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Regierung beschließt Entwurf zur Honorarberatung

Bundeskanzleramt, Berlin
Honorarberatung

Kabinett legt Gesetzentwurf vor. „Honorar-Finanzanlageberater“ soll geschützter Begriff werden.

19.12.2012 | 15:23 Uhr von «Patrick Daum»

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente beschlossen. Das sogenannte „Honoraranlageberatungsgesetz“ sei ein weiterer wichtiger Baustein im neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte und stärke die Anlegerrechte, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Die Erfahrung habe gezeigt, dass Provisionsberatung Fehlanreize setzen könne. Mit dem Gesetz soll die unabhängige Honorarberatung gestärkt werden. Honorarberater dürfen keine Provisionen von Produktanbietern oder Dritten behalten, deren Produkte sie vermitteln.

„Deutschland geht mit diesem Gesetzentwurf bei der Regulierung der Honorarberatung auf europäischer Ebene voran“, heißt es aus dem Finanzministerium. Durch die Einführung der geschützten Bezeichnungen des „Honorar-Anlageberaters“ im Wertpapierhandelsgesetz sowie des „Honorar-Finanzanlagenberaters“ in der Gewerbeordnung  werde es für die Kunden zukünftig transparenter, ob die Beratung durch Provisionen des Produktanbieters oder nur durch das Honorar des Kunden vergütet wird. Der Kunde könne selbst entscheiden, welche Form der Dienstleistung er in Anspruch nehmen möchte. 

Honorar-Anlageberatung darf nach dem Gesetzentwurf nur von Beratern erbracht werden, die bei der Beratung einen ausreichenden Marktüberblick zugrunde legen und sich die Beratungsleistung allein durch Zuwendungen des Kunden vergüten lassen. Für Wertpapierdienstleister werde eine organisatorische Trennung von provisionsgestützter Anlageberatung und der Honorar-Anlageberatung vorgeschrieben. „Durch eine Erweiterung der Bußgeldvorschriften wird zudem eine effektive Durchsetzung der für die Honorar-Anlageberatung aufgestellten Gebote und Verbote zusätzlich zu den anderen aufsichtsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten geschaffen“, teilt das Ministerium mit. Neben diesen Vorgaben an den „Honorar-Anlageberater“ im Wertpapierhandelsgesetz werde in der Gewerbeordnung zudem eine Erlaubnispflicht für die „Honorar-Finanzanlagenberater“ eingeführt, die nur zu bestimmten Finanzprodukten wie offenen Investmentfonds beraten dürfen.

Der Gesetzentwurf wird noch in diesem Jahr dem Bundesrat zugeleitet, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber FundResearch. Die erste Lesung über das Gesetz werde am 1. Februar 2013 stattfinden. Der Bundetags berät erstmals am 21. Februar 2013. Der parlamentarischen Verhandlungen werden bis Mitte 2013 abgeschlossen sein. Ein Jahr später soll das Gesetz in Kraft treten.

(PD)

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