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Ferber: „MiFID II tritt ab 2017 in Kraft“

Markus Ferber (CSU)
Finanzbranche

CSU-Abgeordneter begrüßt strengere Positionslimits auf Handel mit Rohstoffen und Regulierung des Hochfrequenzhandels.

16.01.2014 | 15:16 Uhr von «Patrick Daum»

In der Nacht zum vergangenen Mittwoch haben sich das Europäische Parlament, die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten in einer Marathon-Sitzung auf eine schärfere Regulierung der Finanzmärkte geeinigt (FundResearch berichtete). Spekulative Exzesse an den Finanzmärkten sollen mit den Regeln der Finanzmarktrichtlinie MiFID II künftig verhindert werden. Markus Ferber, CSU-Europaparlamentarier und Verhandlungsführer des EU-Parlaments, war dabei. Seit zweieinhalb Jahren betreut er das Gesetz federführend als Berichterstatter. „Schwachstellen, die sich in der Finanzkrise deutlich gezeigt haben, werden mit den neuen strengeren Bestimmungen nun ausgeräumt“, erläutert er. „Exzesse, die durch undurchschaubare Prozeduren Finanzmärkte ins Wanken gebrachte haben, werden künftig verhindert.“ Darauf ziele die neue MiFID-Richtlinie ab. „Die neuen Regeln treten ab 2017 europaweit in Kraft“, sagt Ferber. Vor etwa einem Jahr drängte unter anderem die britische Finanzaufsichtsbehörde FSA noch auf eine möglichst schnelle Umsetzung – spätestens im Jahr 2015 (FundResearch berichtete). Dieses Datum ist jetzt wohl vom Tisch.

„Mutter der Europäischen Finanzmarktordnung“

„Die Finanzmarktrichtlinie ist die Mutter der Europäischen Finanzmarktordnung“, schwärmt Ferber. „Vom kleinen Sparer bis hin zu professionellen Börsengeschäften – die Richtlinie legt die Regeln des gesamten europäischen Wertpapier- und Kapitalhandels fest.“ Die Einigung in dieser Woche betrachtet er als Meilenstein hin zu transparenten, effizienten und sicheren Finanzmärkten in der EU. Tatsächlich wurden Einigungen erzielt, die im Vorfeld nicht viele Beobachter erwartet hatten. Dass insbesondere die Briten am Ende einer Regulierung des Hochfrequenzhandels und der Rohstoffspekulationen zustimmen würden, kann als Überraschung gewertet werden.

Hochfrequenzhandel und Rohstoffspekulationen reguliert

„Der Hochfrequenzhandel wird künftig durch mehr Kontrolle und Transparenz sowie Eingriffsbefugnisse der Aufsicht ausgebremst“, erläutert der CSU-Mann. Bislang sei dieser Bereich vollkommen unzureichend reguliert gewesen. „Die Gefahren, die vom Hochfrequenzhandel ausgehen, wie Turbulenzen an den Aktienmärkten oder Manipulationen, werden durch die gezielte Regulierung europaweit nun eingedämmt.“ Als großen Erfolg wertet Ferber die Einigung auf automatische Handelsunterbrechungen, wenn es zu starken Preisschwankungen auf dem Markt kommt.

„Die Einigung auf strenge Positionslimits beim Handel mit Rohstoffen und Lebensmitteln ist ein großartiger Erfolg und längst überfällig gewesen“, findet der Abgeordnete. „Wir reduzieren den spekulativen Anteil an den Warenterminmärkten, ohne den Markt an sich zu stören.“ Der verabschiedete Kompromiss sehe eine strikte Obergrenze für die Anzahl von Kontrakten oder Positionen vor. Das gehandelte Volumen an den Warenterminmärkten sei im vergangenen Jahrzehnt drastisch in die Höhe geschnellt. Darin spiegle sich eine exzessive Spekulation wieder, die insbesondere die Volatilität an den Märkten erhöht habe. „Wir haben immer auf eine stärkere europäische Rolle bei der Ausgestaltung der Positionslimits gedrängt und am Ende auch durchsetzen können“, freut sich Ferber über den Erfolg. „Nationale Positionslimits wären zu leicht zu umgehen gewesen.“ Damit London diesem Themenblock zustimmt, wurde eine dreieinhalbjährige Übergangsfrist beschlossen, in der Energie-Derivate nicht in den Geltungsbereich von MiFID II fallen – mit Ausnahme der Regeln für Positionslimits. Wie die „Börsen-Zeitung“ berichtet, will die EU-Kommission in dieser Zeit eine Studie erarbeiten, wie über 2018 hinaus mit den Kontrakten von Öl, Kohle, Gas und Strom umgegangen werden soll.

Verstärkter Anlegerschutz

Auch beim Thema Verbraucherschutz erzielten die Unterhändler Einigungen. Bei der persönlichen Beratung in der Bankfiliale muss künftig europaweit mit einem schriftlichen Protokoll und bei der Telefonberatung durch Aufzeichnung dokumentiert werden, warum ein Finanzprodukt empfohlen wurde und wie risikobereit der Kunde ist. „Damit stellen wir sicher, dass den Kunden ausschließlich solche Anlageprodukte empfohlen werden, die zu ihnen passen“, erläutert Ferber. Wie genau die Aufzeichnung der Telefonberatung ausgestaltet sein wird, steht jedoch noch nicht fest. FundResearch hatte im November des vergangenen Jahres bereits über dieses Thema berichtet.

(PD)

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