Der § 34f Gewerbeordnung (GewO) reguliert das Berufsbild des Finanzanlagevermittlers. Er ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
In ihrem Journal äußert sich die Bundesanstalt zur neuen Zuwendungsregelung und gibt Beispiele, unter denen die Annahme von Provisionen erlaubt ist.
Die Umsetzung der FinVermV steht kurz vor dem Abschluss. Verbandschef Norman Wirth betont in diesem Kontext noch einmal die Rechtmäßigkeit von Vermittlerprovisionen. Die BaFin hält dagegen.
Die Zahl der registrierten 34fler wächst und wächst. Versicherungsvermittler werden dagegen immer weniger.
Zum ersten Oktober 2016 ist die Zahl der registrierten 34fler nochmals gestiegen. Auch die Gruppe der Honorar-Finanzanlageberater wird größer. Die Zahl Versicherungsvermittler dagegen schwindet.
FundResearch fragt nach, Experten antworten: Jeden Monat stellen wir unseren zwei Experten Dr. Christian Waigel, Rechtsanwalt und Gründer von Waigel Rechtsanwälte und Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, eine aktuelle Frage zum Thema MiFID II. Den Anfang macht Dr. Christian Waigel: Welche Details gilt es noch zu klären? Spannend werde es unter anderem bei den Themen 34f und Beratungsprotokolle.
Zum ersten Juli 2016 ist die Zahl der registrierten 34fler weiter gestiegen. Die Zahl der Versicherungsvermittler dagegen sinkt.
Bis Anfang 2018 hat die Finanzbranche Zeit, sich auf MiFID II vorzubereiten. Viel Zeit bleibt trotz der einjährigen Verschiebung nicht. Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, gibt den Teilnehmern der FondsConsult Investmentkonferenz am Tegernsee einige Denkanstöße - auch zum Thema 34f-Ausnahmeregelung - mit auf den Weg.
Seit dieser Woche ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von MiFID II veröffentlicht. Rechtsanwalt Dr. Christian Waigel hat sich das 263-Seiten-starke-Werk genau angeschaut und stellt im Gespräch mit FundResearch wichtige Neuerungen vor. So gibt es erfreuliches über das Thema 34f und Provisionsverbot und unerfreuliches über das Thema Kostenoffenlegung.
Der §34f der Gewerbeordnung steht auf der Kippe. Die Bedeutung und die Vorteile freier Finanzdienstleistung soll jetzt eine Kampagne der AfW unterstreichen.
Im Oktober will Brüssel neue Details zu MiFID II bekanntgeben. FundResearch spricht mit Christian Waigel über die noch offenen (Streit-)Fragen. Dabei geht es indirekt auch um den §34f der Gewerbeordnung.