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Bafin untersagt Adrealis en Geschäftsbetrieb

Die Bafin untersagt Arealis den Geschäftsbetrieb.
BaFin

Die Bafin untersagt der Münchener Service KVG Adrealis den Geschäftsbetrieb. Sie darf nun keine Fonds mehr auflegen und administrieren, da sie gegen das Kapitalanlagegesetzbuch verstoßen haben soll.

21.08.2023 | 11:50 Uhr

Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 11. August 2023 die im Jahr 2014 der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH (Adrealis) erteilte Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 20, 22 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) aufgehoben.

Bereits im April wurde der Vertrieb von einigen Fonds untersagt

Die Erlaubnis der ADREALIS umfasste ausschließlich die Verwaltung von geschlossenen Investmentvermögen. Bereits zum 18. April hatte die Bafin der Adrealis den Vertrieb folgender Fonds untersagt: Agri Terra Citrus Basket I GmbH & Co. geschlossene Investment KG, BRR Bayerische Regional Re-Invest GmbH & Co. 2 geschlossene InvKG, edira Campus 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG, Gallus Immobilien Wohnbau 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG,–Gallus Immobilien Wohnbau 2 GmbH & Co. geschlossene InvKG und Variond Residential I GmbH & Co. geschlossene InvKG.

Geschäftsführer fehlt

Die Aufhebung erfolgte auf Basis von § 39 Abs. 3 Nr. 3 KAGB. Danach kann die BaFin die Erlaubnis aufheben, wenn ihr Tatsachen bekannt werden, die eine Versagung der Erlaubnis rechtfertigen würden (§ 23 Nr. 2 bis 11 KAGB). Ein solcher Versagungsgrund liegt unter anderem dann vor, wenn die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht mindestens über zwei Geschäftsleiter verfügt (§ 23 Nr. 2 KAGB). Dies ist bei der Adrealis der Fall.

Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, sie ist aber sofort vollziehbar

Die Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, sie ist aber sofort vollziehbar. Die Adrealis darf nun also nicht mehr als Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 20, 22 KAGB agieren.

Verwaltung geht auf die Verwahrstelle über

Grundsätzlich gilt: Erlischt das Recht einer Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Verwaltung eines Investmentvermögens, so geht dessen Verwaltung auf die Verwahrstelle über. Die BaFin wird mit geeigneten Maßnahmen sicherstellen, dass die von der Adrealis verwalteten Investmentvermögen auf die zuständigen Verwahrstellen übergehen und ordnungsgemäß sowie im Interesse der Anlegerinnen und Anleger weitergeführt werden.

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