MiFID II: Aktuelle Fragen zur Umsetzung

FundResearch fragt nach, Experten antworten: Jeden Monat stellen wir unseren zwei Experten Dr. Christian Waigel, Rechtsanwalt und Gründer von Waigel Rechtsanwälte und Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, eine aktuelle Frage zum Thema MiFID II. Diesen Monat gibt Dr. Waigel ein Update zum aktuellen Status Quo.

15.11.2017 | 13:47 Uhr von «Dominik Weiss»

Die Institute befinden sich im MiFID II-Endspurt. Ein guter Anlass, näher auf einige aktuelle Aspekte der MiFID II-Umsetzung einzugehen:

  • Während für die lizenzierten Institute der Fahrplan klar wird, bestehen für die Vermittler mit einer Genehmigung nach § 34f GewO noch erhebliche Unsicherheiten. Das liegt an der gegenwärtigen politischen Konstellation. Während die Umsetzungsdetails für die lizenzierten Institute aus dem Bundesfinanzministerium kommen sowie von den europäischen Behörden, liegt die Umsetzung für die „34f-Vermittler“ im Bundeswirtschaftsministerium. Aus diesem fehlt noch die Finanzanlagenvermittlerverordnung, in der die notwendigen Änderungen durch MiFID II aufgenommen werden müssten. In der gegenwärtigen Phase der Koalitionsverhandlungen ist mit der Verordnung nicht zu rechnen. Es entspricht den Geboten der Political Correctness, dass diese Verordnung nicht von einer geschäftsführenden Ministerin veröffentlicht wird, sondern von der neu zu bestellenden Amtsspitze im Bundeswirtschaftsministerium. Da gegenwärtig aber noch nicht einmal die Sondierungen für die „Jamaica-Koalition“ zum Abschluss gebracht sind, steht erst recht noch nicht das Personaltableau. Für die Finanzanlagenvermittler bleibt es daher spannend, wer das Bundeswirtschaftsministerium besetzen wird und mit welcher Härte oder Großzügigkeit dann die MiFID II-Vorgaben umgesetzt werden. Unschwer zu erraten, dass mit einer Besetzung durch die Grünen eher anlegerschutzfreundliche Positionen übernommen werden würden; bei einer Besetzung durch die FDP darf man mit etwas mehr Anbieterfreundlichkeit rechnen. An schnelle Lösungen darf man aber nicht glauben, die Verordnung muss zwischen dem Verbraucherschutzministerium, dem Finanzministerium und dem Wirtschaftsministerium abgestimmt werden und dann auch noch in den Bundesrat, das kann sich bis weit ins nächste Jahr hinziehen.

  • Eines der großen Themen sind im Moment die Provisionen und die Frage, wie streng das Kriterium der Qualitätsverbesserung für Kunden gehandhabt wird. Die Bafin hat sich in einer kürzlich durchgeführten Veranstaltung dazu sehr streng geäußert. Aus ihrer Sicht dürften Provisionen nicht nur allgemein und abstrakt für eine Qualitätsverbesserung verwendet werden, vielmehr sei eine spürbare Qualitätsverbesserung für bestimmte Kunden oder Kundengruppen nachzuweisen. Provisionen dürften nicht einfach in den Gewinn fließen und ausgeschüttet werden. Für die Vermögensverwalter bleiben nach dem generellen Provisionsverbot nur geringfügige nicht monetäre Vorteile zulässig. Diese werden in der jüngst im Amtsblatt veröffentlichten WpDVerOV in § 6 beschrieben. Die Teilnahme an Konferenzen und Seminaren ist möglich, auch Bewirtungen, deren Wert „eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle“ nicht überschreiten darf. Vom Verband der unabhängigen Vermögensverwalter stammt die sehr originelle Idee, sich dabei an der Leitlinie für EU-Parlamentarier zu orientieren und Essenseinladungen im Wert von € 150,00 zuzulassen. Warum sollen Vermögensverwalter schlechter stehen als EU-Abgeordnete? Diese Grenze würde dann auch für die unabhängigen Honoraranlageberater gelten können.

  • Eine der spannendsten Fragen wird aber die Telefonaufzeichnung sein. Während für die lizenzierten Institute im Wertpapierhandelsgesetz eine sehr strenge Regelung geschaffen wurde und mehr oder weniger über die komplette Anlageberatung aufzeichnungspflichtig wird, können die Finanzanlagenvermittler noch hoffen. Die MiFID II selber würde eine solche strenge Regelung nicht verlangen und dem Wirtschaftsministerium etwas Spielraum geben. Insofern kommt es auch auf den politischen Mut und die Durchsetzungskraft des zukünftigen Wirtschaftsministers an und darauf, ob er oder sie sich traut, von der strengen Linie des Finanzministeriums für die lizenzierten Institute abzuweichen. Die Bankenverbände werden in diesem Zusammenhang auf eine strenge Regelung und auf die Aufzeichnungspflicht drängen. Sie wollen gegenüber den Finanzanlagenvermittlern keine Wettbewerbsnachteile hinnehmen.

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