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KAGB: Steueranpassungsgesetz beschlossen

Bundesrat in Berlin
AIFM

Der Bundesrat hat dem steuerlichen Begleitgesetz zum KAGB zugestimmt. BVI: „Gute Nachricht für Investmentbranche.“

29.11.2013 | 13:16 Uhr von «Patrick Daum»

Der Bundesrat hat heute „AIFM-Steueranpassungsgesetz“ zugestimmt, das gestern mit breiter Mehrheit vom Bundestag beschlossen wurde. Die europäische AIFM-Richtlinie wird in Deutschland durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) umgesetzt. Das Begleitgesetz regelt die Besteuerung aller im KAGB regulierten Investmentvermögen und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Damit wurde der Gesetzentwurf, dem Bundestag und Bundesrat Anfang November zugestimmt hatten (FundResearch berichtete), nun verabschiedet.

„Das ist eine gute Nachricht für die deutsche Investmentbranche“, freut sich Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI. „Der Gesetzgeber schafft damit verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen für offene und geschlossene Fonds.“ Mit dem Gesetz wurden auch die notwendigen steuerlichen Voraussetzungen für das sogenannte „Pension-Pooling“ in Deutschland geschaffen. Dabei verwalten international tätige Unternehmen ihre Beiträge zur Deckung von Pensionszusagen nicht dezentral in mehreren Ländern, sondern gebündelt in einem Vehikel. „Pension-Pooling spart Kosten, ermöglicht ein einheitliches Risikomanagement und erhöht letztlich die Rendite der Arbeitnehmer“, sagt Richter. Andere europäische Staaten wie Luxemburg, Irland oder die Niederlanden nutzen das Pension-Pooling bereits. „Diesen Standortnachteil hat der Gesetzgeber jetzt beseitigt“, zeigt sich Richter erleichtert. „Wenn das Vermögen zur Deckung von Betriebsrenten künftig hierzulande verwaltet wird, bleibt es unter der Aufsicht der BaFin.“

Darüber hinaus schafft das Steuer-Anpassungsgesetz auch die Rechtsgrundlage für den nach dem Abkommen zum Foreign Account Tax Compliance Act (FACTA) erforderlichen Datenaustausch mit den USA. Das 2010 in den USA erlassene FACTA-Gesetz soll Steuereinnahmen von US-Steuerpflichtigen weltweit sicherstellen und so Steuerflucht ins Ausland verhindern. „Auf Basis dieser Rechtsgrundlage kann das Abkommen zur Vermeidung von Steuerflucht zwischen Deutschland und den USA in deutsches Recht umgesetzt werden“, so der BVI-Chef.

(PD)

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