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Berater: Nächste Regulierung kommt 2015

Im Frühjahr 2015 könnte das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft treten.
Anlageberatung

Das „Kleinanlegerschutzgesetz“ soll Vermögensanlagen transparenter machen und zwingt Vermittler zu umfassender Auskunft.

30.07.2014 | 13:37 Uhr von «Patrick Daum»

Die Bundesregierung baut den Verbraucherschutz weiter aus: Das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium haben den Referentenentwurf des „Kleinanlegerschutzgesetzes“ vorgelegt. Ziel ist eine gesteigerte Transparenz bei Vermögensanlagen, damit Anleger die Erfolgsaussichten und die Risiken besser einschätzen können. Gleichzeitig wird der „kollektive Verbraucherschutz“ als ein Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gesetzlich verankert.

„Jüngste Fälle und Unregelmäßigkeiten bei Anbietern von Vermögensanlagen haben das Vertrauen von Anlegern in verschiedene öffentlich angebotene Finanzprodukte stark beeinträchtigt“, heißt es in einer Begründung des Bundesfinanzministeriums. „Mit Hilfe breiter Werbemaßnahmen war es den Anbietern gelungen, Gelder in erheblichem Umfang einzuwerben. Dabei waren Renditen in Aussicht gestellt worden, die deutlich über dem für sichere Anlagen üblichen Niveau lagen.“ Mit der Reform will die Bundesregierung künftig bessere Informationsmöglichkeiten für Anleger schaffen. Sie sollen sich ein vollständiges und zum Anlagezeitpunkt umfassendes Bild über Finanzprodukte machen können und zudem Seriosität und Erfolgsaussichten einer Anlage einschätzen können. Auf die Eigenverantwortung des Anlegers soll dabei nicht verzichtet werden.

Auf Anbieter und Vermittler von Finanzanlagen kommen damit erhöhte Informationspflichten zu. Der Gesetzesentwurf enthält im Wesentlichen folgende Vorgaben:

  • Konkretisierung und Erweiterung der Prospektpflicht
  • Ergänzende Angaben zu personellen Verflechtungen der Initiatoren
  • Pflicht, auch nach Beendigung des öffentlichen Angebots für Vermögensanlagen bestimmte Informationen mitzuteilen
  • Einführung einer Mindestlaufzeit der Vermögensanlage
  • Einführung eines „Product Governance“-Prozesses
  • Verschärfung der Rechnungslegungspflichten

Um bei Bedenken an die Seriosität einer Finanzanlage früher und vorbeugend eingreifen zu können, erhält die BaFin ein schärferes Sanktionsinstrumentarium. Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll ihr Befugnisse einräumen, produktbezogene Werbung gegenüber Anlegern bei bestimmten, besonders komplexen Produkten einzuschränken oder gar zu verbieten. Das WpHG ist aber nicht das einzige Gesetz, dass durch die Reform betroffen ist. Das Kleinanlegerschutzgesetz wirkt sich außerdem auf das Vermögensanlagengesetz, die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung, die Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisationsverordnung, das Handelsgesetzbuch und das Kapitalanlagegesetzbuch aus.

Im Herbst 2014 soll das Bundeskabinett den Entwurf beschließen und damit das Gesetzgebungsverfahren starten. In Kraft treten könnte es dann im Frühjahr 2015. 

Das Kleinanlegerschutzgesetz zum Download im pdf-Dokument

(PD)

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