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MiFID II: Worauf sich Berater einstellen müssen

EU-Kommission, Brüssel
Anlageberatung

EU-Kommission will Finanzmarktrichtlinie neu gestalten. „MiFID II alarmiert die Branche mehr als Basel III“.

02.05.2012 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat Ende Oktober 2011 den 196 Seiten starken Entwurf zur Neuauflage der Finanzmarktrichtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“(MiFID) vorgestellt. Seit dem ist schwarz auf weiß nachzulesen, wie sich die EU die neue Welt der Anlageberatung vorstellt. Der europäische Gesetzgeber will sämtliche organisierte Formen des Handels mit Finanzinstrumenten sowie das Wertpapierdienstleistungsgeschäft noch umfassender und effizienter regulieren und den Anlegerschutz weiter verbessern. Die Pläne orientieren sich am britischen und skandinavischen Modell eines Provisionsverbots in der unabhängigen Beratung.

Insbesondere für die Anlageberatung sieht MiFID II einige Änderungen vor. So sollen Anleger künftig darüber informiert werden, ob sie unabhängig beraten werden. Unabhängige Berater und Portfolioverwalter sollen keine Provisionen oder sonstige finanzielle Vorteile von Dritten mehr annehmen dürfen. Diese Neuerung stellet für Ullrich Hartmann, Partner und Leiter des Bereichs Financial Services Regulatory bei Price Waterhouse Coopers (PWC), einen der meist diskutierten Punkte dar: „Zweifellos wird durch MiFID II ein Anreiz geschaffen, die Honorarberatung in die Diskussion mit einzubeziehen“, sagt er gegenüber dem Informationsdienst "Das Investment.com".

Allerdings könne sich ein Institut vermutlich auch als abhängig erklären, um weiterhin Zuwendungen Dritter anzunehmen. Ebenso sei es denkbar, dass das Unternehmen auf die Anlageberatung als Dienstleistung verzichte und sich allein der Vermögensverwaltung zuwende. Udo Schindler, Vorstand der KSW Vermögensverwaltung konstatiert: „Der aktuelle Entwurf aus Brüssel stellt das komplette Vergütungsmodell in der Anlageberatung und in der Finanzportfolioverwaltung auf den Kopf.“ Die Kalkulierung vieler Wertpapierdienstleistungsunternehmen gehe nicht mehr auf, da sie auch die Rückvergütung der Kapitalanlagegesellschaften in ihr Geschäftsmodell integriert hätten. Was jedoch genau unter dem Begriff „Zuwendungen Dritter“ zu verstehen ist, bleibe unklar. „Im Entwurf steht lediglich der Satz, dass ‚Monetary Payments restricted‘ sein sollen“, so Hartmann. Dies werde in Deutschland mit Zuwendungen übersetzt, wobei die konkrete Auslegung noch nicht geklärt sei.

Markus Ferber, Europaabgeordneter der CSU und im Ausschuss für Wirtschaft und Währung als Berichterstatter für die Revision der MiFID II-Richtlinie verantwortlich, hält das Provisionsverbot für falsch: „Ich kann doch keine Provisionen verbieten. Ich halte es für den klügeren Ansatz, die Bankberater, wie es sie heute gibt, nicht infrage zu stellen.“ Die Transparenz bei Provisionen und Gebühren müsse allerdings verbessert werden. Vermögensverwalter Schindler sieht in Plänen der EU-Kommission Nachteile vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen. Größeren Unternehmen werde es gelingen, über neue Konstruktionen Schlupflöcher zu finden: „Banken könnten etwa weiterhin Provisionen aus dem eigenen Konzern annehmen, die nicht als Zuwendungen Dritter gelten, und für ihre Fremdprodukte ein Honorarmodell implementieren“, mein der KSW-Vorstand. MiFID II sieht außerdem vor, dass Telefonate mit Kunden aufgezeichnet werden. Dies lehnt EU-Abgeordneter Ferber wegen datenschutzrechtlicher Bedenken ab: „Mir geht es um ein qualitativ verbessertes Beratungsprotokoll, wie wir es in Deutschland bereits kennen.“

Fraglich ist, ob die Branche auf die neuen Regelungen vorbereitet ist. Mit den kürzlich eingeführten Produktinformationsblättern, Beratungsprotokollen sowie den Vorgaben zu Compliance und Geldwäsche haben die deutschen Finanzberater aktuell noch alle Hände voll zu tun. Ganz zu schweigen von den noch auf MiFID I zurückgehenden Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) für das Werbematerial. Die Branche sei alarmiert, so Hartmann. „Auf das MiFID-Papier im Dezember 2010 sind ca. 4.500 Konsultationen von Marktteilnehmern und ihren Standesvertretungen (bei der EU, die Red.) eingegangen. Das ist eine gigantische Zahl, viel mehr als bei Basel II oder Basel III und belegt enormes Interesse.“ Andererseits gebe es viele Beratungsunternehmen und Anleger, die sich mit den neuen Regulierungen noch nicht im Detail befasst hätten.

Mit MiFID II wird eine neue, mit weitreichenden Befugnissen ausgestattete, zentrale Aufsichtsbehörde, die „European Securities and Markets Authority“ (ESMA), entstehen, die die Informations- und Berichtspflichten für die Anlageberatung überwachen soll. Welche Rolle die ESMA künftig neben der Bafin einnehmen soll, ist nach Ansicht Hartmanns noch nicht sicher: „Dazu steht naturgemäß nichts in dem Entwurf.“ CSU-Experte Ferber fürchtet durch die neue Behörde, dass das Europäische Parlament an Einfluss verlieren könnte: Mit Blick auf Warentermingeschäfte habe die Kommission „Positionslimits vorgeschlagen, aber sie will die Details von der ESMA ausarbeiten lassen. Ich will die Verantwortung aber nicht an die ESMA abschieben, sondern als Gesetzgeber selbst tätig werden.“

Philipp Hendel, Fachanwalt bei der Münchner Kanzlei Dr. Roller & Partner, hält die weitreichenden gemeinsamen Interventionsmöglichkeiten der nationalen Aufsichtsbehörden und der ESMA für bedenklich: „In Abstimmung mit der ESMA sollen die Aufsichtsbehörden offenbar Produkte und Dienstleistungen bei Gefahr für den Anlegerschutz oder das Finanzsystem nach eigenem Ermessen verbieten dürfen. Das hätte erhebliche Konsequenzen für Anleger, die in diesen Produkten investiert sind.“ Die ESMA jedenfalls werde diese sicherlich nicht entschädigen.

Uneinig sind sich die Experten noch darin, wann MiFID II in Kraft treten werde. Während Ferber optimistisch ist, dass die Richtlinie bis Ende des Jahres verabschiedet sein wird, sieht Hartmann einen längeren Anlauf. Über die finale Fassung werde die EU-Kommission im vierten Quartal 2012 entscheiden. Über diesen soll ebenfalls Ende 2012 diskutiert werden. „Wann mit einem überarbeiteten Papier zu rechnen ist, ist noch offen“, so Hartmann. „Die Fachwelt rechnet erst Ende 2014 oder eher 2015 mit der Umsetzung.“ Er rät jedoch dazu, die Papiere bereits jetzt im Detail zu studieren, um die Auswirkungen auf das jeweilige Geschäftsmodell abschätzen zu können und rechtzeitig Alternativen zu entwickeln.

(PD)

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