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Finanzausschuss beschließt AIFM-Umsetzungsgesetz

Klaus-Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher CDU/CSU-Fraktion
AIFM

Fondsmanager werden strengem Aufsichtsregime unterworfen. „Zentraler Baustein bei der Verschärfung der Finanzmarkregulierung.“

25.04.2013 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Mittwoch durch die unionsgeführte Mehrheit das Gesetz zur Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Für den finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Klaus-Peter Flosbach, und den zuständigen Berichterstatter, Ralph Brinkhaus, stellt es „einen zentralen Baustein bei der Verschärfung der Finanzmarktregulierung“ dar. „Es erweitert insbesondere die Aufsichts- und Regulierungsmaßnahmen im Bereich des Grauen Kapitalmarktes, das heißt der bisher nur wenig oder nicht regulierten, aber auch nicht verbotenen Finanzprodukte“, erklären beide in einer gemeinsamen Stellungnahme. Hedgefonds uns deren Manager würden künftig EU-weit einem strengen Aufsichtsregime unterworfen sein. Das Gesetz reihe sich damit in eine Liste von 30 Gesetzesinitiativen ein, die die Koalition im Bereich der Finanzmarktregulierung auf den Weg gebracht habe. „Unserem Ziel, dass kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzprodukt unreguliert bleiben soll, kommen wir dadurch ein ganzes Stück näher.“

Mit dem Gesetzentwurf wird die Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) umgesetzt und ein Kapitalanlagegesetzbuch als ein in sich geschlossenen Regelwerk für alle Investmentfonds und ihre Manager geschaffen (FundResearch berichtete). Neben Offenen Immobilienfonds sowie Hedgefonds werde auch Private Equity Fonds als alternative Investmentfonds der Finanzaufsicht unterstehen. Sowohl Fonds für Privatanleger als auch Fonds für professionelle und sogenannte semi-professionelle Anleger sind betroffen. Die Verwalter alternativer Investmentfonds müssen unter anderem ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten, über besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen sowie umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht erfüllen. Die Fondsmanager erhalten einen sogenannten EU-Pass, der ihnen den EU-weiten Vertrieb an professionelle Anleger erlaubt. Für Hedgefonds-Manager gelten besondere Transparenzpflichten, um den Aufsichtsbehörden einen besseren Blick auf mögliche systemische Risiken zu geben und eine Abwehr von Gefahren zu ermöglichen. Für Privatanleger sollen Hedgefonds generell nicht mehr aufgelegt werden.

Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die Erfahrungen mit Offenen Immobilienfonds, bei denen es in der Vergangenheit vermehrt zu Fondsschließungen und Abwicklungen kam. Zur Stabilisierung dieses Fondstyps werden zukünftig auch Kleinanleger ihre Anteile nur noch höchstens einmal im Jahr zurückgeben können.

Die nächsten Lesungen zu dem Gesetzentwurf sind im Deutschen Bundestag für den 16. Und 17. Mai 2013 vorgesehen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013 damit befassen. Dort ist das Vorhaben jedoch nicht zustimmungspflichtig.

(PD)

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