Sparkasse KölnBonn kündigt 38 000 Kunden

Weil Sie den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zugestimmt haben, kündigt die Sparkasse KölnBonn tausenden Kunden die Konten.

19.01.2023 | 10:39 Uhr

Die Kündigungen würden zum 31. März 2023 wirksam werden, sofern die Kunden nicht bis dahin noch zustimmen sollten, berichtet der WDR.

Regelmäßig erfolgten die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Früher hätten die Banken und Sparkassen angenommen, dass Kundinnen und Kunden einverstanden seien, wenn sie nicht widersprechen würden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Frühjahr 2021 sei eine solche stillschweigende Zustimmung aber nicht zulässig, schreibt der WDR. Daher müssten die Banken die Einwilligung zu den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktiv einholen. Darin würden zum Beispiel die Kontenmodelle und deren Preise geregelt. Die Sparkasse KölnBonn hätte angekündigt, dass die Konten nach einer Kündigung noch einen Monat als "neues Kontomodell" weitergeführt werden würden. Wenn der Kunde das Konto dann nutze, gelte dies als aktive Zustimmung. Werde das gekündigte Konto in dieser Zeit nicht genutzt, werde es geschlossen. Bei der Kreissparkasse Köln und der Volksbank Köln Bonn seien die Fallzahlen erheblich geringer, hier fehle die Zustimmung jeweils nur bei etwa einem Prozent der Kundinnen und Kunden, so die Geldinstitute auf Anfrage des WDR. (pg)

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