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Regierung beschließt Trennbankengesetz

Bundesfinanzministerium, Berlin
Banken

Entwurf zu Trennbanken und Bankentestamenten wurde beschlossen. Bankenverband: „Maßnahmenpaket ist ein Irrweg.“

07.02.2013 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch weitere Bausteine des neuen Ordnungsrahmens für die Finanzmärkte beschlossen. Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Gesetzentwurf umfasst drei Regelungsbereiche: Die Abtrennung von risikoreicheren Bereichen vom Einlagengeschäft, eine vereinfachte Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Finanzgruppen sowie klare Strafbarkeitsregeln für Geschäftsleitungen von Banken und Versicherungen. „Die Bundesregierung verfolgt seit Beginn der Legislaturperiode ein klares Ziel: Kein Finanzmarkt, kein Finanzakteur und kein Finanzprodukt darf unbeaufsichtigt bleiben“, kommentiert Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble den Beschluss. „Schritt für Schritt schaffen wir deshalb einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte.“

Trennbanken sollen Finanzmarkt stabilisieren

Bei der verbesserten Abschirmung des Kundengeschäfts der Banken von Risiken aus spekulativen Geschäften – dem sogenannten „Trennbankensystem“ – folgt die Bundesregierung weitgehend den Erkenntnissen und Empfehlungen des europäischen Liikanen-Expertenberichts und setzt die Vereinbarung mit Frankreich um, beim Aufbau eines europäischen Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voranzugehen. Einlagenkreditinstitute dürfen beim Überschreiten bestimmter Schwellenwerte künftig nicht mehr zugleich das Einlagen- und das Eigengeschäft unter einem Dach betreiben. Das Eigengeschäft – also die Anschaffung oder die Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, die nicht Dienstleistung für andere ist – muss in eine rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch selbständige Gesellschaft ausgegliedert werden, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf. Dadurch soll die Solvenz der Institute gestärkt und der Finanzmarkt stabilisiert werden. Voraussetzung ist, dass die Handelsaktivitäten mehr als 20 Prozent der Bilanzsumme ausmachen oder größer als 100 Milliarden Euro sind. Um zu vermeiden, dass zu viele kleinere Banken erfasst werden, sind nur solche Institute von der 20-Prozent-Regel betroffen, die eine Bilanzsumme von mehr als 90 Milliarden Euro aufweisen. „Wir haben mit dem Trennbankensystem ein weiteres wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht“, sagt Finanzminister Schäuble. „Wir gehen damit die Probleme der mangelnden Krisenfestigkeit des Finanzsystems und der mangelnden Verantwortlichkeit der Banken und der Banker frontal an.“

Bankentestament soll Abwicklung erleichtern

Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem die vereinfachte Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten und Finanzgruppen – das sogenannte „Bankentestament“. Sie schaffe Regelungen, um frühzeitig und präventiv Maßnahmen für in Schieflage geratene, systemrelevante Banken ergreifen zu können. Betroffene Institute werden verpflichtet, Sanierungspläne vorzulegen, damit die Aufsichtsbehörden im Zweifelsfall schneller agieren können und Abwicklungshindernisse vermieden werden. „Dies ist ein zusätzliches Element, um dem sogenannten ‚too-big-to-fail‘ bzw. dem ‚too-interconnected-to-fail‘-Problem wirksam zu begegnen, so dass große und überkomplexe Finanzinstitute infolge der starken Vernetzung mit den übrigen Teilen des Finanzsystems nicht ohne negative Folgen für den Finanzmarkt aus dem Markt austreten können“, heißt es in einer Stellungnahme des Finanzministeriums. Damit soll für die Zukunft verhindert werden, dass der Steuerzahler die Kosten einer kollabierenden Bank tragen muss.

Sollten Geschäftsleitern von Banken und Versicherungen grobe Pflichtverletzungen unterlaufen, die zu einer Schieflage des Instituts führen können, besteht zudem die Möglichkeit strafrechtlicher Maßnahmen. Der Gesetzentwurf beinhaltet konkrete Pflichten für das Risikomanagement. Es drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis, wenn aufgrund verletzter wesentlicher Risikomanagementpflichten die Bank in ihrem Bestand und bei Versicherungen die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge gefährdet ist.

„Gesetzentwurf schwächt deutschen Finanzplatz“

Die Regelungen stoßen auf Kritik des Bundesverbandes deutscher Banken: „Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Maßnahmenpaket zur Regulierung der Finanzmärkte ist ein Irrweg“, erklärt Andreas Schmitz, Präsident des Bankenverbandes. „Der Gesetzentwurf schwächt in vielen Teilen den deutschen Finanzplatz und das bewährte deutsche Universalbankensystem.“ Es gebe bislang keinen Nachweis, dass durch eine Abtrennung des Eigenhandels die Finanzmarktstabilität verbessert werde. Daher bestehe keine Notwenigkeit für diese „übereilte Gesetzesinitiative“.

Die Überlegungen zu den Bankentestamenten begrüßt Schmitz zwar grundsätzlich. Da dieses Thema jedoch auch auf internationaler Ebene angegangen werde, warnt er vor nationalen Alleingängen: „Anstatt übereilt auf nationale Alleingänge zu setzen, wäre es sinnvoll, hier im europäischen Geleitzug zu fahren.“ Nationale Gesetze müssten im Rahmen der europäischen Regulierung innerhalb kürzester Zeit wieder überarbeitet werden. „Damit entsteht nur Verwirrung“, glaubt Schmitz. „Anstelle von immer neuen Regulierungsvorschriften sollten wir uns darauf konzentrieren, die bereits beschlossenen Maßnahmen umzusetzen.“ Dies gelte etwa für Basel III und die europäische Bankenaufsicht.

Der Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Georg Fahrenschon, bewertet insbesondere die Abtrennung des Eigenhandels deutlich positiver. Dies könne als Grundlage für die Identifikation und Separierung risikoreicher Geschäfte dienen: "Es ist grundsätzlich richtig, wenn die Separierungsvorgaben auf den auch vom DSGV seit langem kritisierten exzessiven kurzfristigen Eigenhandel sowie Verflechtungen mit Schattenbanken abzielen." Richtig sei insbesondere, dass die Regierung durch die gesetzten Schwellenwerte explizit das "too-big-to-fail"-Thema aufgreife und ebenfalls den kundennahen Universalbankenansatz berücksichtige.

Bereits am 8. Februar wird der Entwurf dem Bundesrat zu einer ersten Sitzung zugeleitet. Von März bis Mai berät der Bundestag, bevor im Juni der Bundesrat in einer zweiten Sitzung zu dem Maßnahmenpaket entscheidet. Allerdings könnte der Zeitplan, aufgrund die Mehrheitsverhältnisse zugunsten der Opposition in der Länderkammer, nach hinten verschoben werden. Ab Januar 2014 schließlich sollen die Regelungen in Kraft treten. Die Trennung der Geschäftsbereiche bei den Banken muss dann bis Juli 2015 erfolgen.

(PD)

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