34f: Fristverlängerung für Erlaubnis

Bundeswirtschaftsministerium hat ein gewerberechtliches Moratorium angeordnet. Bisher knapp 17.000 IFAs registriert.

24.06.2013 | 09:32 Uhr von «Patrick Daum»

Lange Zeit wurde darüber spekuliert, jetzt ist es amtlich: Es wird ein Moratorium für unabhängige Finanzanlagevermittler und –berater geben, denen aus zeitlichen Gründen bis zum 1. Juli 2013 nicht die Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) im vereinfachten Verfahren erteilt werden kann. Voraussetzung ist: Der Antrag muss bis zum 1. Juli 2013 vorliegen. „Wichtig für den Antragsteller ist, dass er seine Vermittlungstätigkeit auch dann weiter ausüben kann, wenn er seinen Antrag zwar fristgemäß und vollständig eingereicht hat, die Erlaubnis aber bis zum Stichtag in Einzelfällen noch nicht erteilt ist“, erläutert Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Dem DIHK gelang es, eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2013 zu erwirken.

„Der DIHK hat das Bundeswirtschaftsministerium aufgrund der hohen Antragszahlen auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34f GewO im vereinfachten Verfahren um eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2013 im Wege eines gewerblichen Moratoriums gebeten“, so Moraht. Dem sei das Ministerium inzwischen nachgekommen. „Zwingende Voraussetzung ist, dass der Gewerbetreibende rechtzeitig, das heißt bis spätestens 1. Juli 2013, einen vollständigen Antrag auf Erteilung der 34f-Erlaubnis einschließlich der erforderlichen Versicherungsbestätigung gestellt hat.“ Von der Erteilung von Bußgeldern und Untersagungen wegen fehlender Erlaubnis nach § 34 f GewO und fehlender Eintragung im Vermittlerregister solle im Rahmen des Opportunitätsprinzips bis Jahresende abgesehen werden, wenn der Antragsteller Inhaber der 34c-Lizenz ist. „Das Moratorium gilt jedoch nur für Altfälle nach § 157 Absatz 2 GewO“, betont Moraht. „Das heißt, für Finanzanlagenvermittler, die am 1. Januar 2013 schon in Besitz der Erlaubnis nach § 34c GewO waren.“

Der DIHK hat zudem eine aktuelle Statistik der bisherigen Registrierungen veröffentlicht. Bis zum 15. Juni 2013 hatten sich insgesamt 16.845 Finanzanlagenvermittler bei DIHK registriert. Das sind etwa viermal so viele wie noch zur Halbzeit der Frist Ende März. Davon erhielten 16.678 die Erlaubnis für Investmentfonds, 4.407 für geschlossene Fonds und 1.973 für sonstige Vermögensanlagen. Mehrfachzählungen sind dabei möglich, da Gewerbetreibende die Erlaubnis für mehrere Kategorien beantragen können.

34f-Registrierungen bis zum 15. Juni: Rund viermal so viele wie Ende März

Quelle: DIHK

(PD)

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