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§34f: Deutlich mehr als 25.000 Anmeldungen

IHK München: „Waschkörbeweise Anträge"
Anlageberatung

FundResearch-Recherchen: Waschkörbeweise Anträge kurz vor Fristende. Knapp zwei Drittel der Antragsteller nutzen Moratorium.

05.07.2013 | 06:45 Uhr von «Patrick Daum»

Es war erwartet worden, dass sich die Anmeldungen für § 34f Gewerbeordnung (GewO) erhöhen, je näher das Fristende rückt. Dass es jedoch zu einer derartigen Flut kommt, dürfte auch die Behörden überrascht haben. „In den letzten Tagen vor Fristende gingen bei uns noch waschkörbeweise Anträge ein, ca. 300 bis 400 pro Tag“, sagt eine Sprecherin der IHK für München und Oberbayern. Am 28. Juni 2013 waren es genau 8.879. Die große Zahl an Last-Minute-Anträgen dürfte dazu führen, dass die IHK München und Oberbayern schlussendlich etwa 10.000 Anmeldungen zählen dürfte. Zwei Drittel davon sind noch nicht offiziell in das Register eingetragen. Die betroffenen IFAs bekommen die Erlaubnis erst im Laufe des Jahres.

Ähnlich wie in Bayern sieht diese Quote bei der IHK Düsseldorf aus. Bis Ende Juni  gingen 250 Registrierungen ein. „Wir hoffen, dass wir bis August sämtliche Anträge bearbeitet haben“, so ein Sprecher der IHK Düsseldorf. „Dann müssten wir auf etwa 700 Registrierungen kommen.“ Damit bleiben etwa 450 Finanzanlagevermittler und –berater, die vom Moratorium betroffen sind – ebenfalls rund zwei Drittel.

Insgesamt dürfte sich die Zahl von rund 16.800 Registrierten – die der DIHK Mitte Juni bekanntgab – also deutlich erhöhen. Auf das gesamte Bundesgebiet hochgerechnet, könnte die Zahl der bis Ende Juni gestellten Anmeldungen sogar bei etwa 40.000 bis 50.000 liegen. Als sicher gilt, dass die Zahl von zuletzt etwa 25.000 geschätzten Anmeldungen deutlich übertroffen werden dürfte.  Ob daraus entsprechend Registrierungen folgen, muss abgewartet werden.

(PD)

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