„Rechtslage zum Provisionsabgabeverbot völlig ungeklärt“

„Das Provisionsabgabeverbot ist weder tot noch lebendig“, urteilt die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV). Der Verein warnt Vermittler davor, bereits jetzt von einem Ende des Provisionsabgabeverbots auszugehen.

15.01.2016 | 06:30 Uhr von «Teresa Laukötter»

„Das Provisionsabgabeverbot ist weder tot noch ist es bis Mitte kommenden Jahres in Kraft“, urteilt VSAV-Fachbeirat Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf. Damit reagiert die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) auf „Äußerungen verschiedener Vertreter der Finanzdienstleistungsbranche“, dass die Rechtslage zum Provisionsabgabeverbot geklärt sei. „Daran ändert auch die die unlängst vom Finanzministerium verfasste Verordnung, dass die alte Verordnung über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Schadensversicherung (Provisionsabgabeverbot) zum 1. Juli 2017 aufgehoben wird, nichts.“ Der VSAV rät Anlage- und Versicherungsvermittlern daher, sich in der Praxis so zu verhalten, als sei das Provisionsabgabeverbot weiterhin gültig – bis der Gesetzgeber klare Regeln verfasse. „Nur so stehen Sie rechtlich auf der sicheren Seite.“ 

„Es ist sehr ärgerlich, dass der Gesetzgeber teilweise unausgegorene Gesetze und Verordnungen erlässt, aber eine für eine ganze Branche seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit nicht beseitigt“, bemerkt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. „Das führt zu falschen Interpretationen und Spekulationen in alle Richtungen.“ 

Dem seit 2004 bestehende Verein gehören 900 Mitglieder aus der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche sowie Steuerberater, Rechtsanwälte und mittelständische Unternehmen an. Der Verein fördert die fachlichen, beruflichen und unternehmerischen Kompetenzen der Mitglieder.

(TL)

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