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Das ändert sich 2012

Höhere Sozialbeiträge, stärkere Förderung der Altersvorsorge: Nur zwei Änderungen, die der Gesetzgeber für die Bundesbürger mit Beginn des neuen Jahres bereit hält.

02.01.2012 | 12:30 Uhr von «Klaus Justen»

Punkt Glockenschlag am 1. Januar um 0.00 Uhr sind eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Was sich für Arbeitnehmer und Anleger 2012 steuerlich ändert – und was Berater beim Abschluss von Rürup- und Riester-Verträgen oder Lebensversicherungen beachten müssen.

Anhebung des Rentenalters Ab 2012 beginnt die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre. Die Übergangsphase dauert 18 Jahre. Auch bei öffentlich geförderten Privatrenten verschiebt sich der Rentenstart. Neu abgeschlossene Riester- und Rürup-Verträge dürfen als frühesten Auszahlungstermin das 62. Lebensjahr vorsehen. Bislang lag die Grenze bei 60 Jahren. Das gleiche gilt für private Lebensversicherungen. Beginnen die Auszahlungen aus diesen Verträgen vor dem 62. Lebensjahr, entfallen Zulagen und Steuervorteile.

Riester-Rente Sparer müssen ab 2012 in jedem Fall einen Sockelbetrag von 60 Euro in ihren Vorsorgevertrag einzahlen, andernfalls entfallen Zulagen und Steuervorteile. Beitragsfreie Verträge für mittelbar Zulagenberechtigte (Ehegattenverträge), auf die lediglich die staatlichen Riester-Zulagen fließen, sind künftig nicht mehr möglich.

Rürup-Rente Ab 2012 sind 74 Prozent der Beitragszahlungen bis maximal 20.000 Euro steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass Rürup-Sparer  bis zu 14.800 Euro an Beitragszahlungen als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Verheiratete genießen den doppelten Steuerbonus.

Kapitalerträge und Kirchensteuer Bankkunden besitzen kein Wahlrecht mehr, ob fällige Kirchensteuer auf Kapitalerträge durch das Kreditinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird oder die Festsetzung der Steuerschuld erst durch das Finanzamt erfolgt.

Betriebliche Altersvorsorge Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2012 steigt die Bezugsgröße auf 67.200 Euro, damit bleiben Einzahlungen von bis zu 2.688 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont. Die Bemessungsgrenze gilt bundeseinheitlich.

Lebensversicherung Am 1. Januar 2012 ist der garantierte Mindestzins für neu abgeschlossene private Lebens- und Rentenversicherungen von 2,25 auf 1,75 Prozent gesunken. Die Absenkung betrifft auch klassische Riester- und Rürup-Policen. Die Auswirkung dürften Versicherte allerdings nur selten spüren, da der Garantiezins nur in Ausnahmefällen greift.

Werbungskosten Berufstätige können jetzt höhere pauschale Werbungskosten geltend machen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag klettert von bislang 920 auf 1.000 Euro.

Entfernungspauschale Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder den höheren Preis für Bus- oder Bahntickets als Werbungskosten geltend machen. Bisher konnte man das Wahlrecht tageweise ausüben und so die absetzbaren Kosten optimieren. Ab 2012 ist dies verboten.

Kinderbetreuungskosten Die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird einfacher. Die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen spielen keine Rolle mehr. Damit können nun alle Eltern zwei Drittel ihrer Betreuungskosten pro Kind, höchstens jedoch 4.000 Euro, als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Dies gilt für alle Kinder bis 14 Jahre, bei behinderten Kindern zeitlich unbegrenzt.

Kindergeld Die Einkommensprüfung für in Ausbildung befindliche Kinder ab 18 Jahren wird abgeschafft. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden, werden unabhängig von der Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind berücksichtigt.

Solarförderung  Die staatliche Förderung für neu errichtete Photovoltaikanlagen sinkt um durchschnittlich 15 Prozent. Für Neuanlagen bis 30 kW, die den erzeugten Strom ins Netz einspeisen, erhalten Investoren seit 1.  Januar statt 28,74 Cent je Kilowattstunde nur noch 24,43 Cent je kWh. Dieser Vergütungssatz ist 20 Jahre lang garantiert.

Beitragsbemessungsgrenzen Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt  von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro monatlich. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 45.900 Euro. Ab 2012 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.237,50 Euro gesetzlich krankenversichern, die Jahresgrenze beträgt 50.850 Euro. Bislang lagen die Sätze bei 4.125 Euro/49.500 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt ab Januar in den alten Bundesländern um 100 Euro auf 5.600 Euro pro Monat. Die Jahresgrenze beträgt dann 67.200 Euro. In den neuen Bundesländern bleibt die Grenze bei 4.800 Euro/57.600 Euro unverändert. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung verringert sich von 19,9 auf 19,6 Prozent.

(pool)
Foto: Iwona Golczyk/pixelio.de

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