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Infinus-Skandal: VSH könnte greifen

Dresden: Hauptsitz von Infinus
Anlageberatung

Wichtige Frage für Berater: Verfügt das Haftungsdach über eine VSH-Versicherung - haftet diese für eventuell entstandene Anlegerschäden?

08.11.2013 | 06:45 Uhr von «Patrick Daum»

Es ist der dritte große Finanz-Skandal in diesem Jahr. Nach S&K und Wölbern Invest trifft es nun die Infinus AG. Am Mittwoch dieser Woche hatte die Staatsanwaltschaft Dresden die Geschäftsräume des Finanzdienstleisters durchsucht und sechs Beschuldigte festgenommen. Medienberichten zufolge, soll es sich dabei um nahezu das gesamte Top-Management und einen Aufsichtsrat der Unternehmensgruppe – zu der auch die Firma Future Business gehört – handeln. Die Beamten ermitteln wegen des „Verdachts des Betrugs zum Nachteil einer Vielzahl von Anlegern“. Konkret sollen 25.000 Personen mit einem Anlagevolumen von 400 Millionen Euro betroffen sein. Ein abgewickeltes Sparplanpaket aus den Jahren 2011 und 2012 steht im Blickpunkt der Ermittler. Mit dessen Hilfe soll das Unternehmen allein im Jahr 2012 Umsatz, Gewinn und operativen Cashflow um 80 Millionen Euro gesteigert haben.

Die Infinus AG zeigte sich in einer ersten Reaktion „völlig überrascht“ von den Vorwürfen: „Wir stehen diesen angeblichen Vorwürfen mehr als ratlos gegenüber“, äußerte sich Vorstandsmitglied Kewan Kadkhodai: „Aus unserer Sicht sind die Vorwürfe haltlos und durch nichts zu begründen.“

Bei zivilrechtlichen Ansprüchen könnte VSH greifen

Was würde eine Konkretisierung des Verdachts für betroffene Berater bedeuten? „Im konkreten Fall wird die Rolle der Infinus AG zu hinterfragen sein“, sagt Hartmut Göddecke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte. „Sollten die Schuldverschreibungen betroffen sein, bei denen die Infinus AG die Platzierung übernommen hat, dann stellt sich die Frage der zivilrechtlichen Verantwortung.“ Das bedeutet konkret: Jemand muss für den entstandenen Schaden irgendwie geradestehen. Die Schuldverschreibungen seien über Berater des Finanzdienstleisters an die Kunden gebracht worden, so der Siegburger Anwalt.  „Positiv für Anleger ist, dass die Infinus AG mit ihrem Haftungsdach über eine Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung verfügt.“ Die Frage, die sich an dieser Stelle aufdrängt, ist: Sind auch die Berater des Haftungsdaches unter dieser Versicherung geschützt?  Und: Wird die Versicherung bezahlen, wenn sich die Vorwürfe der Staatsanwälte bewahrheiten?  Göddecke bleibt hier vorsichtig:  „Sollten sich zivilrechtliche Ansprüche ergeben, kann diese (Versicherung, die Red.) unter Umständen für die entstandenen Schäden eintrittspflichtig sein.“

VSH-Spezialist: Verträge bleiben bestehen 

Seit dem 1. Januar 2013 ist der VSH-Spezialist Hans John Versicherungsmakler Partner der Infinus AG. John gab jetzt bekannt, dass die aktuellen Ermittlungen keine Auswirkungen auf VSH-Verträge von Infinus hätten. „Wir stellen klar, dass wir ausschließlich rechtlich selbständige Verträge vermittelt haben und die Vertragsbeziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer auf der einen und dem Versicherer auf der anderen Seite nicht berührt werden“, erklären Marc Hinrichsen und Torsten Rehfeld, die gemeinsam die Geschäftsleitung des Versicherungsmaklers bilden. „Es entsteht weder eine Deckungslücke, noch wird der rechtlich selbständige Vertrag eines Vermittlers mit dem Versicherer aufgehoben, gekündigt oder sonst verändert.“

(PD)

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