EuGH: Finanztransaktionssteuer kann kommen

Der Europäische Gerichtshof gibt grünes Licht für eine Steuer auf den Handel mit Bank- und Börsenprodukten.

30.04.2014 | 15:13 Uhr von «Patrick Daum»

Die umstrittene Finanztransaktionssteuer kann eingeführt werden. Das haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg heute entschieden. Es sei rechtens, dass zunächst elf der 28 EU-Staaten eine solche gemeinsame Steuer einführen – darunter auch Deutschland. Von der Abgabe sind Wertpapiergeschäfte insbesondere zwischen Banken, Versicherungen sowie Fonds und Hedgefonds betroffen. Der automatisierte Hochfrequenzhandel soll ebenfalls besteuert werden.

Neben Deutschland hatten sich Belgien, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal, die Slowakei, Slowenien und Spanien für die Einführung der Finanztransaktionssteuer ausgesprochen. Eine solche Kooperation sieht der Vertrag von Lissabon mit der sogenannten „Verstärkten Zusammenarbeit“ explizit vor. Das erkannten auch die Richter: „Der Beschluss der elf EU-Länder beschränkt sich auf die Ermächtigung zur Begründung einer verstärkten Zusammenarbeit, ohne selbst Bestandteile einer Finanztransaktionssteuer zu enthalten.“ Übersetzt bedeutet das, dass die elf Staaten nun eine juristische Grundlage zur weiteren Zusammenarbeit bei diesem Thema besitzen. Da jedoch die Details zu einer Finanztransaktionssteuer noch nicht festliegen, ist ein Urteil diesbezüglich nicht möglich.

In den noch offenen Detailfragen wollen Deutschland und Frankreich möglichst bis zu Europawahl Ende Mai eine Einigung erzielen. Es sei beispielsweise noch zu klären, an welchem Ort die Steuer greift – ob am Sitz des Finanzinstituts oder dort, wo die Geschäfte tatsächlich gemacht werden, heißt es. Die bisherigen Pläne sehen einen Steuersatz von 0,1 Prozent bei Geschäften mit Aktien und Anleihen vor sowie von 0,01 Prozent bei spekulativen Derivaten.

(PD)

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