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Berater-Pranger oder Finanzmarktwächter?

Sitz des vzbv in Berlin
Anlageberatung

vzbv-Chef Klaus Müller fühlt sich falsch verstanden. Er will einen Finanzmarktwächter, keinen Internet-Pranger.

08.05.2014 | 10:45 Uhr von «Patrick Daum»

Zahlreiche Medien – auch FundResearch – hatten das Thema „Internet-Pranger für Finanzberater“, scheinbar initiiert durch Klaus Müller, dem neuen Chef des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufgegriffen. FundResearch ist an diesem Thema drangeblieben. Mit Erfolg: Eine Sprecherin des Verbandes erläuterte nun, dass Müller diese Forderung so niemals ausgesprochen habe. Ein Pranger für Finanzberater sei nicht in seinem Sinne.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband setze sich vielmehr für den sogenannten „Finanzmarktwächter“ ein, der im Herbst 2013 auch Einzug in den Schwarz-Roten Koalitionsvertrag gefunden hat. „Der Finanzmarktwächter ist eine starke und engmaschig aufgebaute Verbrauchervertretung gegenüber Finanzwirtschaft, Aufsicht, Politik und Öffentlichkeit“, teilt der Verband mit. „Das Ziel ist es, die Finanzaufsicht, Landes- und Bundespolitik sowie die Anbieterseite in die Lage zu versetzen, entsprechend ihrer Zuständigkeit und Verantwortung auf diese Missstände zu reagieren.“ 

Als neue Institution soll der Finanzmarktwächter jedoch nicht begriffen werden. Es gehe vielmehr um den Ausbau und die Vernetzung bereits bestehender Strukturen. Die Marktbeobachtung der Verbraucherzentralen und des vzbv werde durch eine solche Institution gestärkt. Zusätzlich müssten die Marktbeobachtungsfunktionen mit der Arbeit der Finanzaufsicht BaFin verknüpft werden.

Mit dieser dualen Struktur soll der Finanzmarktwächter das Verhalten der Akteure am Finanzmarkt aus der Verbraucherperspektive beobachten, Hinweise und Erfahrungen von Verbrauchern erfassen und diese systematisch auswerten. Verbraucherbeschwerden sollen mit seiner Hilfe dezentral erfasst und zentral ausgewertet werden. 

Beratungsprotokolle erfüllen nicht ihren Zweck

„Die Finanzaufsicht hat ein strukturelles Defizit – sie nimmt nicht beide Marktseiten (Anbieter- und Nachfrageseite) gleichermaßen in den Blick, sondern konzentriert sich auf die Anbieterseite“, so der vzbv. Diesen „blinden Fleck“ soll der Finanzmarktwächter beleuchten.
Bereits im Jahr 2011 haben die Verbraucherzentralen der Länder und der vzbv die „Initiative Finanzmarktwächter“ gestartet. Untersuchungen haben bereits verschiedene Missstände bestätigt. Demnach hätten in lediglich zwei Prozent der untersuchten Fälle die Finanzinstitute ihre erhaltenen Provisionen offen gelegt. Zwei von drei Banken und Sparkassen missachteten die Pflicht zur Offenlegung. Kritik gibt es auch an den Beratungsprotokollen: Zwei Jahre nach ihrer Einführung erfüllten sie nicht den primären Zweck, den Verlauf des Beratungsgespräches richtig wiederzugeben, um Kunden eine Beweisgrundlage im Falle einer möglichen Falschberatung zu geben. Vielmehr – so der Vorwurf – entlasteten sie Banken und Sparkassen von deren Haftungsrisiken.

Weitere Details zum Finanzmarktwächter im pdf-Dokument und auf der Website des vzbv.

(PD)

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