Intransparente Fonds: Pauschalbesteuerung aufgehoben

Anleger in Deutschland, die in ausländische Investmentfonds investieren, können künftig eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge vermeiden. Zu diesem Urteil kommt der Bundesfinanzhof.

17.02.2016 | 15:20 Uhr von «Teresa Laukötter»

Der Gesetzgeber fordert von Investmentfonds die Bekanntgabe von Pflichtangaben. Kamen Investmentfonds der Veröffentlichung dieser Angaben im Bundesanzeiger nicht nach, wurde bisher eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitalerträge vorgenommen. Auf diese Weise wurden viele in Deutschland lebende Anleger pauschal besteuert, weil sie in ausländische Fonds investieren, die die Publizitätsanforderungen oftmals nicht leisten. Dieses Vorgehen kippte der Bundesfinanzhof (BFH) nun Mitte Februar. 

Ausgelöst hatte das Urteil eine Klage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Roever Broenner Susat Mazars für eine Anlegerin. Mit dem Urteil bekommt die Klägerin die Möglichkeit, die gesetzlichen Pflichtangaben selbst vorzulegen. „Wir freuen uns, dass wir nach vielen Jahren einen Erfolg mit einer derartigen Reichweite erzielen konnten“, kommentiert Dr. Christoph Regierer, Partner bei Roever Broenner Susat Mazars, die Entscheidung. „Das Urteil des BFH betrifft nicht nur unsere Mandantin, sondern hat Auswirkungen auf die gesamte Branche.“

(TL)

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