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Der TiAM FundResearch Wochenrück- und -ausblick.
Kolumne

Provisionsverbot: Ein Etappensieg der Finanzlobby

TiAM FundResearch blickt auf die Woche zurück und gibt einen Ausblick auf die kommenden Tage. Diesmal im Fokus: die Brüsseler Rangelei ums Provisionsverbot.

25.03.2024 | 07:15 Uhr von «Matthias von Arnim»

Rückblick auf die vergangene Woche

Der Brüsseler Streit ums Provisionsverbot ist fast so alt wie die Europäische Union. Die Kritiker und Befürworter provisionsbasierter Beratung stehen sich mittlerweile seit Jahrzehnten in ihrer Haltung mit den immer wieder selben Argumenten unversöhnlich gegenüber. 

Die Kritiker wollen Privatanleger davor schützen, mit versteckten und zu hohen Kosten von der Finanzindustrie über den Tisch gezogen werden. Außerdem setze die Provisionierung von Produkten falsche Verkaufsanreize. 

Die Befürworter argumentieren, ohne Provisionssystem kämen viele Produkte gar nicht zum Kunden. Zudem sei Beratung unabhängig davon ein Kostenfaktor, der einen Wert habe und bezahlt werden müsse. Fielen die freien Vermittler, Berater und Makler als Multiplikatoren hier aus, müssten die Fondsgesellschaften selbst Vertriebe für viel Geld kaufen oder aufbauen. Finanzprodukte würden ohne Berater-Provisionen deshalb auch nicht preiswerter werden.

Wie so oft, gibt es für diese Streitfrage keine eindeutige falsche oder richtige Antwort. Wahr ist, dass der Verkauf von Produkten über Strukturvertriebe und freie Finanzberater zum Teil Blüten treibt, die zumindest fragwürdig sind. Insbesondere dann, wenn es um sogenannte Alternative Anlageprodukte geht, müssen Anleger in manchen Fällen so hohe Gebühren zahlen, dass man sich fragt, ob diejenigen, die ihnen das Zeug morgens verkaufen, sich abends noch trauen, in den Spiegel zu sehen. Auch wenn es um den Vertrieb von UCITS-Fonds und Zertifikaten geht, sind Anleger nicht immer unbedingt die Gewinner des Wettbewerbs. Hand aufs Herz: Jeder in der Branche weiß, wie der Hase läuft.

Gleichzeitig ist die Idee, allen freien Beratern pauschal die Annahme von Produktprovisionen zu verbieten, zutiefst paternalistisch. Wie groß die Akzeptanz in Deutschland ist, für eine Finanzberatung Honorare zu zahlen, die sich allein an dem Beratungsaufwand bemessen, lässt sich an der Zahl der Honorarberatungen und deren Umsatz im Vergleich zur gesamten Branche ablesen. Wer argumentiert, dass man den Menschen deshalb zu ihrem eigenen Vorteil die Wahl zwischen Provisions- und Honorar-Beratung nehmen müsse, damit sie endlich auf den richtigen, besseren Weg finden mögen, bevormundet sie. Das ist übergriffig. Zudem ignoriert solch eine Argumentation, dass der Preis, den Anleger zahlen müssen, umso höher ist, je niedriger das Vermögen ist, um das es geht. Um es an einem einfachen Beispiel deutlich zu machen: Wer für einige Stunden Finanzberatung 1.000 Euro auf den Tisch legt, muss mit einem Vermögen von 500.000 Euro nur eine Wertsteigerung von 0,2 Prozent erzielen, um die Beratungskosten wieder hereinzuholen. Geht es nur um 20.000 Euro, ist eine Rendite von fünf Prozent nötig. So viel zum Thema Verbraucherschutz.

Insofern ist der Kompromiss zur EU-Kleinanlegerstrategie, der derzeit in Brüssel zur Abstimmung auf dem Tisch liegt, ein wichtiger Etappensieg – und zwar einerseits natürlich für die Finanzindustrie, die, um ehrlich zu sein, gar keinen Plan B in der Tasche hat. Andererseits obsiegt mit dem Kompromiss aber auch die Vernunft und die Überzeugung, dass man den Menschen in einer Demokratie die Wahl lassen sollte, welche Art von Kosten sie wie tragen wollen. Es ist ja nicht so, dass wir hier über versteckte Kosten reden. Keine andere Branche muss bei der Bepreisung ihrer Produkte so offen ihre Karten auf den Tisch legen wie die Finanzindustrie. Man stelle sich Gleiches einmal in der Automobilindustrie vor: VW, BMW und Mercedes müssten ihren Kunden offenlegen, wieviel die Herstellung des jeweiligen Autos kostet, was der Vertrieb an Provision einheimst und was die Kunden für das Komplettpaket am Ende zahlen. Von irgendwelchen Pillepalle-Extras, die in der Herstellung nur zweistellige Eurobeträge ausmachen, dem Kunden aber mit einem Aufpreis in Tausendergröße berechnet werden, einmal ganz abgesehen. Ein Aufschrei ginge durch die Republik.

Okay, zugegeben, der Vergleich ist sehr zugespitzt und vielleicht ein wenig polemisch. Deshalb zurück zu den wichtigsten Fakten: Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlamentes (ECON) hat sich am vergangenen Mittwoch auf folgende Kernpunkte im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur EU-Kleinanlegerstrategie geeinigt: Es ist keine Rede mehr vom Provisionsverbot im Vertrieb. Auch im Zusammenhang mit der Finanzportfolioverwaltung sollen Provisionen im bisherigen Umfang möglich sein. Die Anforderungen des sogenannten „best-interest-test“ sollen erheblich gesenkt werden. Neben den Kosten eines Produktes sollen auch qualitative Faktoren berücksichtigt werden - das ist nichts anderes als eine Weichspülfloskel, die Raum für Interpretationen lässt. Denn "qualitative Faktoren" lassen sich in der Praxis kaum messen.

Und auch die Versicherungsbranche bekommt, wie immer, ihr Extrasüppchen gekocht: Bislang ist unter PRIIPs ein Vergleichstool von Investmentfonds und Versicherungsprodukten („PRIIPs Comparison Tool“) vorgesehen. An dessen Entschärfung arbeitet die Versicherungslobby derzeit, wie man hört, mit einigem Erfolg. Zudem wurde in die Retail Investment Strategy ein wichtiger neuer Absatz aufgenommen, der sinngemäß übersetzt Folgendes bedeutet: Versicherungsvermittler, deren Rechtsstellung diese als unabhängig qualifiziert, dürfen sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darstellen, wenn sie ihren Kunden gegenüber angeben, Provisionen zu erhalten. Klingt bewusst kompliziert und ist auch im englischen Original beim ersten Lesen kaum zu durchschauen. Aber es ist ein kleiner Absatz mit großer Wirkung: Kommt diese Änderung im endgültigen Gesetzestext durch, ist es eine Art Freifahrschein für Versicherungsmakler, auch in Zukunft Provision beim Verkauf von Finanzprodukten erhalten zu dürfen. Chapeau. Gut eingefädelt. Der Finanzindustrie als Ganzes hat die Versicherungslobby damit jedoch einen Bärendienst erwiesen. Denn Architekten eines Hauses werden nicht vertrauenswürdiger, wenn einige von ihnen private Hintertüren mit eigenen Schlössern und Schlüsseln für sich einbauen lassen. Für diejenigen, die Provisionen komplett verbieten lassen wollen, sind solche Branchenmanöver Wasser auf ihre Mühlen.

Ausblick auf interessante Termine in dieser Woche

Am Dienstag stellen die Konsumforschungsinstitute GfK und NIM ihre monatliche Studie zum Konsumklima in Deutschland vor. Was soll man erwarten, nachdem Deutschland im internationalen Glücksranking von Platz 16 auf Platz 24 abgerutscht ist? Die Deutschen sind nun einmal gerne unzufrieden. Und sind sehr unglücklich damit. Ein klassisches Dilemma.

Am Mittwoch übt sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) darin, noch unglücklicher als alle anderen zu werden. Er besucht den Berliner Flughafen BER und informiert sich über die Anwendung mit dem schönen Namen „Digital Turnaround“, mit der über eine digitale Auswertung die Abfertigungsprozesse am BER optimiert werden sollen. Der Namensbestandteil „Turnaround“ deutet es schon an, dass der Ist-Zustand die Betreiber und Fluggäste derzeit nicht besonders glücklich macht. Einziger Trost für Volker Wissing: Im Vergleich zu Stuttgart 21 ist der BER fast schon ein Vorzeige-Projekt. Der Eröffnungstermin für den neuen Stuttgarter Bahnhof soll in diesen Tagen festgelegt werden. Dass der zuletzt angedachte Termin im Dezember 2025 auch schon nicht mehr zu halten sein wird, dürfte die Laune des Verkehrsministers auch nicht gerade aufhellen.

Am Donnerstag veröffentlicht das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung sein DIW-Konjunkturbarometer. Der Indikator zeigt die Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsprodukts und stellt damit die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik dar. An diesem Barometer muss sich die Stimmung der Deutschen messen lassen. Ist die Lage wirklich so mies, wie sie sich für viele anfühlt? Man wird sehen.

Am Freitag trifft sich zum ersten Mal der Bundeswahlausschuss zur Europawahl 2024. Der Bundeswahlausschuss entscheidet über die Zulassung von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen. Es ist ein Dilemma der Demokratie, dass der Wahlausschuss vermutlich auch solche Parteien zur Wahl zulassen muss, die diesen Wahlausschuss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit neu besetzen und bei der nächsten Wahl in ihrem Sinne missbrauchen würden, wenn sie an der Macht wären und die Gelegenheit dazu hätten.

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