Ohne die Offenlegung negativer Auswirkungen aller Produkte bleibt nachhaltige Geldanlage unvollständig
Nachhaltige Geldanlage lebt von Glaubwürdigkeit. Ob ein Finanzprodukt wirklich verantwortungsvoll ist, zeigt sich nicht nur an seinen positiven Beiträgen, sondern ebenso an den Schäden, die es verursacht.01.06.2026 | 04:55 Uhr
Erst wenn beides sichtbar ist, können Anlegerinnen und Anleger ihr Kapital bewusst steuern. Genau hier setzt die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) an und genau hier zeigt sich auch, wo sie bislang zu kurz greift.
Mit der Offenlegungsverordnung SFDR will die EU mehr
Transparenz schaffen und Greenwashing eindämmen. Im November 2025 legte die
Europäische Kommission Vorschläge für Anpassungen der Verordnung vor, die nun
in einem Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments erläutert wurden.
Eines der wichtigsten Merkmale ist die Einführung von drei Produktkategorien
„Sustainable“, „Transition“ und „ESG Basics“, welche die bisherige
Klassifizierung nach Artikel 6, 8 und 9 ersetzen sollen. Dabei begrüßen wir die
strengeren Anforderungen an Engagement und taxonomiekonforme Aktivitäten. Damit
werden nachhaltigkeitsbezogene Produkte klarer definiert. Doch ein Kernproblem
bleibt: Ein großer Teil des Marktes entzieht sich dieser Kategorisierung und
unterliegt damit weiterhin deutlich geringeren Transparenzanforderungen.
Diese Asymmetrie führt dazu, dass kategorisierte Produkte detailliert über
potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen berichten müssen, während
nicht-kategorisierte Produkte nur sehr eingeschränkt offenlegen. Für
Privatanleger entsteht so leicht der falsche Eindruck, wo keine Informationen
vorliegen, entstehe auch kein Schaden. Zugleich geraten ausgerechnet jene
Produkte ins Hintertreffen, die sich um Offenheit bemühen und ihre negativen
Wirkungen transparent machen. Das Europäische Parlament schlägt nun vor, dass
nicht-kategorisierte Produkte einen Disclaimer nutzen sollten, der besagt, dass
dieses nicht den EU-Standards für nachhaltige Finanzprodukte und
Greenwashing-Schutz entspricht. Das ist zwar ein Fortschritt, ersetzt aber
keine konkrete Information über tatsächliche Belastungen für Umwelt und
Gesellschaft.
Die Lösung liegt nahe: Der Berichtsentwurf sieht bereits vor, dass für
kategorisierte Produkte ein verbindlicher Satz über die „Principal Adverse
Impact Indicators“ offengelegt werden muss. Dies verbessert die
Vergleichbarkeit innerhalb der Kategorien und macht negative Wirkungen messbar.
Konsequent zu Ende gedacht, müssten dieselben Indikatoren jedoch für alle
Anlageprodukte gelten, unabhängig davon, ob sie als „Sustainable“,
„Transition“, „ESG Basics“ oder gar nicht kategorisiert sind. Nur dann entsteht
ein Umfeld, in dem Anleger Finanzprodukte nach ihren tatsächlichen Schäden
beurteilen können und nicht nur nach ihrer Vermarktung.
Positive Wirkung unter Beweis zu stellen ist wichtig. Doch erst die ehrliche
Offenlegung der negativen Seiten von Investitionen ermöglicht wirklich
informierte Entscheidungen. Nur wenn alle Produkte ihren potenziellen Schaden
transparent machen müssen, kann die SFDR ihr volles Potenzial entfalten und der
Finanzmarkt einen glaubwürdigen Beitrag zur nachhaltigen Transformation von
Wirtschaft und Gesellschaft leisten.