Finanzberater brauchen zusätzliche Registernummern

Ab 2013 für Versicherungen und Vermögensanlagen unterschiedliche Nummern bei den IHKs. Mehr Bürokratie.

20.06.2012 | 13:41 Uhr von «Patrick Daum»

Unabhängige Finanzdienstleister, die eine Erlaubnis zur Vermittlung von Kapitalanlagen gemäß § 34f GewO beantragen, bekommen vom Vermittlerregister eine eigenständige, neue Registernummer zugeteilt. Dies bestätigte der Deutsche Industrie- Handelskammertag (DIHK) gegenüber dem Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW).

„Wer Versicherungen und Vermögensunterlagen vermittelt, muss ab 2013 also zwei verschiedene Registernummern angeben“, erläutert Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, die Auswirkungen der gerade verabschiedeten Regulierung der Kapitalanlagevermittlung und empfiehlt: „Wer neue Geschäftsunterlagen drucken muss, sollte versuchen, bis zur Erlaubniserteilung des 34f zu warten.“

Der AfW bedauere, dass die Politik keine Lösung gefunden habe, alle Vermittlertätigkeiten unter einer Registernummer zusammenzufassen. So komme es bei den Vermittlern zu zusätzlichen Kosten und Bürokratieaufwand. Bei der Suche über www.vermittlerregister.info sollen hingegen alle Erlaubnisbereiche eines Vermittlers angezeigt werden. Wenn ein Kunde dort die Registernummer für die Versicherungsvermittlung gemäß § 34d GewO eingibt, könne er erkennen, ob der Vermittler eine Erlaubnis zur Kapitalanlagenvermittlung nach § 34f GewO besitzt.

(PD)

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