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Mitarbeiter-Beschwerderegister rückt näher

BaFin, Frankfurt am Main
Anlageberatung

Anzeigeverfahren der BaFin startet am 1. November. Vor allem Banken und Vermögensverwalter betroffen.

18.09.2012 | 13:48 Uhr von «Patrick Daum»

Banken und Finanzdienstleistungsinstitute sind ab dem 1. November 2012 gesetzlich dazu verpflichtet, Mitarbeiter und Beschwerden in ein entsprechendes Register einzutragen. An diesem Tag wird der § 34d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in Kraft treten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht richtet derzeit ein elektronisches Anzeigeverfahren ein. Von dem Register betroffen sind Mitarbeiter der Anlageberatung, Vertriebs- und Compliance-Beauftragte. Zudem sind Beschwerden über Mitarbeiter dort zu melden.

„Die Banken und Finanzdienstleister sehen sich neuen Herausforderungen ausgesetzt“, sagt Rechtsanwalt Oliver Korn von der Rechtsanwaltsgesellschaft GPC Law. „Sie haben sich zügig mit den technischen Anforderungen des elektronischen Anzeigeverfahrens vertraut zu machen, um rechtzeitig zum 1. November 2012 die Anzeigen vornehmen zu können.“ Bereits seit dem 3. September 2012 hat die BaFin eine Testdatenbank für Meldungen zum Mitarbeiter- und Beschwerderegister zur Verfügung gestellt. Betroffene Institute können die Testumgebung nutzen, um ihre eigenen technischen Vorkehrungen mit der Infrastruktur der BaFin in Einklang zu bringen. Vor allem für Institute, die Anzeigen im Massenverfahren abzugeben gedenken, ist diese Möglichkeit sinnvoll. Für alle anderen stellt die BaFin über die Melde- und Veröffentlichungsplattform „MVP Portal“ ein Webformular bereit, mit dessen Hilfe Berater ebenfalls ihrer Anzeigenpflicht nach § 34d WpHG nachkommen können.

Rechtsanwalt Korn sieht neben technischen Fragen außerdem Schwierigkeiten bei inhaltlichen Aspekten, die sich für die Banken und Finanzdienstleister ergeben könnten. „Wir werden aus dem Mandantenkreis z.B. häufig gefragt, wer eigentlich ‚Mitarbeiter‘ ist und wann eine Beanstandung auch wirklich eine ‚Beschwerde‘ im Sinne der WpHG-Mitarbeiteranzeigenverordnung darstellt“, sagt der auf Finanzdienstleister spezialisierte Jurist. Insbesondere kleinere und mittlere Vermögensverwalter ohne eigene Rechtsabteilung seien verunsichert. „Die Mitarbeitermeldungen treten langsam in die heiße Phase, da benötigen die betroffenen Unternehmen Handlungssicherheit“, so Korn.

Finanzdienstleister, die die Testdatenbank und das MVP Portal nutzen möchten, können sich direkt bei der BaFin registrieren.

(PD)

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