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Die IDD tritt in Kraft. Sieben Dinge, die Versicherungsvermittler wissen müssen

Die IDD soll für mehr Verbraucherschutz sorgen.
Anlageberatung

Am 22.2.2016 tritt die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in Kraft. Versicherungsvermittler sollten die wichtigsten Veränderungen durch die neue strengere Regulierung kennen. Ein Fakten-Check.

18.02.2016 | 09:13 Uhr von «Matthias von Arnim»

Die IDD (Insurance Distribution Directive), die im November vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde, löst die Versicherungsvermittlerrichtlinie 2 (kurz: IMD 2) ab. „Ziel ist eine Harmonisierung des Versicherungsvertriebs innerhalb der Europäischen Union sowie ein besserer Verbraucherschutz“, sagt Norman Wirth, Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung. Die neue Richtlinie reguliert alle Vertriebsformen von Versicherungen, also nicht nur Versicherungsunternehmen und -vermittler, sondern auch beispielsweise Autovermietungsfirmen oder Reisebüros. Das Europäische Parlament fasst sie alle unter dem Begriff Versicherungsvertreiber zusammen.

Das ändert sich bei Provisionen

Provisionen sind auch nach der neuen IDD ausdrücklich nicht verboten. Jeder EU-Mitgliedsstaat kann frei entscheiden, ob er ein Provisionsverbot einführt. „Glaubt man den Beteuerungen der beiden Regierungsparteien, ist in Deutschland zunächst nicht mit einem Provisionsverbot zu rechnen“, so Wirth. 

Keinen Entscheidungsspielraum hat die Regierung im Rahmen der Umsetzung in deutsches Recht beim Thema Transparenz: Vermittler müssen vor Abschluss eines Versicherungsvertrages dem Kunden mitteilen, welche Provisionen sie beim Vertrieb von Versicherungsprodukten erhalten. Bei bestimmten komplexen Lebensversicherungsprodukten müssen auch die Gesamtkosten des Versicherungsvertrags einschließlich Beratungs- und Dienstleistungskosten genannt werden. Sogenannte Kick-Backs müssen ebenfalls offengelegt werden. 

So müssen Vermittler ihre Kunden über die Produkte informieren

Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags sollen Kunden ein Informationsblatt erhalten, in dem in leicht verständlicher Sprache die standardisierten Informationen zur Art der Versicherung, zu den vertraglichen Verpflichtungen, den abgedeckten und ausgeschlossenen Risiken und zu anderen Elementen erklärt werden. Das Informationsblatt kann ausgedruckt oder in elektronischer Form auf einen Datenträger gespeichert und übergeben werden. Wie diese Informationsblätter konkret aussehen werden, wird die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA den verantwortlichen Versicherungsunternehmen demnächst mitteilen. 

So müssen sich Vermittler versichern

Bei der bereits obligatorischen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung wird die Mindestversicherungssumme für jeden einzelnen Schadensfall auf 1.250.000 Euro erhöht. Die 1.850.000 Euro für die Gesamtschadensfälle pro Jahr bleiben unverändert bestehen. Die Mindestversicherungssummen werden regelmäßig alle fünf Jahre überprüft und gekoppelt an den Europäischen Verbraucherpreisindex angepasst.

Diese Ausnahmen für die Anwendung der IDD gibt es

Für sogenannte Annex-Vermittler gelten Ausnahmen. Werden Versicherungen als „Zusatzleistung zur Lieferung von Gütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen“, verkauft und/oder übersteigt die Versicherungsprämie jährlich nicht 600 Euro, dann findet die IDD keine Anwendung. Die Ausnahme gilt abweichend davon auch für Versicherungen, die im Rahmen einer Dienstleistung verkauft werden, deren Dauer nicht mehr als drei Monate und die Versicherungsprämie nicht mehr 200 Euro beträgt.
Konkret darf es sich bei den Produkten nur um Versicherungen handeln, die im Zusammenhang mit einer Reise oder dem Defekt, Verlust oder Beschädigung einer Ware oder der Nichtinanspruchnahme einer Dienstleistung steht. 

Das sollten Vermittler wissen, wenn sie fondsgebundene Versicherungen verkaufen 

Fondsgebundene Versicherungen sind weiterhin sogenannte Versicherungsanlageprodukte. Versicherungsvermittler benötigen deshalb auch in Zukunft keine Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung. Vermittler haben gegenüber jedoch nun nahezu dieselben Pflichten zu erfüllen wie Kapitalanlagevermittler. Das bedeutet, dass sie Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Anlagebereich einholen müssen. Die müssen die finanziellen Verhältnisse klären, die Risikotoleranz und die Tragfähigkeit von Verlusten erfragen. Letztlich müssen Vermittler nachweisen, dass sie ihren Kunden Produkte empfehlen, die für diese auch geeignet sind.

So müssen sich Vermittler weiterbilden

Laut IDD müssen sich Vermittler mindestens 15 Stunden pro Jahr fortbilden. Die einzelnen Mitgliedsstaaten können die Dauer im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht erhöhen. In Deutschland besteht derzeit eine Fortbildungsempfehlung von 200 Stunden innerhalb von fünf Jahren. Dabei handelt es sich aber nicht um eine gesetzliche Pflicht, sondern um die freiwillige Initiative „gut beraten“ vom Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft. 

Das ist der Zeitplan

Ab dem 22.2.2016 tritt die Richtlinie auf europäischer Ebene in Kraft. Spätestens bis zum 23.2.2018, also zwei Jahre ab Veröffentlichung der IDD im europäischen Gesetzblatt, muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wobei die EU den Mitgliedsstaaten zum Teil einige Freiräume bei der Gestaltung lässt.

(MvA)

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