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Fondsbranche: Sorgen über MiFID II

Deutsche Assetmanager sind überzeugt, dass Interessenkonflikt zwischen Berater und Kunde bestehen bleibt. Kritik an Regelung zu komplexen Fonds.

24.09.2013 | 06:45 Uhr von «Patrick Daum»

Der deutschen Fondsbranche bereitet die in der Vorbereitung befindliche EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II Sorgen, berichtet die Börsen-Zeitung. Die sich abzeichnenden Veränderungen im Beratungsbereich durch MiFID II sind für Andreas Zufbrod, Bereichsleiter Legal & Public Affairs bei Union Asset Management in Frankfurt, von zentraler Bedeutung für die Fondsbranche. „Zuvorderst müssen sich die Vertriebsstellen die Frage stellen, ob sie sich als unabhängiger oder als abhängiger Berater einstufen“, sagt Zufbrod. Nach den geplanten Vorgaben darf ein unabhängiger Berater keine Provisionen mehr beziehen, sondern muss sich ausschließlich über Honorare finanzieren. „Zu 99,9 Prozent werden sich daher die Genossenschaftsbanken als abhängige Berater einordnen“, erwartet Zufbrod. Die Frage sei zudem, ob die unabhängige Beratung für den Kunden besser sei: „Nur wenn die Provisionen als Anreize zu Interessenkonflikten mit dem Kunden führen, dann ist die Beratung schlecht“, meint Michael Daemgen, Mitglied im Management Committee von Arendt Regulatory Solutions in Luxemburg.

Skeptisch bleibt die Fondsbranche in der Frage, ob in einer Vertriebsstelle weiterhin ein Nebeneinander von Provisions- und Honoraranlageberatung möglich ist. Laut dem im kommenden Jahr in Kraft tretenden deutschen Honorarberatergesetz dürfte dies hierzulande eher nicht möglich sein. Die reine Provisionsberatung wird aber weiterhin zugelassen sein. „Das EU-Parlament bevorzugt glücklicherweise die Offenlegung der Einnahmen eines Beraters, statt sich für eine ausschließliche Eliteberatung auszusprechen“, zeigt sich Iris-Claude Turck, Head Regulatory Impacts on Private Banking bei der Credit Suisse, erleichtert.

Zudem hofft die deutsche Fondsbranche, dass die Kategorisierung der Fonds in komplexe und nichtkomplexe Produkte noch wegfällt. Denn komplexe Fonds dürfen dann nicht mehr an Kleinanleger vertrieben werden. „Damit würden unter Umständen einige UCITS-Fonds ausgesondert, die Auswahl würde schrumpfen und die international etablierte Marke womöglich beschädigt“, fürchtet Daemgen.

Der klassische Interessenkonflikt zwischen Kunde, Berater und Fondsanbieter werde trotz MiFID II bestehen bleiben. Davon ist zumindest Markus Lange, Leiter der Practice Group Financial Services bei der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft, überzeugt: „Die Kunden wollen transparente Produkte die Rendite einbringen, der Berater und die Anbieter wollen verdienen.“ Zwar herrscht in der Branche grundsätzlich Konsens darüber, dass Kunden besser über die Produkte aufgeklärt werden müssten. Allerdings sei dies unter Umständen nicht immer möglich. „Wie sollen wir dem Anleger denn erklären, wie ein Derivat funktioniert, um die Garantien in einem Garantiefonds darzustellen – es reicht doch, wenn der Kunde versteht, dass sein Vermögen gesichert ist“, gibt Union-Mann Zufbrod zu bedenken. Der Luxemburger Daemgen sieht das ähnlich: „Ist es besser, ein Produkt zu verstehen, das nicht performt, oder ein Produkt zu haben, das ich nicht verstehe, das aber performt?“

(PD)

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