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Gegen ein Provisionsverbot: Verbände begrüßen ECON-Entscheidung

Entscheidung in Brüssel
Regulierung

Der Währungs- und Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments (ECON) hat sich gegen ein EU-weites Provisionsverbot ausgesprochen. Branchenverbände sehen den Beschluss positiv.

22.03.2024 | 10:45 Uhr von «Peter Gewalt»

Am Mittwochabend hatte ECON als ein wichtiges Entscheidungsgremium in Brüssel über die EU-Kleinanlegerstrategie abgestimmt und sich dabei gegen ein Provisionsverbot ausgesprochen. Zudem wurde ein von der EU-Kommission vorgeschlagenes Verfahren für ein Benchmarking von Finanzprodukten abgelehnt. Eine endgültige Entscheidung  wird das EU-Parlament allerdings erst im April fällen.

Branchenverbände begrüßen den Beschluss dennoch. So meint Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI: „Der ECON hat die richtige Entscheidung getroffen. Denn die Kommission würde mit einem Provisionsverbot ihre Ziele nicht erreichen und den Kleinanlegern schaden. Dieser Beschluss ermöglicht es Anlegern, zwischen verschiedenen Beratungsmodellen frei zu wählen. Zudem ist es gut, dass der ECON beim geplanten Benchmarking für den Vertrieb die einseitige Fixierung auf die Kosten ablehnt. Denn diese ginge zu Lasten von Produktqualität und Innovation. Für Sparer sind die erwartete Rendite und die Qualität eines Produktes genauso wichtig wie die Gebühren.“

Frank Rottenbacher, Vorstand beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, ergänzt: „Mit einer endgültigen Verabschiedung dieses Absatzes wären die deutschen und österreichischen Versicherungsmakler auf einem guten Weg, dass sie auch weiterhin als unabhängig tätige Vermittler Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukte erhalten dürfen. Die jetzt erfolgte Klarstellung im ECON-Ausschuss ist natürlich kein Einzelerfolg eines einzelnen Verbandes. Vielmehr ist es das Resultat überzeugender Argumente und der Arbeit sehr vieler Akteure, so auch unserer europäischen Partnerverbände im gemeinsamen Dachverband FECIF.“

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) freut sich ebenfalls über die Entscheidung: „Darüber sind wir sehr froh, denn es drohte der Entzug der Existenzgrundlage für Versicherungsvermittler in Deutschland“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Der ECON-Ausschuss sprach sich vielmehr dafür aus, die Koexistenz verschiedener Vergütungssysteme bei der Anlageberatung aufrecht zu erhalten. Damit haben weiterhin die Kunden in Deutschland die Möglichkeit, hochwertige Beratungsleistungen der Vermittler in Anspruch zu nehmen, ohne zwingend Honorare bezahlen zu müssen.“

Und der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) meint zu den die Ergebnisse der Abstimmungen zur EU-Kleinanlegerstrategie im Europäischen Parlament. „Die Entscheidungen des Wirtschafts- und Währungsausschusses zeigen in die richtige Richtung“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Sie tragen dazu bei, dass Privatanleger die Kapitalmärkte besser einschätzen und nutzen können. Wir unterstützen insbesondere den Vorschlag des Ausschusses, dass es im Vertrieb von Finanzanlageprodukten weiterhin unterschiedliche Vergütungssysteme geben soll.“

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