34i GewO: AfW ruft zur Umfrage auf

Verband möchte politischen Entscheidungsträgern Informationen aus der Praxis geben. „Immobilienfinanzierung ist ein Riesenthema.“

01.04.2014 | 11:58 Uhr von «Patrick Daum»

Ab 2016 wird die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen reguliert (FundResearch berichtete). Die Bundesregierung muss die EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge bis zum 21. März 2016 in nationales Recht umsetzen. Das wird sie mit dem § 34i Gewerbeordnung (GewO) tun. Die Regelungen der Paragrafen 34d und 34f GewO sollen hierbei als Blaupause dienen, hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung aus Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium erfahren. „Die Vermittlung von Immobilienfinanzierung ist ein Riesenthema unter Vermittlern“, sagt AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. „In unseren Gesprächen mit der Politik brauchen wir genaue Zahlen aus dem Vermittler-Alltag, um praxisnahe Positionen vertreten zu können.“

Aus diesem Grund ruft der AfW zu einer kurzen Online-Umfrage aus. Darin geht es unter anderem darum, ob und wie lange bereits eine 34c-Erlaubnis vorliegt, um Daten für eine Alte-Hasen-Regelung zu erhalten. Die Umfrage, die vollkommen anonym behandelt wird, ist bis zum 11. April 2014 freigeschaltet.

Hier geht es zur Online-Umfrage.

(PD)

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