Uneinigkeit bei EU-Beipackzettel

Die EU-Verordnung „Prips“ ist auf der Zielgeraden. Über konkrete Inhalte und betroffene Produkte wird noch gestritten.

30.08.2013 | 06:45 Uhr von «Patrick Daum»

Im Juni dieses Jahres hatten sich die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position über die EU-Verordnung „Prips“ verständigt. Bei den „Packaged Retail Investment Products“ handelt es sich um „verpackte“ – also kombinierte oder gebündelte – Finanzprodukte. Die Verordnung regelt, welche Basisinformationen Anbieter ihren Kunden vor Abschluss eines Kaufs dieser Produkte in kurzer und verständlicher Form offenlegen müssen. Die Verhandlungen der Europäischen Union über die Information von Kleinanlegern bei ihrer Investmententscheidung gehen nun in die entscheidende Runde. Wie die Börsen-Zeitung berichtet, will das EU-Parlament einem Abschluss näherkommen. Der Währungs- und Wirtschaftsausschuss werde voraussichtlich im September tagen, um mit einer gemeinsamen Position in die Schlussverhandlungen mit dem Ministerrat und der EU-Kommission gehen zu können.

Im Vergleich zu Mifid II oder der Bankabwicklungsrichtlinie ist die Prips-Verordnung recht überschaubar, weshalb sie noch in diesem Jahr oder Anfang 2014 abgeschlossen werden könnte. Banken und Fonds bleiben dann zwei Jahre lang Zeit zur Umstellung, bevor sie EU-weit ein entsprechendes Dokument als Beipackzettel im Vertrieb von „verpackten“ Finanzprodukten, die dem Anlagerisiko unterliegen, beifügen müssen.

Über einige Details wird noch gestritten

Völlig unklar ist jedoch, welche Produkte von der Verordnung betroffen sein werden. Die EU-Kommission hat ursprünglich einen eher engen Anwendungsbereich vorgegeben, der im Wesentlichen Investmentfonds, strukturierte Einlagen und bestimmte Lebensversicherungen mit Anlagecharakter – etwa fondsgebundene Policen – umfasst. Auch der Rat folgt diesem Ansatz und schließt Spareinlagen und den Direkterwerb von Wertpapieren ausdrücklich aus. Im EU-Parlament gibt es jedoch Forderungen, auch beim direkten Kauf von „unverpackten“ Aktien und Anleihen das zentrale Informationsblatt zur Pflicht zu machen. Mehrere Bankenverbände warben unterdessen zuletzt bei den Abgeordneten dafür, klassische Spareinlagen nicht den Prips-Regelungen zu unterwerfen. Sie wollen nicht, dass Spareinlagen, die eine Wertbewahrung zum Ziel haben, mit Investmentprodukten, die risikobehafteter sind, über einen Kamm geschoren werden. Das Centrum für Europäische Politik in Freiburg sieht das etwas anders: Um Kleinanleger nicht mit unterschiedlich ausführlichen Auskünften zu konfrontieren, sollten die Basisinformationsblätter nach Meinung der Wissenschaftler „auch für nichtverpackte Anlageprodukte vorgeschrieben werden.“

Auch über die Inhalte der Prips wird noch gestritten: Einige Fraktionen im EU-Parlament wollen eine aussagekräftige Risikoindikation. Die nationalen Minister sprechen sich für „angemessene Performance-Szenarios“ aus. Einige Abgeordnete bestehen auf eine exakte Bezifferung des Gewinns oder Verlusts während der empfohlenen Haltedauer des Produkts im besten und im schlechtesten Fall, bzw. bei einer durchschnittlichen Entwicklung.

Es bleibt daher abzuwarten, welche Ergebnisse der Trilog zwischen Rat, Kommission und Parlament im September bringt. Die dort getroffene Einigung muss dann nochmal formal vor dem Parlamentsplenum und dem Rat bestehen.

(PD)

Diesen Beitrag teilen: