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MiFID II: „Vorschriften gelten ab Januar 2017“

Marion Willems
Anlageberatung

MiFID II soll überwiegend dem Schutz der Anleger dienen. Tatsächlich dürfte die Richtlinie branchenweit zu neuen Strukturen führen. Unternehmensberaterin Marion Willems führt aus.

06.08.2014 | 11:55 Uhr von «Patrick Daum»

Die europäische Richtlinie MiFID II ist Anfang Juli 2014 in Kraft getreten. Diese Richtlinie reguliert den europäischen Kapitalmarkt in vielerlei Hinsicht. Sie ist komplex und erfordert von den Financial Instrument-Anwendern einen erheblichen Aufwand, der überwiegend dem Anlegerschutz dienen soll, aber auch branchenweit zu neuen Strukturen für Business-Modelle und operative Prozesse führen wird.  

Letztlich muss jedes Unternehmen aktiv werden, das mit Finanzinstrumenten agiert. Demnach müssen sich sowohl Banken und Versicherungen mit MiFID II beschäftigen als auch Asset Manager bis hin zu Börsen und Energie- oder Industrieunternehmen, die Finanzinstrumente in den Bilanzen haben.

Die wesentlichen Eckpunkte des etwa 300 Seiten starken Konsultationspapiers betreffen:

  • Marktstruktur-Anforderungen,
  • Anlegerschutz,
  • Markttransparenz,
  • Governance,
  • Drittland-Anforderungen.

Die Marktstruktur-Anforderungen betreffen unter anderem die Erfassung aller Formen des organisierten Handels. Neben den geregelten Märkten (regulated markets, RM) und den multilateralen Handelssystemen (MTF) soll es demnächst sogenannte organised trading facilities (OTF) als Handelsplätze geben, die weder RM noch MTF sind. Hierzu zählen zum Beispiel die von Wertpapierfirmen betriebenen Broker Crossing Networks, die interne elektronische Systeme benutzen. Weitere Marktstruktur-Anforderungen betreffen Vorschriften zum automatisierten (algorithmischen) Handel, OTC-Derivate, die stärker als bisher reguliert werden sollen, Anforderungen an Positionslimits (Warenderivatehandel, Warenderivate und Emissionszertifikate), Clearing-Anforderungen und die Datenkonsolidierung.

Zentrale Aspekte des Anlegerschutzes ist die Anforderung, dass Anlageberater ihren Kunden künftig mitteilen müssen, ob ihre Beratung unabhängig erfolgt oder nicht. Eine unabhängige Beratung ist demnach „provisionsfrei“ und setzt voraus, dass die Bank oder Wertpapierfirma eine ausreichende Zahl von Finanzinstrumenten auf dem Markt bewertet. Weitere Punkte des Anlegerschutzes betreffen unter anderem Execution Only- und Best Execution-Anforderungen.

Die Anforderungen an die Markttransparenz umfassen umfangreiche Reporting-Vorschriften im Vor- und Nachhandel, das Transaktions-Reporting und das Positions-Reporting. Weitreichende Neuregulierungen betreffen den gesamten Derivatemarkt, der regelrecht von einem Neureglungs-Tsunami erfasst wird. Anforderungen hierzu haben auch Schnittstellen mit anderen Neuregelungen wie EMIR, MAD und MAR, auf die hier nicht näher eingegangen wird.

Die in der MiFID II vorgesehenen Governance-Anforderungen umfassen Anforderungen an die Leitungsorgane von Wertpapierfirmen. Insbesondere dürfen bestimmte Doppelfunktionen innerhalb der Wertpapierfirma nicht gleichzeitig ausgeübt werden. Ebenso gibt es spezielle Anforderungen an die Compliance-Funktion.

Drittland-Regelungen definieren bestimmte Zulassungsvoraussetzungen für Drittland-Firmen, die von dem jeweiligen Kundenkreis (Privatkunden, gekorene beziehungsweise geborene professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien) und der Errichtung oder Nicht-Errichtung einer Zweigniederlassung abhängen. Wenn Wertpapier-Dienstleistungen für Privatkunden und gekorene professionelle Kunden angeboten werden sollen, muss eine Zweigniederlassung errichtet werden.

Gekorene professionelle Kunden werden als Privatkunden definiert, die auf Antrag als professionelle Kunden behandelt werden können. Die Zweigniederlassung benötigt dann hierfür eine Zulassungserlaubnis im jeweiligen Mitgliedsstaat. Werden Wertpapier-Dienstleistungen gegenüber geeigneten Gegenparteien und geborenen professionellen Kunden erbracht, ist EU-weit eine Errichtung von Zweigniederlassungen nicht erforderlich.

Vorschriften gelten ab Januar 2017

Die MiFID-Anforderungen betreffen diverse Prozesse und Abteilungen (Handel, Vertrieb, IT, Organisation und Abwicklung) in Unternehmen, sind komplex und fallen mit anderen umzusetzenden Anforderungen im Wertpapierumfeld zusammen. Erforderliche Prozessorganisations-, Reporting- und Dokumentations-Anforderungen sollten simultan ins Visier genommen werden, um unnötige Doppelarbeiten im Vorfeld zu vermeiden.

Es ist viel zu tun, die Unternehmen haben allerdings noch ein wenig Zeit mit der Umsetzung, da die MiFiD-Richtlinie noch in nationales Recht (im Wesentlichen: WpHG, KWG und WpDVerOV) umgesetzt werden muss. Die Vorschriften gelten in den Mitgliedstaaten ab dem 3. Januar 2017.

Marion Willems gründete im Jahr 2005 die Unternehmensberatung MCW Consulting. Sie berät mittelständische und börsennotierte Unternehmen sowie Banken im Risk- und Compliance-Management (inklusive Anti-Money Laundering Management) sowie im Internal Audit und bei Prozessoptimierungen.

Kontakt über marion.willems@mcw-consulting.de.

(PD)

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