• PartnerLounge
  • Bellevue Funds (Lux) SICAV
  • Metzler Asset Management
  • Comgest Deutschland GmbH
  • Capital Group
  • Robeco
  • Degroof Petercam SA
  • William Blair
  • Columbia Threadneedle Investments
  • Shareholder Value Management AG
  • DONNER & REUSCHEL AG
  • Bakersteel Capital Managers
  • ODDO BHF Asset Management
  • KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
  • Aberdeen Standard Investments
  • Pro BoutiquenFonds GmbH
  • Edmond de Rothschild Asset Management
  • iQ-FOXX Indices
  • AB Europe GmbH
  • M&G Investments
  • Morgan Stanley Investment Management
  • Carmignac
  • RBC BlueBay Asset Management
  • Pictet
  • dje Kapital AG
  • DAX----
  • ES50----
  • US30----
  • EUR/USD----
  • BRENT----
  • GOLD----

Umfrage: Mehrheit der Berater will 34i

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher
Anlageberatung

Laut Vermittlerverband AfW wollen 62 Prozent der Finanzberater die Erlaubnis zur Wohnimmobilienfinanzierung nach § 34i GewO beantragen.

05.05.2014 | 10:06 Uhr von «Patrick Daum»

Die Ergebnisse der Umfrage, zu der der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung am 1. April aufrief (FundResearch berichtete), wurden nun veröffentlicht. Der Verband wollte Alltagserfahrungen der Vermittler und Berater zur Immobilienfinanzierung einholen, um den politischen Entscheidungsträgern Informationen aus erster Hand geben zu können. Denn bis zum 16. März 2016 muss die EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge in nationales Recht umgesetzt werden – mit dem § 34i Gewerbeordnung (GewO).

Der Umfrage zufolge wollen 62 Prozent der teilnehmenden Vermittler die Erlaubnis nach § 34i GewO beantragen, wenn die Spielregeln und die Kosten mit den Regelungen der Parafragen 34d und 34f vergleichbar sind. Für zehn Prozent kommt der 34i nicht in Betracht. Die restlichen 28 Prozent gaben an, ihn vielleicht beantragen zu wollen. Sollte es eine Alte-Hasen-Regelung geben und der Nachweis der Berufserfahrung unter anderem durch den Nachweis einer Erlaubnis nach § 34c gefordert werden – was sich nach AfW-Angaben ankündigt –, dann  würden viele Vermittler die Alte-Hasen-Regelung in Anspruch nehmen können. Sollte es eine neue Frist von sieben Jahren geben, dann hätten 85 Prozent der Befragten ihren 34c schon länger als sieben Jahre und würden somit unter die Regelung fallen – wenn sie die Finanzierungsvermittlung auch durch weitere Geschäftsunterlagen nachweisen können.

Im Schnitt werden derzeit 17 Immobilienfinanzierungen pro Jahr vermittelt, die durchschnittliche Darlehenssumme beträgt 170.000 Euro. Diese Zahlen zeigten, dass die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen bei vielen Beratern noch kein zentraler Teil ihrer Tätigkeit ist und Wachstumspotenzial bestehe. „Wir bedanken uns bei alles Vermittlern, die an der Umfrage teilgenommen haben“, freut sich AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher über die große Teilnehmerzahl. „Solche Informationen sind bei den politischen Gesprächen sehr wichtig. Der AfW wird sich für eine Regulierung einsetzen, die den Vermittlern Raum für professionelles Arbeiten lässt.

(PD)

Diesen Beitrag teilen: