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34f: Vermittleranzahl sinkt rapide

Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht beim DIHK.
Anlageberatung

Ende März hatten weniger als 36.000 Finanzanlagevermittler eine Erlaubnis nach § 34f GewO – rund 4.000 weniger als vor drei Monaten. Leichter Anstieg bei Honorarberatern.

07.04.2015 | 09:52 Uhr von «Patrick Daum»

Die Zahl der unabhängigen Finanzanlagevermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) sinkt weiter. Am 30. September 2014 zählte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) noch 41.217 Registrierte. Am 31. Dezember 2014 waren es noch 40.662. Innerhalb des ersten Quartals 2015 ging die Zahl der registrierten Vermittler noch stärker zurück: Am 31. März 2015 waren es laut DIHK-Statistik nur noch 35.917 – ein Rückgang von 4.745 Beratern.

Anzahl der registrierten 34f-Vermittler: Der Abwärtstrend setzt sich fort

Von ihnen haben 35.451 eine Erlaubnis zur Vermittlung von offenen Investmentvermögen – ein Rückgang von 4.625 zum Vorquartal. Geschlossene Investmentvermögen dürfen aktuell 9.668 IFAs vermitteln und damit 1.316 wenige als Ende 2014. Die Erlaubnis für die Vermittlung von Vermögensanlagen besitzen 6.147 Finanzanlagevermittler – 559 weniger als vor drei Monaten. Da jeder Antragsteller die Erlaubnis für mehrere dieser drei Kategorien beantragen kann, fließen hier Mehrfachzählungen mit ein.

Am 31. März 2015 gab es nur noch 35.917 34f-Registrierungen

Einen Anstieg verzeichneten im ersten Quartal 2015 hingegen die Honorar-Finanzanlageberater. Zum Jahresende 2014 hatten lediglich 65 eine Erlaubnis nach § 34h GewO. Zum 31. März 2015 waren es 94. Von ihnen besitzen alle die Erlaubnis zur Vermittlung von offenen Investmentvermögen und damit 41 mehr als im Vorquartal. Geschlossene Investmentvermögen dürfen 36 Honorarberater vermitteln, was einem Anstieg von 15 entspricht. Der Anzahl derer, die auch Vermögensanlagenvermitteln dürfen, ist um fünf auf 14 gewachsen.

Zahl der Honorarberater steigt auf 94

Quelle Statistiken: DIHK

(PD)

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