„Umfassendste Bankenregulierung in der Geschichte der EU“

Europaparlament hat Paket zur Bankenregulierung beschlossen. FundResearch zeigt die Inhalte.

17.04.2013 | 13:42 Uhr von «Patrick Daum»

Am gestrigen Dienstag verabschiedete das Europäische Parlament ein Reformpaket zur Bankenregulierung. Es soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten. „Die neuen Regeln sind die umfassendste und tiefgreifendste Bankenregulierung in der Geschichte der EU“, schwärmt Othmar Karas, Berichterstatter für das Bankenreformpaket. „Die neuen einheitlichen Regeln für alle 8.200 Banken in der EU sind das Fundament, auf dem das Haus der Bankenunion weitergebaut wird.“ Die einheitliche EU-Bankenaufsicht werde das Dach. „Jetzt müssen wir mit dem geplanten EU-Bankeninsolvenzrecht und der Einlagensicherung die Wände in das Haus ziehen“, fordert der Parlamentarier. Ziel sei es, dass europäische Banken „ein Fels in der Brandung der weltweiten Finanzmärkte werden.“

Das beschlossene Maßnahmenpaket, das formell noch vom EU-Ministerrat verabschiedet werden muss, besteht aus einer Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) und der vierten Auflage der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD).

Die „CRR“ führt die ersten EU-weiten Aufsichtsvorschriften für alle Banken in den Mitgliedstaaten ein und soll gewährleisten, dass die Eigenkapitalstandards (Basel III) eingehalten werden. „CRD IV“ gewährt den EU-Staaten eine flexiblere Handhabung und das Recht, inländische Banken zu verpflichten, mehr Kapital als vorgeschrieben. einzubehalten. Dadurch sollen die Kreditinstitute beispielsweise vor negativen Folgen von Immobilienblasen geschützt werden.

Banker-Boni

Einen Teil des Pakets stellen die „Banker-Boni“ dar. Um spekulative Risiken einzuschränken, darf der Bonus nicht höhere als das Jahresgehalt ausfallen. Er kann nur dann auf die maximal doppelte Summe erhöht werden, wenn mindestens zwei Drittel der Aktionäre zustimmen. „Mit der Regelung der Banker-Boni setzen wir nicht die Höhe der Gehälter fest“, erklärt Karas. Das sei nicht die Aufgabe des Gesetzgebers. „Wir schaffen Fairness und Transparenz und tragen zu einem Kulturwandel bei.“ Damit mit die Banker einen Anreiz zur langfristigen Planung erhalten, müssen mindestens 25 Prozent einer Vergütung, die 100 Prozent des Jahresgehalts übersteigt, für mindestens fünf Jahre zurückgestellt werden.

Eigenkapitalanforderungen

Außerdem wurden die Eigenkapitalanforderungen an die Banken erhöht. EU-Banken werden verpflichtet, mehr und hochwertigeres Kapital zu halten. Dadurch sollen sie künftige Krisenschocks aus eigener Kraft überstehen. Mindestens acht Prozent des Bankenkapitals muss dem Beschluss zufolge „gutes Kapital“ sein, wovon etwas mehr als die Hälfte aus hartem Kernkapital bestehen muss. Wichtig ist, dass es hinreichend liquide ist, sich also leicht in Bargeld umwandeln lässt, damit Anleger und Gläubiger im Notfall ausgezahlt werden können. Um Verluste auszugleichen und Kapital zu schützen, werden Banken zudem künftig verpflichtet, einen  „Kapitalerhaltungspuffer“ und einen „antizyklischen Kapitalpuffer“ einzurichten. Sie sollen sicherstellen, dass die Banken in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums eine ausreichende Kapitalbasis aufbauen, damit in Krisenzeiten eine kontinuierliche Kreditversorgung gewährleistet ist.

Kreditvergabeanreize und Offenlegungsregeln

Damit Banken vermehrt Darlehen an Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) vergeben, soll entsprechenden Forderungen ein geringeres Risikogewicht zugeordnet werden. Dies würde die Kapitalanforderungen an die Institute verringern und ihnen mehr Spielraum für die Kreditvergabe an die Realwirtschaft geben.

Darüber hinaus verpflichten die neuen Regeln die Geldhäuser dazu, Gewinne, Steuern und erhaltene staatliche Beihilfen pro Land offenzulegen sowie den Umsatz und die Anzahl der Angestellten offenzulegen. Diese Informationen müssen ab 2014 der Europäischen Kommission mitgeteilt und ab 2015 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Um das zu gewährleisten, werden die Banken durch die zuständigen Behörden in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten beaufsichtigt. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) werden deren Befugnisse erweitert.

(PD)

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