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MiFID II: Vorgezogene Einführung vom Tisch

Vor 2017 tritt MiFID II in Deutschland nicht in Kraft.
Anlageberatung

Richtlinie tritt in Deutschland erst 2017 in Kraft. Wesentliche Teile des Kleinanlegerschutzgesetzes kommen im Frühjahr 2015.

12.11.2014 | 13:49 Uhr von «Patrick Daum»

Eine vorgezogene Einführung der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II wird es in Deutschland nicht geben. Plänen der Bundesregierung zufolge, soll sie am 3. Januar 2017 in Kraft treten. Anders verhält es sich beim Kleinanlegerschutzgesetz. Den Referentenentwurf will die Große Koalition heute auf den Weg der parlamentarischen Beratung bringen. Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Das Ziel: Anleger sollen wieder mehr Vertrauen in Finanzdienstleistungsprodukte gewinnen. „Aus dem grauen Kapitalmarkt wird ein klarer, transparenter Kapitalmarkt“, zitiert die „Börsen-Zeitung“ Regierungskreise.

Das Kleinanlegerschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass Prospekte zu Vermögensanlagen umfassende und aktuelle Informationen enthalten müssen. Zudem sollen Anleger auch dann noch auf dem Laufenden gehalten werden, wenn die Vertriebsphase bereits beendet ist. Beispiele aus der Praxis für Fondsexperten könnten hier z.B. Infos sein, wie sie bei www.fundresearch.de zu finden sind oder sich mit dem FINANZEN FundAnalyzer (FVBS) bzw. ähnlicher Tools abrufen lassen. Unternehmerische und personelle Verflechtungen der Initiatoren müssen offengelegt und Mindestlaufzeiten – ergänzt um Kündigungsfristen – für Produkte eingeführt werden. Ausnahmen von der Prospektpflicht gelten für Crowdfunding, gemeinnützige Finanzierungsvorhaben in bestimmten Grenzen und genossenschaftliche Konstruktionen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll zudem neue Befugnisse erhalten. Sie wird künftig den Vertrieb von Produkten einschränken oder verbieten können, wenn es dem Anlegerschutz dient. Mit dem sogenannten „kollektiven Verbraucherschutz“ soll sie Fehlentwicklungen im Finanzmarkt entgegenwirken können. Für Produkte des grauen Kapitalmarkts gilt mit dem neuen Gesetz ein Werbeverbot im öffentlichen Raum (z.B. Bushaltestellen, U-Bahn) und auch im TV oder Hörfunk ist sie nur noch in zeitlicher Nähe zu Wirtschaftssendungen erlaubt.

(PD)

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