Neue Schlichtungsstelle für Finanzberatung

Versicherer, Vermögensverwalter und Banken haben Schlichtungsstellen oder Ombudsleute. Nun auch unabhängige Finanzvermittler. Der Votum-Verband hat zwei entsprechende Stellen geschaffen.

27.04.2018 | 10:43 Uhr von «Angelika Bönisch»

Die Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung ist am Start. Für Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und Immobiliendarlehensvermittler nach Paragraf 34i GewO ist sie die erste branchenspezifische und nicht-staatliche Schlichtungsstelle. Gegründet wurde sie vom Votum Verband unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa.

„Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle schließen wir eine bestehende Lücke für die freien Finanzdienstleister“, erläutert Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des Votum-Verbandes. Die neue Schlichtungsstelle bringe für alle, die den gesamten Bereich der Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung anbieten, eine deutliche Vereinfachung. Zur Erfüllung ihrer Hinweispflicht mussten diese Vermittler ihre Kunden bislang auf vier unterschiedliche Schlichtungseinrichtungen verweisen. Nun können Allfinanzvertriebe für alle Schlichtungsfragen auf die neue Ombudsstelle hinweisen.

Um die Dienste der Schlichtungsstelle wahrzunehmen ist eine Mitgliedschaft im VOTUM-Verband nicht notwendig. Für Verbraucher ist die Schlichtung kostenfrei. Vermittlungsunternehmen bezahlen eine Gebühr gemäß Gebührenordnung der Schlichtungsstelle.

Die Neutralität sicherstellen sollen gleich zwei Ombudsmänner: Wolfgang Arenhövel, ehemaliger Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, und Klaus Schlüter, vormals Präsident des Amtsgerichts Bremen

(DIF)

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