BaFin: Millionenschwere Geldbuße gegen Varengold Bank AG
Die Finanzaufsicht BaFin hat bei der Varengold Bank AG erhebliche Mängel bei der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt.16.09.2025 | 11:00 Uhr
Die BaFin hat deshalb angeordnet, dass das
Institut angemessene und geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um diese Mängel zu
beseitigen. Darüber hinaus hat die BaFin gegen die Varengold
Bank AG ein Bußgeld in Höhe von 3,3 Millionen Euro sowie ein
Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro festgesetzt.
Begründung der BaFin: „Die Varengold Bank AG wies unter anderem bei der
im Jahr 2022 durchgeführten Sonderprüfung sowie bei den
Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2022 und 2023 gravierende Defizite in der
Geldwäscheprävention insbesondere bei der Durchführung von Geschäften mit
Iran-Bezug auf. Die BaFin hat unter anderem Mängel bei folgenden
gesetzlichen Pflichten festgestellt: der Risikoanalyse, der Schaffung und dem
Betreiben eines EDV-Monitoringsystems, der Durchführung der
kundenbezogenen Sorgfaltspflichten sowie der Einhaltung der Pflichten bei der
Durchführung von internen Sicherungsmaßnahmen. Die schwerwiegenden Mängel haben
erhebliche Auswirkungen auf die Prävention von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung durch das Institut.
Am 25. Juli 2025 ordnete die Aufsicht daher die Beseitigung der Mängel an. Die
Anordnung ist bestandskräftig.
Die Varengold Bank AG hat der BaFin einen schriftlichen
Maßnahmenplan vorgelegt und muss ihr laufend über den Stand der
Mängelbeseitigung berichten.
Zudem hat die BaFin mit Bußgeldbescheid vom 22. August 2025 eine Geldbuße in Höhe von 3,3 Millionen Euro gegen die Varengold Bank AG festgesetzt. Das Institut hatte in der Zeit von Juni 2023 bis März 2025 systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Außerdem hat die BaFin gegen die Varengold Bank AG mit Bescheid vom 26. Februar 2025 ein Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro aufgrund zweier Verstöße gegen den Bescheid vom 27. Juni 2023 festgesetzt. In diesem war der Varengold Bank AG wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention untersagt worden, Transaktionen mit „Payment Agents“ und sonstigen Dritten mit Iran-Bezug durchzuführen. Der Bescheid zur Zwangsgeldfestsetzung ist bestandskräftig. “ (pg)