• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----

Varengold Bank AG: BaFin untersagt Transaktionen wegen Geldwäscherisiken

Finanzaufsicht BaFin
BaFin

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Varengold Bank AG am 27. Juni 2023 wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention untersagt, Transaktionen mit „Payment Agents“ und sonstigen Dritten mit Iran-Bezug durchzuführen.

03.08.2023 | 15:14 Uhr

Zudem hat die BaFin einen Sonderbeauftragten bestellt. Das Transaktionsverbot soll verhindern, dass die Bank zur Geldwäsche missbraucht wird.

In einer von der BaFin angeordneten und noch nicht abgeschlossenen Sonderprüfung war festgestellt worden, dass die Varengold Bank AG systematische und gravierende Defizite bei der Einhaltung und Umsetzung der geldwäscherechtlichen Anforderungen aufweist. Betroffen ist insbesondere die Erfüllung der erforderlichen verstärkten Sorgfaltspflichten und die Schaffung und das Betreiben einer Monitoring-Anwendung, vor allem bei den Geschäften mit Iran-Bezug.

Im Einzelnen hat die BaFin der Varengold Bank AG untersagt,

  • ein- und ausgehende Transaktionen mit Payment Agents auszuführen sowie
  • Transaktionen mit Bezug zu Iran als Drittstaat mit hohem Risiko oder mit Beteiligung von in Iran ansässigen natürlichen und juristischen Personen auszuführen

Die BaFin hat am 27. Juni 2023 zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Anordnung überwachen soll. Sollte im Einzelfall sichergestellt sein, dass Transaktionen nachweislich keinen Gesetzesverstoß sowie Sanktionsverstoß darstellen, kann der Sonderbeauftragte die Transaktionen freigeben. Die Varengold Bank AG muss die Freigabe jeweils beantragen und die dafür notwendigen Dokumente vorlegen.

Hintergrund

Kreditinstitute wie die Varengold Bank AG müssen dafür sorgen, dass sie nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Als Geldwäsche bezeichnet man das Einschleusen von Geldern aus kriminellen Quellen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf, um ihre Herkunft zu verschleiern.

Wenn erhöhte Risiken für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen, müssen Kreditinstitute verstärkte Sorgfaltspflichten einhalten. Dies gilt insbesondere auch, wenn Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen einen Bezug zu einem Hochrisikoland haben. Der Iran zählt zu den Drittländern mithohem Risiko. Die Pflicht, bei einem Hochrisikolandbezug verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden, ist in § 15 Absatz 3 Nr. 2 i.V.m. Absatz 5 Geldwäschegesetz verankert.

Grundlage der Untersagung bilden § 51 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nummern 2 und 3, § 15 GwG und § 25h Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG).

Grundlage für die Bestellung des Sonderbeauftragten ist § 45c Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 KWG.

Die Veröffentlichung basiert auf § 57 Absatz 1 GwG und § 60b Absatz 1 KWG.

Die Maßnahmen sind seit dem 31. Juli 2023 bestandskräftig.

Diesen Beitrag teilen: