvest) oder Versicherungsgesellschaften (z.B. Allianz Global Investors, MEAG). In den angelsächsischen Ländern gibt es auch viele unabhängige Fondsgesellschaften, die keine Banken- oder Versicherungsmutter haben, wie z. B. Pioneer, Fidelity oder Templeton. Dieser Trend ist auch in Deutschland erkennbar.

Welchen gesetzlichen Anforderungen unterliegen Kapitalanlagegesellschaften?
Kapitalanlagegesellschaften sind Kreditinstitute und unterliegen daher den Regelungen und Anforderungen des KWG. Darüber hinaus legt das deutsche Investmentgesetz (InvG ) weitere Bedingungen fest. Die wichtigsten Anforderungen sind:

Rechtsform der KAGen ist Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (InvG §6).

KAGen unterliegen der direkten Aufsicht der BaFin (InvG §5).

Das Anfangskapital beträgt mindestens 300.000 € (InvG §11).

Eine KAG hat mindestens zwei Geschäftsführer, die zuverlässig und fachlich geeignet sein müssen. (InvG §7a,b)

Eine KAG darf außer der Verwaltung der Investmentfonds und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten keine Nebentätigkeiten ausüben (InvG §7 Abs. 3).

Welche Aufgaben hat eine Depotbank?
Die Depotbank hat insbesondere die Aufgabe, die Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Bankguthaben und sonstigen Vermögensgegenstände des Fonds sicher zu verwahren. Das Investmentgesetz sieht für die Depotbank u. a. folgende Aufgaben vor:

Sie verwahrt das Fondsvermögen und übt zum Schutze der Anleger eine Art Treuhänderfunktion über das Fondsvermögen aus.

Sie gibt die Anteilscheine an neue Zeichner aus und nimmt sie von verkaufenden Anlegern wieder zurück.

Auf Weisung der KAG zahlt die Depotbank die Ausschüttungsbeträge aus oder überweist den Verkaufserlös an Anleger, die ihre Fondsanteile verkauft haben.

Sie wacht darüber, dass Beträge nur in der korrekten Höhe und an die berechtigten Empfänger geleitet werden.

Sie berechnet und belastet die laufenden Gebühren (z.B. Managementgebühr, Depotbankgebühr, etc.) auf das Fondsvermögen.

Sie wacht darüber, dass die Anlagerichtlinien und Investmentgesetze eingehalten werden.

Sie berechnet an jedem Bewertungstag den Anteilpreis.

Welche Bedeutung hat die Depotbank für die Anleger und welchen gesetzlichen Anforderungen unterliegt die Depotbank?
Die Depotbank übt zum Schutze der Anleger eine Art Treuhänderfunktion über das Fondsvermögen aus und muss daher rechtlich und personell von der Kapitalanlagegesellschaft getrennt sein. Um diese Kontroll- und Abwicklungsfunktionen ausüben zu können, muss die Depotbank über ein haftendes Eigenkapital von mindestens 5 Mio. € verfügen und dem Einlagensicherungsfonds oder einer ähnlichen Schutzeinrichtung für Bankkunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat angehören. Die Auswahl oder ein eventueller Wechsel der Depotbank muss von der Bankaufsichtsbehörde genehmigt werden. (Siehe auch InvG Kap. 1 Abschnitt 3.)

Für die Anleger bedeutet die Verwahrung des Fondsvermögens auf einem gesperrten Depot bei der Depotbank eine besonders hohe Sicherheit. Im InvG heißt es dazu: " Bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben handelt die Depotbank unabhängig von der Kapitalanlagegesellschaft und ausschließlich im Interesse der Anleger " (§22 InvG).

Welche Aufgaben hat ein Fondsmanager?
Der Fondsmanger hat die Aufgabe, das Fondsvermögen zu verwalten, d.h. es unter Berücksichtigung der Chancen und der eingegangenen Risiken möglichst gut anzulegen. Neben der Entwicklung der Börsen hängt es also vom Fondsmanager ab, ob der Fonds seine Anleger mit einer guten Wertentwicklung zufriedenstellt, oder ob nur eine dürftige Wertentwicklung (= Performance) erzielt wird. Bei der Anlage des Fondsvermögens muss sich der Fondsmanager zum einen an die gesetzlichen Anlagerichtlinien halten und zum anderen an die speziell für den Fonds geltenden Anlagerichtlinien, die im Verkaufsprospekt beschrieben sind.

Hegdefonds (Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach InvG Abschnitt 4) setzen neben der allgemeinen fachliche Eignung des Fondsmanagements ein besondere Erfahrungswissen und praktische Kenntnisse voraus (§120 InvG).

Häufig ist es so, dass ein Fonds nicht von einem einzigen Fondsmanager, sondern von einem Managerteam verwaltet wird. Dies ist insbesondere bei breit streuenden Aktienfonds der Fall, denn wer will schon von sich behaupten, ein Experte in jedem Anlageland der Welt und für jede Branche zu sein? Häufig ist dann ein Fondsmanager für die "asset allocation", also die grobe Aufteilung des Fondsvermögens, verantwortlich, und für den Anteil, der jeweils einer Region oder Branche zugedacht ist, ist ein auf diesen Bereich spezialisierter Fondsmanager zuständig. Viele Fondsgesellschaften beschäftigen auch Wertpapieranalysten, die den jeweiligen Fondsmanagern zuarbeiten und sie bei ihren Recherchen und Analysen unterstützen.

Wie darf ein Fonds investieren? Welchen gesetzlichen Anlagerichtlinien unterliegt ein Fonds?
Jeder Investmentfonds muss sich an die gesetzlich festgelegten Anlagerestriktionen halten, die in seinem Auflageland gelten. Diese gesetzlichen Anlagerichtlinien sorgen dafür, dass jeder Fonds eine gewisse Mindest-Risikostreuung hat und keine unüberschaubaren Risiken (etwa durch Spekulationen über Derivate) eingeht. Außerdem darf die Kapitalanlagegesellschaft lediglich kurzfristige Kredite bis zu 10% des Fondsvermögens aufnehmen, wenn dies in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist, die Bedingungen marktüblich sind und die Depotbank zustimmt (InvG §53). Die wichtigsten Anlagerichtlinien für deutsche Investmentfonds, die im InvG stehen sind hier zusammengefasst:

Anlagegrenzen:

Ein Fonds darf grundsätzlich nur Wertpapiere kaufen, die an der Börse bzw. einem organisierten Markt gehandelt werden, der anerkannt und für das Publikum offen ist und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist (InvG §2 Abs. 13, §36). Bis zu 10% des Fondsvermögens dürfen in Wertpapiere investiert werden, die nicht an einer Börse oder einem anderen organisierten Markt zugelassen sind (InvG §52). Damit eine Kapitalanlagegesellschaft gegenüber einer Aktiengesellschaft nicht zu mächtig wird, darf sie mit allen ihren Fonds nur bis zu 10% der Stimmrechte einer Aktiengesellschaft erwerben (eine ähnliche Grenze gilt für Schuldverschreibungen eines Ausstellers). (Siehe InvG §64.). Außerdem darf die Position eines Wertpapieraustellers (Emittents) oder eines Schuldners höchstens 5% des Fondsvermögens ausmachen. Es sei denn, es ist in den Vertragsbedingungen geregelt, dass bis zu 10% je Position zulässig sind und die Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente nicht mehr als 40% des Fondsvermögens ausmachen (InvG §60 Abs. 1). KAGen dürfen maximal 25% des Fondsvermögens in Anteile von inländischen und ausländischen Investmentvermögen (Investmentfonds oder InvAGen) investieren.

Besondere Vorschriften:

Bankguthaben, die auf Rechnung des Fondsvermögen gehalten werden, dürfen maximal eine Laufzeit von 12 Monaten haben und nicht mehr als 20% des Fondsvermögen ausmachen. (InvG §§ 49, 60 Abs. 3).

Eine KAG darf (nach §46 InvG) keine Edelmetalle oder Zertifikate über Edelmetalle erwerben (aber z.B. Aktien einer Goldminen-Gesellschaft).

Derivate (z.B. Finanzterminkontrakte wie Futures und Optionen) dürfen nur in begrenztem Umfang für das Fondsvermögen erworben werden. So darf der Einsatz von Derivaten, das sog. Marktrisikopotential, dem das Fondsvermögen ausgesetzt ist, höchstens verdoppeln. (InvG §51). Eine Kapitalanlagegesellschaft darf (nach InvG §59) mit Ausnahme von Hedgefonds (InvG §112 Abs. 1 Nr.2) keine Leerverkäufe von Vermögensgegenständen tätigen; der Einsatz von Derivaten bleibt davon unberührt.

Bei Immobilienfonds darf ein Objekt zum Kaufzeitpunkt nicht mehr als 15% des Fondsvermögens ausmachen. Außerdem darf der Gesamtwert der Immobilien, die 10% des Fondsvermögens übersteigen, nicht mehr als 50% des gesamten Fondsvermögens betragen (InvG §73). D.h. es könnten für die Hälfte des Fondsvermögens maximal 5 gleich hoch bewertete Immobilien erworben werden. Der Gesetzgeber versucht dadurch Klumpenrisiken unter dem Aspekt einer guten Risikomischung zu reduzieren. Im Rahmen der Liquiditätsvorschriften (InvG §80) darf eine KAG für ein Immobilien-Sondervermögen, das bis zu 49% des Fondsvermögens ausmacht, nur in Bankguthaben oder Geldmarktpapiere anlegen.

Wer kann die Stimmrechte der Aktien ausüben, die ein Fonds hält?
Fondsmanager und Kapitalanlagegesellschaften sollen grundsätzlich nicht in die täglichen operativen Geschicke der Gesellschaften eingreifen, an denen sie beteiligt sind. Sie können aber auf der Hauptversammlung ihre Aktionärsrechte, bzw. die ihrer Anleger, unabhängig geltend machen, um das Management zu Gunsten der Anleger zu beeinflussen. Es bedarf keiner Vollmacht der Anteilseigner (InvG §32 Abs. 1).

Wie errechnet sich der Anteilpreis eines Fonds?
Der gesetzlich definierte „Anteilwert“ (InvG §36) eines deutschen Investmentfonds wird börsentäglich von der Depotbank berechnet. Er wird daher nicht - wie einige Anleger meinen - durch Angebot oder Nachfrage nach Fondsanteilen bestimmt, sondern die einzigen Einflussfaktoren sind die Preise der Vermögensgegenstände (und Verbindlichkeiten), die der Fonds hält. Die Depotbank bewertet jeden Vermögensgegenstand des Fonds zum Mittelkurs, zieht sämtliche Verbindlichkeiten des Fonds (z.B. aus noch nicht abgeschlossenen Orders) ab und errechnet so den Wert des gesamten Fondsvermögens. Sie teilt dann das Fondsvermögen durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile und erhält den Nettoinventarwert eines Fondsanteils. Für die laufenden Gebühren werden kontinuierlich Rückstellungen gebildet, die dem Fondsvermögen entnommen werden, so dass der Anteilpreis nicht bei Abzug der Gebühren abrupt fällt. Mit der Bekanntgabe des Ausgabepreises sind die KAG oder die Depotbank verpflichtet auch den Rücknahmepreis zu veröffentlichen.

Beim Kauf eines Fondsanteils zahlen Sie den aktuellen Nettoinventarwert plus den Ausgabeaufschlag (= Ausgabepreis), beim Verkauf erhalten Sie bei deutschen Investmentfonds immer genau den Nettoinventarwert (= Rücknahmepreis) zurück. Auch die meisten ausländischen Fonds verfahren so, allerdings gibt es einige wenige Fonds, die eine Rücknahmegebühr berechnen; die also beim Verkauf etwas weniger als den Nettoinventarwert ausbezahlen. Dies ist dann im Verkaufsprospekt erwähnt. Dadurch, dass Sie als Anleger am Nettoinventarwert des Fonds beteiligt sind, sind Sie direkt und unmittelbar an allen Gewinnen, aber auch an allen Verlusten des Fonds beteiligt.

Schema der Anteilwert-Berechnung:

Sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds

./. Verbindlichkeiten des Fonds

= Fondsvolumen

Fondsvolumen : Anzahl der Fondsanteile = Nettoinventarwert

Da die Aktien-, Renten- und sonstigen Papiere, die ein Wertpapierfonds hält, täglich im Wert schwanken, schwankt auch der Nettoinventarwert eines Fondsanteils täglich.

Inwiefern ist die Höhe des Anteilpreises wichtig?
Wie hoch der Anteilpreis eines Fonds ist, ist für die Anlageentscheidung völlig unerheblich. Ein Fonds mag bei seiner Auflegung einen Anteilpreis von Euro 100,- gehabt haben und ist nun über viele Jahre auf Euro 500,- oder Euro 1.000,- gestiegen. Ein anderer Fonds hat vielleicht bereits bei seiner Auflage die Stückelung so gewählt, dass ein Anteilschein einen Wert von Euro 1.000,- hatte. Wichtig für die Anlageentscheidung ist nicht, ob man für eine Anlagesumme von 10.000,- Euro 50 Anteile zu 200 Euro oder 1.000 Anteile zu 10 Euro erhält. Wichtig ist viel mehr für den investierten Anleger, wie die prozentuale Wertentwicklung des Fonds in der Vergangenheit war und sich zukünftig entwickelt. Nur in Deutschland gibt es die Regel, dass ein Anteilschein bei Fondsgründung nicht über Euro 100,- liegen darf. In anderen Ländern - z.B. Luxemburg - kann die Stückelung bei Auflage des Fonds vom Management frei gewählt werden. Die Stückelung von Anteilen kann in der Praxis oft auch eine Dezimalzahl mit drei Nachkommastellen ergeben (z.B. 0,325 Anteile). Das ist bspw. bei Sparplänen der Fall, wenn (in einer Währung) die regelmäßige Sparrate geringer als der aktuelle Ausgabepreis ist.

Ist es wichtig, ob ein Fonds ausschüttet oder thesauriert? Welche Bedeutung hat die Ausschüttung?
Jeder Fonds kann seine Erträge je nach Satzung bzw. Geschäftsbedingungen ausschütten oder im Fonds belassen (= thesaurieren). Viele deutsche Fonds schütten einmal im Jahr aus, einige amerikanische Fonds schütten quartalsweise oder sogar monatlich aus. Aus dem Blickwinkel der Wertentwicklung ist es für die Anleger völlig egal, ob ein Fonds ausschüttet oder nicht und wie viel er ausschüttet. Es ist nur ein Wechsel von der rechten Tasche in die linke Tasche: Denn wenn Sie den Ausschüttungsbetrag erhalten, wird der Anteilwert des Fonds am Ausschüttungstag um den ausgeschütteten Betrag korrigiert. Man spricht auch von einem (Fonds-)Kurs ex Ausschüttung. Die Systematik ist vergleichbar mit Dividendenausschüttungen bei Aktien.

Investmentfonds sind nicht gezwungen auszuschütten. Sie können auch ihre Gewinne und Erträge jeweils wieder ins Fondsvermögen reinvestieren. Man spricht dann von thesaurierenden oder akkumulierenden Fonds (z.B. gibt es Fonds mit dem Namenszusatz Akkumula etc.). Dadurch steigt der Anteilpreis schneller als bei ausschüttenden Fonds, da mit dem zusätzlichen Kapital weitere Vermögensgegenstände erworben werden können.

Eine Ausschüttung verursacht administrative Kosten für die Berechnung, die Veröffentlichung, die Überweisung etc. Diese Kosten werden dem Fonds, also indirekt Ihnen als Anleger belastet. Thesaurierende Fonds haben diese Kosten nicht.

Lassen Sie sich durch die Ausschüttung eines Fonds nicht beeinflussen. Benötigen Sie jeweils zum Ausschüttungstermin den Betrag zu Ihrer Verfügung, beispielsweise zur Zahlung der Steuern: Lassen Sie ihn sich auszahlen. Haben Sie dagegen einen thesaurierenden Fonds erworben und wünschen Sie eine regelmäßige Zahlung aus Ihrem Guthaben: Schließen Sie einfach einen Auszahlplan ab. Dann können Sie sich sogar monatlich einen bestimmten Betrag auszahlen lassen und müssen nicht auf den jährlichen Ausschüttungstermin warten.

Übrigens spielt es für die Steuerpflicht keine Rolle, ob ein Fonds ausschüttet oder nicht.

Was ist der Wiederanlagerabatt und wie nutzt man ihn optimal?
Da eine Ausschüttung positiv klingt - die Anleger erhalten Bares - wird sie manchmal in aufwendigen Werbeanzeigen groß herausgestellt. In diesen Anzeigen steht dann meistens auch etwas vom sogenannten Wiederanlagerabatt. Dies ist ein Rabatt auf den Ausgabeaufschlag; z.B. um die 2 bis 3%. Er wird Ihnen eingeräumt, wenn Sie den Ausschüttungsbetrag gleich wieder anlegen. Statt z.B. 5% Ausgabeaufschlag bei einem Aktienfonds zahlen Sie dann nur noch 2%. Dieser Rabatt wird Ihnen in der Regel eingeräumt, wenn Sie die Fondsanteile bei Ihrer Hausbank erworben haben und dort verwahren lassen.

Lassen Sie die Fondsanteile direkt bei der Investmentgesellschaft im Investmentkonto verwahren, zahlen Sie für die Wiederanlage der Ausschüttung gar keinen Ausgabeaufschlag. Sie erwerben die Fondsanteile also zum Nettoinventarwert.

Über was sollte man sich als Anleger im Klaren sein, bevor man einen für sich passenden Fonds auswählen kann?
Es gibt kaum wirklich schlechte Fonds, aber es gibt Fonds, die nur für bestimmte Anleger in einer bestimmten Situation passen. Daher sollte man sich vor der Anlage in Fonds folgendes überlegen:

Was ist mein Anlageziel (z.B. Altersvorsorge, Kreditablösung, schneller Vermögenszuwachs)?

Wie lange kann und will ich vermutlich auf das angelegte Geld nicht zurückgreifen?

Wie sieht meine persönliche Situtation aus (droht evtl. Arbeitslosigkeit? Habe ich ein unregelmäßiges Einkommen oder ein regelmäßiges Gehalt? Kann evtl. eine ungeplante größere Ausgabe auf mich zukommen?)?

Wie ist mein sonstiges Vermögen angelegt? Besitze ich z.B. eine Immobilie?

Wie bin ich selbst gegenüber dem Risiko einer Kapitalanlage (also der Schwankungsbreite der Kurse) gegenüber eingestellt? Welchen Verlust kann ich maximal akzeptieren?

Wie hoch ist meine Anlagesumme?

Möchte ich einmalig oder regelmäßig investieren?

Möchte ich evtl. von einem Fonds in einen anderen switchen (= tauschen)?

Wie passt ein neuer Fonds zu meinen bisherigen Fonds? Gehe ich neue Klumpenrisiken ein oder verbessert sich durch den Zukauf die Risikostreuung meiner gesamten Vermögensanlagen?

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?
Der Staat bietet finanzielle Anreize (Arbeitnehmer-Sparzulage), um den Aufbau von Vermögen in Arbeitnehmerhand zu erreichen. Die Regelungen sind im 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) festgelegt. Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, unabhängig von der Höhe seines Einkommens, Teile seines Arbeitslohns als vermögenswirksame Leistungen anlegen. Hierzu wird ein entsprechender Sparvertrag (VL-Vertrag) abgeschlossen. Er sieht eine einmalige Einzahlung oder eine Einzahlzeit von sechs Jahren vor. Nach einem Jahr Wartefrist (d.h. nach insgesamt 7 Jahre Sperrfrist) kann der Anleger dann über das angesparte Geld verfügen.

Wie funktioniert die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Arbeitnehmer können insgesamt 400 Euro vermögenswirksame Leistungen pro Jahr zulagenbegünstigt in Beteiligungstiteln wie Aktienfonds anlegen. Hier gilt eine Sparzulage in Höhe von 20 Prozent. Die Sparzulage wird bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.000 Euro bei Zusammenveranlagten gezahlt. Der Staat fördert durch die Arbeitnehmer-Sparzulage die Anlage in Investmentfonds. Vorsorgeprodukte wie Kapitallebensversicherungen oder Banksparpläne werden nicht gefördert. (Siehe auch §§2,13 VermBG).

Kann jeder Bürger einen VL-Sparvertrag abschließen?
Das Gesetz sieht vor, dass ein Vertrag über vermögenswirksame Leistungen nur von einem Arbeitnehmer abgeschlossen werden kann. Die vermögenswirksamen Leistungen müssen vom Arbeitgeber überwiesen werden.

Was ist die "Riester-Rente"?
Nach dem Altersvermögensgesetz fördert der Staat mit der so genannten „Riester-Rente“ den Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzrente als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Die Riester-Rente wird grundsätzlich nicht vom Staat gezahlt, sondern aus dem Vermögen gespeist, das jeder Einzelne durch den Kauf eines Riester-Produkts für sich im Laufe der Einzahlphase anspart. Es gibt jedoch Zuschüsse durch die sogenannte „Altersvorsorgezulage“ und steuerliche Vergünstigungen. Bei Riester-Verträgen kann die Kapitaldeckung durch Investmentfonds-Sparpläne abgebildet werden. Alle Produkte müssen von der BaFin zertifiziert werden.

Was sind AS-Fonds?
AS-Fonds (Alterssicherungs-Fonds oder Altersvorsorge-Sondervermögen) bieten ein Altersvorsorgesystems auf Fondsbasis. AS-Fonds sind als Investmentfonds mit dem Ziel des „langfristigen Vorsorgesparens“ konstruiert. (InvG §87) Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und durch besondere Regeln gekennzeichnet. So sind beispielsweise Ausschüttungen ausgeschlossen (InvG §87 Abs. 2) und Anlagegrenzen zum Zwecke einer ausgewogenen kapitalbasierten Altersvorsorge geregelt (InvG §88). Außerdem darf die Laufzeit von AS-Fonds nicht begrenzt werden (InvG §89). Die Investition in einen AS-Fonds stellt eine Alternative zum Abschluss einer Kapitallebensversicherung dar (sofern man nur den Vorsorgeaspekt betrachtet und die Versicherungskomponente außen vor lässt). Viele Vorsorgeexperten vertreten den Vorsatz die Kapitalanlage (für die Altersvorsorge) von der Lebensversicherung zu trennen. Unter diesem Hintergrund wurden AS-Fonds 1998 ins Leben gerufen.

Warum enthalten AS-Fonds Aktien, Immobilienfonds und Rentenpapiere?
Die Anlagegrenzen für AS-Fonds sind zum Schutze der Anleger streng geregelt. Denn für Zwecke der Altersvorsorge ist eine 100-prozentige Anlage in Aktien nicht geeignet. Eine geeignete Risikostreuung darf deswegen nur aus Wertpapieren (z.B. Aktien oder festverzinsliche Anlagen), Anteilen an Immobilienfonds und geldmarktnahen Vermögensgegenständen (nach §InvG 88 Abs. 5) bestehen. Der Anteil an Aktien ist auf eine Obergrenze von 75% des Fondsvermögens begrenzt. (§InvG 88 Abs. 3) Der höchste zulässige Anteil an Immobilienvermögen beträgt 30%. Aktien und Immobilien müssen jedoch zusammen mindestens 51% des Fondsvermögens ausmachen. Daraus folgt, dass mindestens 21% des Fondsvermögens aus Aktien bestehen muss. Somit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Aktien als riskanteste Anlageklasse innerhalb eines AS-Fonds langfristig die Chance auf eine gute Rendite bieten, die Risiken aber begrenzt werden. Die Beimischung von Rentenpapieren und Immobilien verbessert die Risikostreuung und federt potentielle Abwärtsbewegungen (Drawdowns) der Aktienkomponente ab.

Worin unterscheiden sich AS-Fonds voneinander?
Die Aufteilung zwischen Aktien, Immobilienfonds und Rentenpapieren ist zwar mit Ober- und Untergrenzen vom Gesetzgeber festgelegt. Die Fondsgesellschaften können aber innerhalb dieser Grenzen je nach Strategie oder Marktphase wählen wie die Anteilsklassen gemischt werden. Dadurch ist es ihnen möglich, AS-Fonds mit unterschiedlichem Chance-Risikoprofil für jede Art von Anlegertypus anzubieten.

Werden AS-Fonds steuerlich besonders gefördert?
Aktuell gibt es keine besondere steuerliche Förderung für AS-Fonds. Dafür sind AS-Fonds transparenter und flexibler als andere Altersvorsorgekonzepte, die vom Staat steuerlich bzw. durch Zuschüsse gefördert werden.

Werden AS bei VL gefördert?
Nein, Einzahlungen in AS-Fonds zählen nicht zu Vermögenswirksamen Leistungen im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes. Der Gesetzgeber trennt zwischen Altersvorsorge und Vermögensbildung.

Bedeutet die Mindestlaufzeit bei AS-Sparplänen, dass ich erst nach 18 Jahren über mein Geld verfügen kann?
Nein. Bei den Altersvorsorge-Sparplänen verpflichten Sie sich lediglich, mindestens 18 Jahre, bzw. bis zu Ihrem 60. Lebensjahr Beträge einzuzahlen. Dies ist aber keine Bindungsfrist für Ihr Geld. Sie können börsentäglich Anteile an Ihrem AS-Fonds zurückgeben. Der Gegenwert wird Ihnen in der Regel innerhalb von 2 Tagen auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Und Sie können auch die Einzahlungen jederzeit stoppen.