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34f: Sachkundeprüfung nach KAGB

Vermittler, die in diesem Jahr die Sachkundeprüfung ablegen, werden nach einem neuen Rahmenstoffplan geprüft.

09.01.2014 | 11:27 Uhr von «Patrick Daum»

Mit dem Jahreswechsel ergeben sich Veränderungen für unabhängige Finanzanlageberater und –vermittler, die die Sachkundeprüfung nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) ablegen möchten. Sie werden nun nach dem überarbeiteten Rahmenstoffplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) geprüft. Grund dafür ist die Einführung des Kapitalanlagesetzbuches (KAGB) im Juli 2013, in dem die AIFM-Richtlinie umgesetzt wird. „Nachdem das am 22. Juli in Kraft getretene AIFM-Umsetzungsgesetz die Integration neuer Lernziele und –inhalte erforderte, wurde der Rahmenplan zwischenzeitlich überarbeitet“, erläutert Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht beim DIHK. „Die Zahl der Unterrichtseinheiten ist dadurch nicht gestiegen.“

Wichtig für Berater: Auch wer im vergangenen Jahr mit dem Vorbereitungskurs begonnen hat, wird nun nach dem neuen Rahmenstoffplan geprüft. Denn entscheidend ist der Prüfungstermin. Der erste bundesweite Prüfungstermin, bei dem der neue Plan gilt, ist der 22. Januar 2014. Eine Liste der weiteren Termine findet sich unten zum Download. Der Rahmenplan wurde vom DIHK in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium erstellt, um die Lerninhalte und –ziele verbindlicher und transparenter zu machen. „Er dient Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als ‚Navigationssystem‘ durch die Lerninhalte“, sagt Moraht. „Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen.“

Der überarbeitete Rahmenplan ist hier abrufbar

Termine für die Sachkundeprüfung

Fallvorgaben können hier heruntergeladen werden

Der Protokollbogen zum praktischen Prüfungsteil

(PD)

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