Ohne die Offenlegung negativer Auswirkungen aller Produkte bleibt nachhaltige Geldanlage unvollständig

Nachhaltige Geldanlage lebt von Glaubwürdigkeit. Ob ein Finanzprodukt wirklich verantwortungsvoll ist, zeigt sich nicht nur an seinen positiven Beiträgen, sondern ebenso an den Schäden, die es verursacht.

01.06.2026 | 04:55 Uhr

Erst wenn beides sichtbar ist, können Anlegerinnen und Anleger ihr Kapital bewusst steuern. Genau hier setzt die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) an und genau hier zeigt sich auch, wo sie bislang zu kurz greift.

Mit der Offenlegungsverordnung SFDR will die EU mehr Transparenz schaffen und Greenwashing eindämmen. Im November 2025 legte die Europäische Kommission Vorschläge für Anpassungen der Verordnung vor, die nun in einem Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments erläutert wurden.

Eines der wichtigsten Merkmale ist die Einführung von drei Produktkategorien „Sustainable“, „Transition“ und „ESG Basics“, welche die bisherige Klassifizierung nach Artikel 6, 8 und 9 ersetzen sollen. Dabei begrüßen wir die strengeren Anforderungen an Engagement und taxonomiekonforme Aktivitäten. Damit werden nachhaltigkeitsbezogene Produkte klarer definiert. Doch ein Kernproblem bleibt: Ein großer Teil des Marktes entzieht sich dieser Kategorisierung und unterliegt damit weiterhin deutlich geringeren Transparenzanforderungen.

Diese Asymmetrie führt dazu, dass kategorisierte Produkte detailliert über potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen berichten müssen, während nicht-kategorisierte Produkte nur sehr eingeschränkt offenlegen. Für Privatanleger entsteht so leicht der falsche Eindruck, wo keine Informationen vorliegen, entstehe auch kein Schaden. Zugleich geraten ausgerechnet jene Produkte ins Hintertreffen, die sich um Offenheit bemühen und ihre negativen Wirkungen transparent machen. Das Europäische Parlament schlägt nun vor, dass nicht-kategorisierte Produkte einen Disclaimer nutzen sollten, der besagt, dass dieses nicht den EU-Standards für nachhaltige Finanzprodukte und Greenwashing-Schutz entspricht. Das ist zwar ein Fortschritt, ersetzt aber keine konkrete Information über tatsächliche Belastungen für Umwelt und Gesellschaft.

Die Lösung liegt nahe: Der Berichtsentwurf sieht bereits vor, dass für kategorisierte Produkte ein verbindlicher Satz über die „Principal Adverse Impact Indicators“ offengelegt werden muss. Dies verbessert die Vergleichbarkeit innerhalb der Kategorien und macht negative Wirkungen messbar. Konsequent zu Ende gedacht, müssten dieselben Indikatoren jedoch für alle Anlageprodukte gelten, unabhängig davon, ob sie als „Sustainable“, „Transition“, „ESG Basics“ oder gar nicht kategorisiert sind. Nur dann entsteht ein Umfeld, in dem Anleger Finanzprodukte nach ihren tatsächlichen Schäden beurteilen können und nicht nur nach ihrer Vermarktung.

Positive Wirkung unter Beweis zu stellen ist wichtig. Doch erst die ehrliche Offenlegung der negativen Seiten von Investitionen ermöglicht wirklich informierte Entscheidungen. Nur wenn alle Produkte ihren potenziellen Schaden transparent machen müssen, kann die SFDR ihr volles Potenzial entfalten und der Finanzmarkt einen glaubwürdigen Beitrag zur nachhaltigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft leisten.

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