Finanzmarktnovellierungsgesetz ohne MiFID II beschlossen

Gestern hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Finanzmarktnovellierungsgesetzes beschlossen – jedoch nur den ersten Teil. Eine Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

07.01.2016 | 10:38 Uhr von «Teresa Laukötter»

Insgesamt vier europäische Rechtsakte werden dadurch in nationales Recht umgesetzt: die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) und die zugehörige Verordnung (MAR), die EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSD-VO) sowie die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO).

Nicht umgesetzt wird die Finanzmarktrichtlinie MiFID II. In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen heißt es: „Da die Anwendbarkeit der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Finanzmarktverordnung nach Planungen der Europäischen Kommission um ein Jahr vom 3. Januar 2017 auf den 3. Januar 2018 verschoben werden soll, wird das ursprünglich einheitlich konzipierte Finanzmarktnovellierungsgesetz aufgespalten.“ Dies bedeutet, dass die Umsetzung von MiFID II in deutsches Recht erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz vorgenommen wird.

(TL)

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