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Infinus: Berater sollten Ruhe bewahren

Rechtsanwalt Norman Wirth
Anlageberatung

AfW-Vorstand gibt Beratern Empfehlungen zu Kundenkontakt. Infinus-Konten wurden eingefroren, Haftungsdach stellt Betrieb ein.

11.11.2013 | 15:57 Uhr von «Patrick Daum»

Im Zuge des Skandals um die Infinus AG hat sich jetzt der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung zu Wort gemeldet. Der Dresdner Finanzdienstleister, der des Anlegerbetrugs in 25.000 Fällen beschuldigt wird, ist Mitglied des Verbandes. Der AfW verweist in einer Stellungnahme auf „maßgebliche Handlungsempfehlungen“ der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Kanzleigründer Norman Wirth ist Vorstand des AfW.

Vermittler müssten damit rechnen, mit vermeintlichen Schadenersatzforderungen konfrontiert zu werden, heißt es von Seiten der Kanzlei. „Erst einmal Ruhe bewahren“, rät Wirth den Beratern. Eine Ermittlung sei keine Verurteilung. „Vermittler sollten sich von der Hektik Ihrer Kunden und Drohgebärden von Anwälten nicht beeindrucken lassen.“ Wirth geht davon aus, dass „selbsternannte Anlegerschutzanwälte“ in Kürze aktiv die Werbetrommel rühren werden. „Aus unserer Erfahrung in solchen Fällen wissen wir, dass – sollte es ernst werden – bei entsprechend fachkundiger Prozessführung durch einen versierten Rechtsanwalt oft sehr gute Erfolgsaussichten für den Vermittler bestehen“, beruhigt Wirth. Zudem obliege dem Anleger die volle Beweislast für eine nicht hinreichende Risikoaufklärung.

VSH-Versicherung sollte greifen

Vermittlern, die sich direkt mit Ansprüchen ihrer Kunden konfrontiert sehen, rät der Anwalt in jedem Fall, ihre VSH-Versicherung zu informieren und sich juristischen Rat einzuholen. In der vergangenen Woche berichtete FundResearch darüber, dass die VSH-Versicherung in diesem Fall greifen müsste. Wirth sieht das ähnlich: „Ich gehe davon aus, dass Versicherungsschutz im Rahmen der VSH-Versicherung des Haftungsdachs besteht, soweit die Vermittler als Tied Agent dem Haftungsdach angeschlossen waren“, sagt er auch Nachfrage von FundResearch. „Direkte Ansprüche gegen die Tied Agents dürften problemlos scheitern, da sie Erfüllungsgehilfe des Haftungsdachs waren und insofern bei einer versuchten Klage die falschen Beklagten sind.“ 34f-Vermittler, die dem Pool der Infinus AG angeschlossen sind, müssten seiner Ansicht nach eine eigene VSH-Versicherung haben, die „ebenfalls im Rahmen der Bedingungen eingreift.“

Für eventuell strafbare Handlungen von Verantwortlichen, hafteten Vermittler grundsätzlich nicht, heißt es in der Stellungnahme der Kanzlei weiter. Eine Haftung käme lediglich in Frage, wenn sie gegen bestimmte Aufklärungs- oder Plausibilitätsprüfungspflichten gegenüber dem Kunden verstoßen hätten. Dies könne jedoch nur im konkreten Einzelfall und nicht allgemein beurteilt werden.

Betroffene Vermittler sollten beim Kundenkontakt folgendes beachten: „Weder sollten sie rechtsberatend tätig werden, noch eine persönliche Stellungnahme zu der derzeitigen oder zukünftig möglichen Situation ihren Kunden gegenüber abgeben. Vor allem nicht schriftlich“, so Wirth. Berater sollten in jedem Fall bemüht sein, weiterhin das bisherige Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden bestehen zu lassen. „Für Fragen der Kunden sollten Vermittler erreichbar sein und diese, soweit möglich, sachlich beantworten“, empfiehlt der AfW-Vorstand. „Mehr aber auch nicht“ Bei gemeinsamen Aktions- und Interessengemeinschaften von Anlegern und Vermittler, sei zudem unbedingte Vorsicht walten zu lassen. Ein Interessenkonflikt sei vorprogrammiert.

Staatsanwaltschaft sperrt Infinus-Konten, Haftungsdach macht dicht

Dass Berater mit Ansprüchen seitens ihrer Kunden konfrontiert sehen könnten, wird immer wahrscheinlicher. Medienberichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft Dresden im Zuge der Ermittlungen zahlreiche Konten der Infinus-Unternehmensgruppe sperren lassen. Selbst Anleger mit kurzfristig kündbaren Orderschuldverschreibungen kämen vorerst nicht mehr an ihr Geld. „Die Beschuldigten sollen bei der Ausgabe von Orderschuldverschreibungen in Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht haben“, heißt es in einer Stellungnahme des sächsischen Landeskriminalamtes. Das Problem für die Anleger: Es ist vollkommen unklar, wie lange sich die Ermittlungen hinziehen. Denn das Verfahren ist äußerst umfangreich. Selbst wenn sich die Anschuldigungen schließlich als haltlos herausstellen, dürfte das Geld der Anleger noch eine Zeit lang eingefroren bleiben.

Aufgrund dieser Tatsache hat Medienberichten zufolge nun das Haftungsdach der Infinus AG den Betrieb eingestellt. Es würden keine Provisionen ausgezahlt und die Geschäfte von Vermittlern des Haftungsdaches könnten derzeit nicht weiterverarbeitet werden, heißt es dort. Bei der Infinus AG wollte dazu niemand Stellung nehmen.

Und wenn es mal schief läuft, dann richtig: Die Dresdner Bild-Zeitung veröffentlichte Fotos von angeblichen „Protz-Partys der Infinus-Bosse“ in einem Vier-Sterne-Hotel . Die Zeitung zitiert einen Insider: „Die Abende waren unvergesslich. Es gab nicht nur wagenradgroßen Parmesan, luftgetrockneten Schinken und exquisite Menüs, sondern zum Nachtisch auch heiße Stripperinnen und zum Höhepunkt ein Feuerwerk.“ Sollte diese Meldung stimmen, bedeutet das natürlich nicht, dass sich die juristischen Anschuldigen ebenfalls als wahr herausstellen. Dem Ruf der Infinus AG nutzen die Fotos jedoch auf keinen Fall.

Ein Video der Razzia bei Infinus vom MDR

(PD)

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