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IFA-Regulierung: Prüfbericht

Anlageberatung

Am 1. Januar ist der Paragraf 34 f GewO in Kraft getreten. FundResearch zeigt in dieser Serie, was Berater beachten sollten.

10.01.2013 | 09:31 Uhr von «Patrick Daum»

Eine wesentliche Neuerung des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen § 34 f Gewerbeordnung ergibt sich aus § 24 der Finanzanlagenvermittlerverordnung: der sogenannte Prüfbericht. Die Regularien ähneln den früheren § 16 und 17 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Der Umfang der Prüfung wurde allerdings erweitert. Zudem gibt es Änderungen bezüglich der prüfenden Personen.

„Durch die jährliche sowie anlassbezogene Vorlage von Prüfungsberichten bei der zuständigen Erlaubnisbehörde soll die laufende Aufsicht über die Einhaltung der Verhaltenspflichten durch die Finanzanlagenvermittler sichergestellt werden“, erläutert Rechtsanwalt Norman Wirth den Zweck der Regelung. Prüfungsberechtigt sind neben Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften nun auch öffentlich bestellte und zugelassene Personen, die auf Grund ihrer Vorbildung und Erfahrung in der Lage sind, ordnungsgemäß zu prüfen. „Das wären dann z.B. Steuerberater, deren Lobby hier offensichtlich gut gearbeitet hat“, so Wirth.

Geprüft wird unter anderem, ob der Vermittler dem Kunden seine Statusinformationen nachweisbar und vollständig mitgeteilt hat, das Informationsblatt übergeben wurde, die notwendigen Informationen vom Anleger erfragt wurden und das Beratungsprotokoll vorliegt. Die jährliche Prüfung bezieht sich auf das abgelaufene Kalenderjahr und muss bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres bei der zuständigen Behörde (je nach Bundesland das Gewerbeamt oder die IHK) eingereicht werden. Die Kosten für die Prüfung müssen die Vermittler selbst tragen. Der Gesetzgeber beziffert die jährlichen Kosten auf durchschnittlich 1.400 Euro. Rechtsanwalt Wirth hält das für zu hoch: „Die bisherigen jährlichen MaBV-Prüfkosten lagen im Schnitt deutlich unter den genannten 1.400 Euro, eher zwischen 300 und 500 Euro für einen Einzelkämpfer.“ Für die Zielgruppe der  unabhängig arbeitenden Berater hat €uro Advisor Services in Zusammenarbeit mit der Firma EDISOFT ein Modul entwickelt. Es nennt sich „Doku+“, ist als Zusatz zur Beratersoftware FINANZEN FundAnalyzer (FVBS) zu haben und beinhaltet alle beratungsrelevanten Dokumentationen für 34f-Berater. Nach einer Testphase kostet dieses Paket EUR 9,90 pro Monat. Infos und Bestellungen sind hier möglich. Vorteil: Die Kundendaten bleiben beim Berater und sind vollständig gesichert. Die renommierte Anwaltskanzlei GSK in München hat die Eignung der Dokumente für Finanzberater und -vermittler, die in Einklang mit den Anforderungen des §34f GewO arbeiten wollen, bestätigt.

Manche Pools bieten Beratern sogenannte „34f-Rundum-Sorglos-Pakete“ an, wodurch die Kosten für den Prüfbericht gedrückt werden können. Partner der Netfonds AG erhalten ein solches Paket ab 29 Euro monatlich. Die jährliche Wirtschaftsprüfung wird durch den Wirtschaftsprüfer BDO durchgeführt. Netfonds bietet den Service aufgrund einer vereinfachten Prüfbarkeit durch eigene Vorlagen sowie ein Archivsystem für 348 Euro an. Berater, die sich diesem Pool anschließen, nutzen vorgefertigte persönliche Analysebögen und Vorlagen für die Beratungsdokumentation. Wenn diese im Beratungsgespräch ausgefüllt worden sind, stellt der Berater sie in das Netfonds-Archivsystem. Auf dieses Archiv hat der Wirtschaftsprüfer Zugriff und kann die Prüfung durchführen, ohne dass der Berater dafür zusätzliche Zeit aufbringen muss. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sämtliche zu prüfende Informationen lückenlos in das Archiv übertragen wurden. Auf Nachfrage von FundResearch sagte ein Netfonds-Sprecher, dass der Maklerpool die angeschlossenen Vermittler und Berater auch bei der Einreichung unterstützen wird, so dass ein versehentliches Fristversäumnis prinzipiell ausgeschlossen werden kann.

Bei der BCA AG können Berater das 34f-Paket „Business plus“ buchen. Der Pool bietet damit einen rechtskonformen Beratungs- und Dokumentationsprozess, in dem auch der jährliche Prüfbericht enthalten ist. Die BCA lässt sich jedes Jahr selbst, einschließlich der Daten ihrer Poolpartner, von einem Wirtschaftsprüfer testieren. Diesen Prüfbericht können die Berater dann anfordern, um ihn bei der zuständigen Behörde einzureichen. Der Vorteil für Berater an dieser Art der jährlichen Prüfung ist der Preis. Die Anforderung des Berichts kostet 35 Euro. Der Nachteil: Es ist nicht sichergestellt, dass die zuständige Behörde den Bericht tatsächlich anerkennt. Denn nicht der Berater selbst ist geprüft worden, sondern der Pool. Eine Sprecherin der BCA AG erklärte auch Nachfrage von FundResearch, dass die BCA keine Garantie dafür übernehme, dass die jeweilige Behörde den Bericht anerkennt. In diesem Fall müsste sich der einzelne Berater selbst prüfen lassen und für die Kosten aufkommen. In der Vergangenheit – nach dem alten MaBV-Prüfbericht – habe es jedoch kaum Beanstandungen seitens der Behörden gegeben, so die Sprecherin.

Der Maklerpool Jung, DMS & Cie. hat wie Netfonds ebenfalls ein Rahmenabkommen mit dem Wirtschaftsprüfer BDO abgeschlossen (FundResearch berichtete). Auch hier stellen die Berater dem Pool sämtliche Daten zur Verfügung, die von BDO geprüft werden. Um die Einreichung bei der Behörde muss sich der Berater nicht kümmern, das übernimmt der Wirtschaftsprüfer. Die Höhe des Honorars für die Prüfung richte sich nach dem zeitlichen Aufwand, erläutert ein Sprecher von Jung, DMS & Cie. gegenüber FundResearch. Dieser sei abhängig vom Umfang und dem Risiko der nach § 34 f GewO betriebenen Geschäfte. Bei einem Stundensatz von 100 Euro lasse sich ein Richtwert für die Prüfung von 350 Euro pro Jahr angeben. „Voraussetzung für diese Konditionen aus dem Rahmenabkommen zwischen Jung, DMS & Cie. und BDO ist, dass die Poolpartner von Jung, DMS & Cie. ihr gesamtes Geschäft in dem Jahr, für das die Prüfung durchgeführt wird, bei Jung, DMS & Cie. einreichen“, so der Sprecher.

Die FiNet Financial Services AG ist derzeit in Verhandlungen mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, über die sich dem Pool angeschlossene Berater prüfen lassen können. Frank Huttel, Leiter Portfoliomanagement bei FiNet, sagte FundResearch, dass eine Entscheidung über die Zusammenarbeit in den nächsten Wochen fallen werde. Die Prüfungskosten werden zwischen 160 und 800 Euro liegen. Voraussetzung sei, dass Berater ihr Geschäft vollständig über FiNet abwickeln. Auch dort werden sämtliche Daten elektronisch gespeichert, so dass der Wirtschaftsprüfer einen zentralen Einblick erhält.

Lesen Sie im nächsten Teil: die VSH-Versicherung.

(PD)

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