Behördlicher Blick aufs Konto

Der Staat ist neugierig. Die Zahl der Kontenabrufe durch Behörden ist rapide gestiegen. Im vergangenen Jahr gab es hierzulande mehr als 900 000 Kontenabrufe.

14.02.2020 | 14:17 Uhr von «Simone Gröneweg»

Dies seien 14,9 Prozent mehr als im Vorjahr und so viele wie nie, teilte das Bundesfinanzministerium kürzlich mit. Datenschützer kritisieren die Zunahme schon seit Längerem. Sie halten die routinemäßigen Abfragen für problematisch. Ursprünglich wurde das Abfrageverfahren zum Zweck der Geldwäschebekämpfung und der Terrorismusabwehr eingeführt. Im Lauf der Jahre erhielten allerdings immer mehr Stellen die Möglichkeit, Konten von Bürgern zu ermitteln — zum Beispiel Finanzämter, Sozialbehörden und Gerichtsvollzieher.

Möchte eine Behörde Informationen über mögliche Konten, wendet sie sich mit ihrem Anliegen an das Bundeszentralamt für Steuern. Alle Kreditinstitute müssen eine separate Datei mit wesentlichen Daten zu Konten, Depots und Schließfächern pflegen, aus der das Amt Informationen abrufen kann. Die Behörden erfahren weder Kontostände noch Kontobewegungen. Ihnen wird aber mitgeteilt, welche Konten existieren und wann diese eingerichtet wurden, daneben auch die Namen und Geburtsdaten der Bürger. Vor allem Gerichtsvollzieher sollen in den vergangenen Jahren diese Möglichkeit stärker genutzt haben, um versteckte Vermögen zu finden. Auch Behörden wie das Jobcenter oder die Finanzämter nutzen die Abfragen, um verschwiegene Konten nachzuweisen und Sozialbetrüger oder Steuersünder zu überführen.

Quelle: €uro am Sonntag

Diesen Beitrag teilen: