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Honorarberater: Provisionen verbieten

Europäisches Parlament, Strassburg
Anlageberatung

Berufsverband: „Die Unterscheidung zwischen abhängigen und unabhängigen Finanzberatern ist dringend umzusetzen.“

29.03.2012 | 07:45 Uhr von «Patrick Daum»

Der Berufsverband Deutscher Honorarberater (BVDH) fordert das das Europäische Parlament auf, das geplante Verbot von Vertriebsprovisionen nicht zurückzunehmen. „Das EU-Parlament würde damit den Banken entgegenkommen, die in der jüngsten Vergangenheit erneut gezeigt haben, dass sie aus der Finanzkrise nichts gelernt haben und Privatkunden auch weiterhin mangelhaft beraten“, so der Vorsitzende des BVDH, Karl Matthäus Schmidt. Dabei verweist er auf eine Erhebung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen vom September 2011, nach der zwei von drei Banken und Sparkassen gegenüber ihren Kunden die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen nach wie vor missachten und damit gegen das geltende Wertpapierhandelsgesetz verstießen.

Ebenso hätte sich die immer wieder eingeforderte Transparenz bei Provisionen bisher als unzureichend erwiesen, mehr Verbraucherschutz in der Finanzberatung zu gewährleisten. „Banken nutzen ihren Informationsvorsprung unverändert zu ihren Gunsten aus und der Anleger ist angesichts der Vielfalt der Informationen vollständig überfordert“, kritisiert Schmidt. Der Vorstoß der Europäischen Kommission, Berater als „unabhängig“ bzw. „abhängig“ zu bezeichnen, müsse daher unbedingt umgesetzt werden, empfiehlt auch Dieter Rauch, Vertreter der freien Honorarberater beim BVDH. „Nur so können Anleger erkennen, ob der Berater durch einen Produkthersteller incentiviert wird, dem Anleger etwas zu verkaufen, oder ob er tatsächlich unabhängig berät.“

In der vergangenen Woche berichtete FundResearch über die Forderung des EU-Parlamentariers Markus Ferber (EVP), die Vertriebsprovisionen für Banken und selbständige Finanzmakler auch weiterhin zuzulassen. Die Europäische Kommission hatte bereits im Oktober 2011 dem Europäischen Parlament die „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zur Aufhebung der Richtlinie 2004/39/EG“ vorgelegt. Ferber hatte zu dieser Richtlinie einen Bericht verfasst, in dem er sich gegen den Kommissionsvorschlag aussprach. Gegenüber FundResearch gab das deutsche Informationsbüro des Europäischen Parlaments bekannt, dass eine Debatte und Abstimmung über Ferbers Bericht für Juli erwartet werde.

(PD)

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