EU lockert ESG-Regeln: Für Berater und Asset Manager wird es komplizierter
Die EU entschärft zentrale Nachhaltigkeitsregeln und entlastet Unternehmen bei Reporting und Sorgfaltspflichten. Für Finanzintermediäre könnte dies jedoch zum Problem werden: Sinkende Datenqualität, unklare Produktdefinitionen und neue Greenwashing-Risiken drohen die ESG-Beratung und Fondsselektion komplizierter statt einfacher zu machen.15.05.2026 | 10:00 Uhr von «Matthias von Arnim»
Mit der Omnibus-I-Verordnung vollzieht die Europäische Union einen spürbaren Kurswechsel in der Nachhaltigkeitsregulierung. Nach Jahren immer neuer ESG-Vorgaben setzt Brüssel nun auf Entlastung – zumindest für einen großen Teil der Unternehmen. Für Finanzintermediäre bedeutet das allerdings keineswegs weniger Komplexität. Im Gegenteil: Die Lockerungen könnten ausgerechnet dort neue Probleme schaffen, wo Asset Manager, Banken und Versicherungen auf verlässliche ESG-Daten angewiesen sind.
Daten-Gap mit Folgen
Besonders einschneidend ist die Neufassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Künftig sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro unter die Berichtspflicht fallen. Damit schrumpft der Kreis der ESG-reportingpflichtigen Unternehmen deutlich. Das Problem: Je weniger Unternehmen umfassende Nachhaltigkeitsdaten veröffentlichen, desto schwieriger wird für ESG-Ratingagenturen wie etwa S&P Global, MSCI ESG Ratings, Sustainalytics, ISS ESG oder EcoVadis die belastbare Bewertung von Fonds, Anleihen oder Beteiligungen. Gerade im Mid-Cap-Segment drohen Datenlücken, die Portfolioanalysen, ESG-Ratings und die Erfüllung regulatorischer Beratungspflichten erschweren könnten. Für Vermittler, Berater und Vermögensverwalter ist das eine kritische Entwicklung. Denn auf diese Ratings sind Finanzintermediäre angewiesen, wenn sie nachhaltige Investments empfehlen wollen.
Ähnlich deutlich fällt die Entschärfung bei der europäischen Lieferkettenrichtlinie aus. Die Anforderungen gelten künftig nur noch für sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz oberhalb von 1,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig begrenzt die EU mögliche Sanktionen auf maximal drei Prozent des weltweiten Umsatzes. Verpflichtende Klimatransformationspläne entfallen ebenso wie einheitliche europäische Haftungsregeln. Damit sinkt zwar der regulatorische Druck auf Konzerne. Für Investoren und Finanzvertriebe wächst jedoch die Unsicherheit darüber, wie ernst Unternehmen ihre Dekarbonisierungsstrategien künftig tatsächlich verfolgen. Die Vergleichbarkeit von Transformationspfaden dürfte leiden – ein sensibles Thema für Anbieter nachhaltiger Fonds und Vermögensverwaltungen.
Auch bei der EU-Taxonomie setzt Brüssel auf Vereinfachung. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, aber begrenztem Umsatz, sollen künftig nur noch eingeschränkt berichten müssen. Für die Finanzbranche bedeutet das vor allem eines: weniger standardisierte Daten. Gerade bei nachhaltigen Multi-Asset-Strategien oder Infrastrukturinvestments könnte die Taxonomieanalyse dadurch deutlich anspruchsvoller werden.
Offenlegungsverordnung 2.0 in der Warteschleife
Während die EU bestehende Vorgaben lockert, bleibt gleichzeitig die Zukunft der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR 2.0) offen. Viele Anbieter verschieben derzeit strategische Produktentscheidungen, weil zentrale Definitionen weiterhin fehlen. Die Diskussion um neue Produktkategorien entwickelt sich zunehmend zum Streit über die Grundarchitektur des europäischen ESG-Marktes. Im Fokus stehen insbesondere die Kriterien für Übergangs- und Nachhaltigkeitsprodukte. Begriffe wie „wissenschaftsbasierte Ziele“, „glaubwürdige Transformation“ oder „Engagement“ sind bislang regulatorisch nur unzureichend definiert. Genau darin sehen viele Marktteilnehmer ein erhebliches Risiko. Denn unklare Vorgaben erhöhen die Gefahr späterer Greenwashing-Vorwürfe – und damit auch potenzieller Haftungsfälle.
Zusätzliche Brisanz erhält die Debatte durch die Diskussion um Principal Adverse Impacts (PAI) und Ausschlusskriterien. Mehrere Mitgliedstaaten plädieren dafür, Staatsanleihen bei bestimmten Schwellenwerten neutral zu behandeln. Sollte sich dieser Ansatz durchsetzen, hätte das direkte Auswirkungen auf die Konstruktion nachhaltiger Rentenfonds und institutioneller Portfolios.
Europa der vielen Geschwindigkeiten
Sobald die Verordnung in Kraft tritt, haben die Mitgliedstaaten zwölf Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht. Einzelne Regelungen greifen erst ab Juli 2028. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Umsetzung innerhalb Europas unterschiedlich ausfallen dürfte. Nationale Sonderwege könnten den regulatorischen Flickenteppich weiter vergrößern – mit entsprechenden Folgen für Produktvertrieb, Reporting und grenzüberschreitende Beratung.
Fazit: Die ESG-Regulierung in Europa steht damit vor einer neuen Phase: weniger Bürokratie, aber mehr Interpretationsspielraum. Für Finanzintermediäre könnte genau das zur eigentlichen Herausforderung werden.