Alle wichtigen Vollmachten für den Fall der Fälle

Niemand denkt gern an Unfälle oder schlimme Krankheiten. Deshalb treffen die wenigsten eine organisatorische Vorsorge dafür. Das ist gefährlich. Denn Angehörige und Betroffene müssen oft schnell reagieren. Eine Vorsorgemappe mit wichtigen Vollmachten sorgt für Entlastung aller Beteiligten.

19.04.2023 | 07:30 Uhr von «Matthias von Arnim»

Wer nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr Entscheidungen fällen kann, sollte möglichst rechtzeitig dafür gesorgt haben, dass die Angehörigen handlungsfähig bleiben. Für die Angehörigen wiederum ist es enorm wichtig, leichten Zugriff auf alle nötigen Unterlagen zu haben. Da ist es hilfreich, wenn Vollmachten vorliegen, mit deren Hilfe sie entscheiden und handeln können. Im Krankenhaus. Gegenüber Behörden, Versicherungen oder Unternehmen. Wenn es ums Geld geht.

Für Finanzberater ist es eine heikle Aufgabe, die Sinne ihrer Kunden dafür zu schärfen, wie wichtig es ist, Verfügungen und Vollmachten auszustellen. Doch sie sollten das Thema immer wieder ansprechen – selbst, wenn schon Einiges an Vorsorge getroffen wurde. Denn Sachverhalte können sich ändern, Versicherungen auslaufen oder Bankverbindungen und Ansprechpartner wechseln. Das beste Instrument zur organisatorischen Unterstützung von Angehörigen ist eine Vorsorgemappe, oft auch Notfallmappe genannt. Darin sollten sich Vollmachten für alle möglichen Fälle und Situationen befinden sowie eine Übersicht an wichtigen Dokumenten und wo sie zu finden sind. TiAM FundResearch hat eine Übersicht der vier wichtigsten Vollmachten zusammengestellt und erklärt, ob und wie wichtig sie sind…

Die wichtigsten Vollmachten auf einen Blick

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass diejenigen, die die Verfügung unterschreiben, im Vorhinein festlegen, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall ergriffen oder unterlassen werden sollen. Als Notfall gilt die Situation, dass die Unterzeichner keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Liegt keine Patientenverfügung vor, können auch fremde Personen Entscheidungen treffen. Wichtig zu wissen: Die Patientenverfügung greift nur bei dauerhafter Entscheidungsunfähigkeit, zum Beispiel, wenn Menschen lange im Koma liegen. Dieser Fall kann allerdings eintreten, wenn die Ärzte feststellen, dass das Behandlungsziel nicht erreicht wird. Kommen die Ärzte zu dem Schluss, dass keine Chance auf Wiedererlangen des Bewusstseins besteht, kommt die Patientenverfügung zum Einsatz. Hier wird festgelegt, ob und in welchem Umfang eine weitere Behandlung erfolgen soll.

Bankvollmacht

Eine Bankvollmacht erlaubt einem Bevollmächtigen uneingeschränkten Zugriff aufs Konto des Unterzeichners. Als Bevollmächtigte werden in der Regel Ehepartner oder volljährige Kinder eingesetzt. Die Bankvollmacht ist gültig, sobald sie bei der Bank eingereicht wird. Sie kann jederzeit widerrufen werden, hat in der Regel aber auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus Bestand.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht lassen sich eine oder mehrere Personen des Vertrauens bestimmen, die befugt sind, bei Bedarf alle persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit, dass die Bevollmächtigten dringende Behördengänge erledigen oder eine häusliche Pflege organisieren können. Wichtig: Die betreffenden Personen unterliegen keiner gerichtlichen Kontrolle. Damit setzt die Vorsorgevollmacht großes Vertrauen voraus. Darauf sollten Berater ihre Kunden hinweisen. Tipp: Die Vollmacht sollte vor einem Notar verfasst und im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.

Generalvollmacht

Der Begriff Generalvollmacht sagt schon alles über seine Bedeutung aus. Die Generalvollmacht gibt dem Bevollmächtigten das Recht, nahezu alle rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu erledigen. Der Bevollmächtigte regelt alle Vermögensangelegenheiten und vertritt den Vollmachtgeber unter anderem auch bei Verhandlungen mit öffentlichen Stellen, Versicherungen und Geschäftspartnern. Ausgenommen sind hiervon persönliche Rechtsangelegenheiten des Vollmachtgebers wie beispielsweise die Einreichung einer Scheidung. Darüber hinaus gibt es einige weitere Entscheidungen, die explizit in der Vollmacht aufgeführt werden müssen. Berater weisen ihre Kunden im Beratungsgespräch darauf hin.

Hilfe im Netz: Notfall-Mappen als Download

Wer als Finanzberater für seine Klienten eine Notfall-Mappe entwirft, findet im Internet eine Reihe von Vorlagen. Nachteil: Es gibt nur wenige Sammlungen, die die verschiedenen Arten von Vollmachten kompatibel zusammenfassen. TiAM Fundresearch nennt Beispiele:

Vorsorgemappe des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA)

Die Ratgebermappe „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ mit Formularen für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Kontovollmacht vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) ist als beschreibbares PDF entworfen und lässt sich so individuell auf die Bedürfnisse des Kunden abstimmen. Auch bei der Beratung kann die Ratgeberbroschüre unterstützen: Es wird beschrieben, worauf bei der Auswahl der Bevollmächtigten zu achten ist und welche Befugnisse sie haben. Die kostenfreie Vorsorgemappe kann hier bestellt werden.

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ)

Das Ministerium informiert auf seinen Internetseiten über Rechte und Pflichten von Betroffenen und bietet darüber hinaus den Download von PDF-Vorlagen an. Mehr Infos hier.

Hilfreiche Infos und Formularvorlagen auf der Internetseite des Landes Hessen

Das Land Hessen bietet auf seiner Website die Notfallmappe unter dem Namen „Wichtig-Mappe“ als beschreibbare Download-Datei an. Darin lassen sich eine Reihe von Daten eintragen, die im Ernstfall dann für diejenigen, die handeln müssen, schnell greifbar sind. Zum Beispiel wichtige Rufnummern, Infos zu Rente/Versorgung, Krankenversicherung, Medizinische Daten zum Gesundheitszustand, Notfall-Ausweise, Organspende-Ausweis, Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverfügungen, Finanzen, Verbindlichkeiten, Hinweise auf bestehende Verträge, Fahrzeuge, Fahrzeug- und Verkehrsversicherungen, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Mitgliedschaften, Merkblatt für eine Krankenhauseinweisung und eine Checkliste für den Todesfall.

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