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IMD II: Verabschiedung noch 2014?

Die Diskussionen über die IMD-II-Richtlinie sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Anlageberatung

Derzeit wird intensiv über die Inhalte der Versicherungsvermittlerrichtlinie diskutiert. Sie soll im nächsten halben Jahr auf den Weg gebracht werden.

26.08.2014 | 10:20 Uhr von «Patrick Daum»

Vor sieben Jahren wurde die europäische Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD I) in deutsches Recht umgesetzt. 2014 steht sie auf höchster Ebene auf dem Prüfstand. „Derzeit wird intensiv über die einzelnen Kriterien diskutiert, die Streitpunkte liegen klar auf dem Tisch“, sagt Thomas Ernst, Regierungsdirektor im Bundeswirtschaftsministerium. 

Sicher ist bereits jetzt, dass eine Verpflichtung zur Fortbildung kommen wird. Noch ist unklar, wie viele Stunden Vermittler dafür aufwenden müssen. Das Europäische Parlament spreche derzeit von 200 Stunden Fortbildung innerhalb von fünf Jahren, teilt der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung mit. Eine staatliche Kontrollinstanz soll die Fortbildung überprüfen. „Es sieht derzeit mehr nach 50 Stunden auf fünf Jahre oder einer Sachkunde-Nachprüfung alle drei Jahre aus“, meint hingegen Ernst. Letzteres sei im Gewerbebereich in Deutschland unüblich, in einigen anderen EU-Staaten jedoch gang und gäbe.

Was die Informations- und Dokumentationspflichten für Versicherungsprodukte angeht, soll die MiFID-II-Richtlinie als Vorbild dienen. Davon ist auch die Frage betroffen, wann eine „unabhängige Beratung“ vorliegt. „Es bestehen noch große Prüfvorbehalte, sodass unklar ist, wie die abschließende Regelung aussehen wird“, sagt der Experte aus dem Wirtschaftsministerium. 

Provisionen sollen nach derzeitigem Kenntnisstand in Brüssel nach Art und Quelle offengelegt werden. Dem Versicherungsnehmer könnte die Möglichkeit eingeräumt werden, auch Nachfrage weitere Informationen zur Provision des Vermittlers zu erhalten. Die Mitgliedstaaten können jedoch schärfere Regelungen erlassen.

Bezüglich der grenzüberschreitenden Vermittlung wird derzeit debattiert, ob ein Aufnahmestaat zusätzliche Anforderungen stellen darf, auch wenn der Vermittler in einem anderen Mitgliedstaat alle Zulassungskriterien erfüllt. „Allerdings ist unklar, wer dies dann konkret kontrollieren soll. Der Herkunftsmitgliedstaat oder der Aufnahmestaat?“, räumt Ernst ein. Die Kommission neige zudem dazu, keine neuen Barrieren für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr aufzubauen.

Gleichwertig mit einbezogen werden soll der Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen. Dies gelte auch für die Online-Vermittlung von Versicherungsprodukten durch Internet-Portale, teilt der AfW mit. Offen sei, ob Internet-Portale ohne Vermittlungsfunktion ebenfalls einbezogen werden.

Umstritten ist derzeit noch, was mit den bislang von der Regulierung ausgenommenen Annexvermittlern (Bagatellvermittlern, wie Reisebüros, Brillen- oder Reifenhändler) geschieht. Sie benötigten bisher weder eine Erlaubnis noch einen Registereintrag. Künftig könnten diese Vermittler aber unter die Regulierung fallen. Dann könnten sie aber auf Erleichterungen hoffen.

Ebenfalls noch ungeklärt und im Einzelnen nicht besprochen sind die Sanktionsmöglichkeiten, mit denen die Kontrollbehörden ausgestattet werden sollen, um auf Verstöße der neuen Regularien zu reagieren.

Die unterschiedlichen Vertriebsstrukturen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten stellen die größte Herausforderung für die gemeinschaftliche Regulierung dar. Auch die Entscheidungs- und Diskussionsgremien sind unterschiedlich zusammengesetzt. In Deutschland und Österreich beispielsweise sind die Wirtschaftsministerien mit der Vermittlerregulierung betraut, in anderen Ländern sind die Finanzministerien und Aufsichtsbehörden. Diese Ungleichheit führt dazu, dass in der Diskussion auf EU-Ebene unterschiedliche Blickwinkel auf die Regulierung bestehen.

Trotz aller Probleme sollen die Diskussionen über IMD II noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Am 1. Juli 2014 hatte Italien die EU-Ratspräsidentschaft übernommen und dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Das ambitionierte Ziel der Italiener: Die Regulierung innerhalb des nächsten halbes Jahres vorantreiben. Vorsichtigen Schätzungen zufolge könnte bereits im Herbst dieses Jahres der Europäische Rat seine Position dem EU-Parlament vorlegen. Dann wäre der Weg zur Verabschiedung von IMD II nicht mehr weit. Sobald sie verabschiedet wird, muss die Richtlinie innerhalb von 24 Monaten in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. 

(PD)

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